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Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

Insolvenzverfahren dauern nur drei Jahre!

Insolvenzverfahren dauern drei Jahre und zwar für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer. Im Klartext: Schuldner sind nach 3 Jahren schuldenfrei. Denn nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt . Für alle, die eine neue Perspektive, einen finanziellen Neuanfang wollen, lohnt sich also eine Insolvenz. Die Regelung gilt übrigens rückwirkend seit dem 01.10.2020. Alle Schuldner, die seit diesem Datum einen Insolvenzantrag gestellt haben, profitieren von der neuen Regelung.

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist die gerichtliche Entscheidung , durch die Schuldner nach Abschluss des Insolvenzverfahrens von ihren verbleibenden Schulden befreit werden. Forderungen, die im Insolvenzverfahren nicht vollständig beglichen wurden, können anschließend nicht mehr durch Gläubiger durchgesetzt werden. Ziel der Restschuldbefreiung ist es, redlichen Schuldnern einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.

Restschuldbefreiung: Neue Rechtslage seit 01.10.2020

Seit dem 01.10.2020 wird die Restschuldbefreiung 3 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt. Bis Oktober 2020 dauerten Insolvenzverfahren zunächst sechs Jahre, später gab es verschiedene Übergangsregelungen mit Verkürzungsmöglichkeiten bei Verbraucherinsolvenzverfahren, die vor dem 01.10.2020 beantragt wurden. Dies ist mittlerweile überholt. Für alle gilt einheitlich: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren - ohne wenn und aber. Die Regelung gilt auch für Selbständige, Unternehmer, Handwerker, Freiberufler.

Voraussetzungen & Pflichten zur Restschuldbefreiung

Voraussetzung zur Restschuldbefreiung ist, dass die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens ordnungsgemäß eingehalten werden. Nur wer seinen Obliegenheiten nachkommt, erhält nach Ablauf der Frist die angestrebte Schuldenbefreiung. So bedeutet die schnelle Entschuldung nach nur drei Jahren zwar einen großen Vorteil für alle Schuldner, jedoch ist die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von 6 auf 3 Jahre auch teilweise auch mit verschärften Regelungen und Pflichten verbunden.

So wurde z.B. der Zeitraum, der zwischen dem abgeschlossenen Insolvenzverfahren und einer erneuten Insolvenz liegen muss, verlängert. Droht eine zweite Insolvenz, so darf diese nach dem aktuellen Insolvenzrecht in Deutschland erst nach 11 Jahren beantragt werden (nach altem Recht waren dies 10 Jahre). Im zweiten Insolvenzverfahren beträgt die Wohlverhaltensphase dann auch nicht mehr drei, sondern fünf Jahre .

Des Weiteren wird das Vermögen des Schuldners während des Verfahrens stärker durch den Insolvenzverwalter für die wirtschaftliche Befriedigung der Gläubiger herangezogen. In der Wohlverhaltensphase sind Geschenke hälftig sowie Lotteriegewinne vollständig herauszugeben ; von der Herausgabepflicht sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke und Gewinne von geringem Wert jedoch ausgenommen. Bei Unsicherheiten kann der Schuldner durch das Insolvenzgericht feststellen lassen, ob ein Gegenstand der Herausgabepflicht unterliegt.

Darüber hinaus sind Schuldner verpflichtet, den Insolvenzverwalter unverzüglich zu informieren, sobald sie eine selbstständige Tätigkeit in der Insolvenz aufnehmen oder fortführen wollen. Der Insolvenzverwalter hat danach einen Monat Zeit, über die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit zu entscheiden. Hinsichtlich der Abführungspflichten kann der selbstständigen Schuldner entweder beantragen, dass der abzuführende Betrag vom Insolvenzgericht festgesetzt wird, oder er teilt den Betrag dem Insolvenzverwalter mit bzw. stimmt diesem mit ihm ab.

Gilt die Restschuldbefreiung auch für Unternehmen?

Die Restschuldbefreiung gilt nur für natürliche Personen (Verbraucher, Unternehmer, Selbstständige), nicht für Unternehmensinsolvenzen wie z.B. von GmbHs oder UGs (juristische Personen). Bei Unternehmensinsolvenzen von Einzelunternehmern ist dementsprechend eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren möglich - dazu gehören selbständig Tätigen, also Freiberufler, Gewerbetreibende, Handwerker etc. Der Unternehmer hat einen Anspruch, dass die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erteilt wird.


Zusammenfassung Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

  • Insolvenzverfahren enden seit dem 01.10.2020 nach drei Jahren mit Restschuldbefreiung für natürliche Personen
  • Die Regelung gilt rückwirkend für alle Anträge ab diesem Datum, unabhängig von Berufsgruppe (z. B. Angestellte, Selbständige, Unternehmer).
  • Nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren ist ein erneuter Insolvenzantrag erst nach 11 Jahren möglich.
  • Während der Insolvenz gelten Pflichten zur Abgabe von Vermögen, etwa bei Geschenken oder Lotteriegewinnen.
  • Selbstständige müssen ihre Tätigkeit melden und Abführungen mit dem Insolvenzverwalter oder Gericht regeln.
  • Die Restschuldbefreiung gilt nur für natürliche Personen, nicht für juristische Personen wie GmbHs oder UGs.

FAQs Restschuldbefreiung

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung kann seit der Reform im Jahr 2020 regelmäßig nach 3 Jahren erteilt werden. Die Dauer beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und endet mit dem gerichtlichen Beschluss über die Restschuldbefreiung.

Wann kann die Restschuldbefreiung beantragt werden?

Die Restschuldbefreiung wird bereits mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Ein gesonderter späterer Antrag ist nicht erforderlich. Ohne rechtzeitigen Antrag auf Restschuldbefreiung im Insolvenzantrag kann keine Schuldenbefreiung erfolgen, selbst wenn das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird. Eine rechtliche Begleitung bei der Antragstellung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht ist deshalb stets empfehlenswert.

Welche Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen?

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, Geldstrafen, Ordnungsgelder sowie bestimmte Steuerschulden bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung . Auch Unterhaltsrückstände aus vorsätzlicher Pflichtverletzung können nicht von der Restschuldbefreiung erfasst sein. Diese Forderungen bleiben trotz Insolvenz weiter bestehen.

Wann kommt der Bescheid zur Restschuldbefreiung?

Der Beschluss über die Restschuldbefreiung ergeht nach Abschluss der Wohlverhaltensphase durch das Insolvenzgericht. In der Regel erfolgt die Entscheidung nach Ablauf der dreijährigen Verfahrensdauer, sofern keine Versagungsanträge gestellt wurden und keine Pflichtverletzungen festgestellt werden. Der Beschluss wird den Beteiligten schriftlich zugestellt.

Restschuldbefreiung erteilt – was nun?

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung sind die meisten verbleibenden Schulden rechtlich nicht mehr durchsetzbar. Gläubiger dürfen keine Zwangsvollstreckung mehr betreiben, und der Schuldner kann wirtschaftlich neu beginnen. Bestehende Einträge bei Auskunftsdienten bleiben jedoch noch für eine gewisse Zeit gespeichert, wodurch die Kreditwürdigkeit vorübergehend beeinträchtigt sein kann. Schufa-Einträge werden 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht .

Was passiert, wenn die Restschuldbefreiung versagt wird?

Wird die Restschuldbefreiung versagt, bleiben die bestehenden Schulden vollständig bestehen und Gläubiger können ihre Forderungen weiterhin vollstrecken . Eine Versagung kommt insbesondere bei Pflichtverletzungen in Betracht, etwa bei falschen Angaben, Verschweigen von Einkommen oder Vermögen oder bei Obliegenheitsverstößen während der Wohlverhaltensphase.

Wie häufig wird die Restschuldbefreiung versagt?

Die Restschuldbefreiung wird nur in wenigen Fällen versagt , sofern Schuldner ihre Mitwirkungspflichten erfüllen. Versagungen erfolgen nicht automatisch, sondern nur auf Antrag eines Gläubigers oder des Insolvenzverwalters bei nachweisbaren Pflichtverletzungen . In der Praxis scheitert die Restschuldbefreiung vor allem an formalen Fehlern, unvollständigen Angaben oder Verstößen gegen Erwerbsobliegenheiten.

Sie haben Zweifel, ob im eigenen Verfahren ein Versagungsgrund vorliegen könnten? Gerne helfen unsere Fachanwälte für Insolvenzrecht dabei Risiken rechtssicher zu vermeiden.


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Nina Haverkamp ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht . Sie berät Sie gerne in allen insolvenzrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen Termin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn .

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