Am Anfang verschaffen unsere Anwälte bei Privatinsolvenzen einen Überblick über Ihre finanzielle Situation. Was haben Sie noch an Vermögen, welche Schulden sind vorhanden? Zahlen Sie beispielsweise noch einen Kredit ab?
Wichtig: Sichern Sie Ihr noch vorhandenes Vermögen! Wir zeigen Ihnen, was Sie auch in der Privatinsolvenz behalten dürfen. Sie sollten auch ein neues Konto eröffnen. Das Konto kann dann in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Auch hier beraten wir Sie gerne.
Wenn wir alle Informationen gesammelt und ihr Vermögen gesichert haben, entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam einen konkreten Plan für den Weg raus aus den Schulden.
Außergerichtliche Einigung
Dann versuchen wir, uns ohne ein gerichtliches Verfahren mit Ihren Gläubigern zu einigen. Wenn das nicht möglich ist, erstellen wir Ihnen eine Bescheinigung über das Scheitern der Verhandlungen. Die Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung, um Privatinsolvenz anmelden zu können. Dann füllen wir den
Insolvenzantrag zur Privatinsolvenz
für Sie aus. Sie müssen nur noch unterschreiben. Teil des Insolvenzantrags ist Antrag auf
Erlass Ihrer Restschulden
, die sogenannte Restschuldbefreiung. Wir beantragen außerdem die Verfahrenskostenstundung. Mit dem Stundungsantrag kommen in der Insolvenz keine weiteren Kosten auf Sie zu!
Sobald Sie uns beauftragt haben, können Sie durchatmen: Wenn wir die Gläubiger angeschrieben haben, erfolgt die Kommunikation nur noch mit uns. Mahnungen oder „Drohbriefe“ müssen Sie nicht mehr befürchten.
Das gerichtliche Verfahren
Nach
Eingang des Insolvenzantrages
eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren. Auch das Gericht versucht zuerst, einen Vergleich mit den Gläubigern zu schließen.
Wenn das scheitert, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren. Ein Insolvenzverwalter verwaltet dann Ihr gesamtes Vermögen. Die Gläubiger haben keinen Zugriff mehr darauf. Grundsätzlich können Sie wieder wie vor der Privatinsolvenz leben, müssen aber den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder – so wird der Insolvenzverwalter jetzt genannt – abtreten.
Tipp
: Der Insolvenzverwalter vertritt vor allem die Interessen Ihrer Gläubiger! Er ist also nicht etwa Ihr Anwalt. Wir beraten Sie gerne im Umgang mit dem Insolvenzverwalter.
Auch während der Privatinsolvenz verbleibt Ihnen natürlich ein pfändungsfreier Teil Ihres Einkommens. Wie hoch dieser ist, ist immer unterschiedlich.
Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Damit ist schon eine große Hürde geschafft. Denn Gläubiger können jetzt nur noch unter ganz erschwerten Bedingungen die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.
Die
Restschuldbefreiung
ist das Ziel des gesamten Insolvenzverfahrens: Nach der Erteilung können Sie in ein schuldenfreies Leben starten!
Die Restschuldbefreiung umfasst dabei alle Schulden mit Ausnahme von Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, Steuerhinterziehung sowie Strafen oder Bußgeldern.