Rechtsanwältin Nina Haverkamp (Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht) ist bundesweit als Nachtragsliquidatorin tätig.
Nachtragsliquidator | Nachtragsliquidation
Sie möchten einen Nachtragsliquidator bestellen? Das Grundbuch ist wegen Grundschuld oder Sicherungshypothek für gelöschte Gesellschaft blockiert? Bei uns erhalten Sie professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Ihre Nachtragsliquidation – bundesweit. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung, damit das Gericht schnell den gewünschten Nachtragsliquidator bestellt.

Nachtragsliquidator bestellen
Ihr Ansprechpartner bei der Nachtragsliquidation
Als gelistete Nachtragsliquidatorin bei dir der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin, übernimmt sie verantwortungsvoll das Amt als Nachtragsliquidator und löst schnell und zuverlässig die anstehenden Aufgaben.
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Mandantenbewertungen Nachtragsliquidation
Was macht ein Nachtragsliquidator?
Bei einem Verkauf einer Immobilie stellt der Notar bei der Grundbucheinsicht fest, dass noch eine Sicherungshypothek oder Grundschuld für eine GmbH eingetragen ist. Diese möchte der Käufer natürlich nicht übernehmen und drängt auf Löschung im Rahmen der Abwicklung. Der Notar nimmt Einsicht ins Grundbuch und findet heraus, dass die Gesellschaft bereits seit Jahren liquidiert und gelöscht ist. Nur ein Nachtragsliquidator kann jetzt die Löschung der Sicherungshypothek bewirken.
Nachtragsliquidator Kosten
Der Antragsteller trägt grundsätzlich die Kosten der Nachtragsliquidation. Die Gerichtskosten sind über einen Vorschuss zu leisten und die Vergütung für den Nachtragsliquidator wird vor der Beauftragung individuell fix vereinbart und beinhaltet alle Nebenkosten, wie Fahrten zum Notar, Porto etc.. Sprechen Sie uns einfach an und schildern Ihren Fall. Sie erhalten kurzfristig einen Kostenvoranschlag, der alle anfallenden Gebühren abdeckt.
Nachtragsliquidation: Was muss ich wissen?
Ist die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht, kann sie ohne Nachtragsliquidator nicht mehr am Rechtsverkehr teilnehmen. Denn mit der Beendigung der Liquidation oder des Insolvenzverfahrens endet das Amt der Liquidatoren bzw. das des Insolvenzverwalters. Die Gesellschaft wird aus dem Handelsregister gelöscht und ist mangels Vertretungsorgan nicht mehr handlungsfähig. Hat die Gesellschaft im Zeitpunkt der Löschung aber tatsächlich noch Vermögenswerte, wie z.B. Forderungen, Grundeigentum oder Grundpfandrechte, über die nach der Löschung durch die Gesellschaft verfügt werden soll, z.B.
- weil jemand ein Grundstück der gelöschten Gesellschaft kaufen möchte oder
- weil die Erteilung der Löschungsbewilligung durch die gelöschte Gesellschaft zum lastenfreien Erwerb einer Immobilie notwendig ist,
dann benötigt die gelöschte Gesellschaft dafür einen neuen Vertreter. Diese Aufgabe übernimmt der Nachtragsliquidator.
Um einen Nachtragsliquidator zu bestellen, muss beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) ein entsprechender Antrag gestellt werden. Zuständig ist das Gericht, bei dem die GmbH zuletzt registriert war. Den Antrag darf jeder Beteiligte stellen, der ein rechtliches Interesse an der Nachtragsliquidation glaubhaft machen kann.
Die Beteiligten können Gläubiger, Gesellschafter, frühere Liquidatoren und sonstige Dritte sein. Nach der Stellung des Antrages prüft das Gericht, ob der Antrag begründet ist und alle hierzu erforderlichen Belege beigefügt sind. Zur Löschung einer Sicherungshypothek muss beispielsweise ein Grundbuchauszug dem Antrag beigefügt sein, damit das Gericht die Notwendigkeit der Bestellung eines Nachtragliquidators überprüfen kann. Der Antragsteller kann direkt im Antrag eine Person benennen, die als Nachtragsliquidator in Frage kommt. Es gibt Gerichte, die Vorschläge gerne aufgreifen. Andere Gerichte verlassen sich auf ihre eigene „Liste“ von geeigneten Nachtragsliquidatoren. Rechtsanwältin Haverkamp ist beim Amtsgericht Köln entsprechend gelistet.
Bevor der Nachtragsliquidator ernannt wird, werden die früheren gesetzlichen Vertreter und Gesellschafter vom Registergericht angeschrieben. Das muss besonders dann geschehen, wenn ein Dritter, der nicht Gesellschafter des gelöschten Unternehmens war, den Antrag stellt. Wird der Antrag vom Registergericht anerkannt, bestellt dieses einen Nachtragsliquidator. Der Antragsteller hat als Kostenschuldner einen Kostenvorschuss für die Gerichtskosten zu leisten (§§ 121, 8, 2 Nr. 1 KostO). Voraussetzung ist außerdem, dass das Gericht von dem zukünftigen Nachtragsliquidator eine Einverständniserklärung sowie eine Verzichtserklärung bezüglich der Erstattung von Auslagen und Zahlungen aus der Landeskasse erhält.
Ein Nachtragsliquidator übernimmt auf Antrag die Vertretung der gelöschten Gesellschaft. Seine Aufgabenfelder lassen sich grundsätzlich in vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Abwicklungsmaßnahmenunterscheiden.
Da die Gesellschaft in der Nachtragsliquidation nicht mehr am Geschäftsverkehr teilnehmen soll, ist eine unbeschränkte Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators analog des ehemaligen Geschäftsführers oder Vorstandes nicht erforderlich. Vielmehr beschränkt das Registergericht die Vertretungsmacht i.d.R. auf den Aufgabenbereich, der Antragsgrund für die Nachtragsliquidation ist. Dieser Aufgabenbereich wird in der Bestellungsurkunde festgehalten, die für den Nachtragsliquidator im Rechtsverkehr die Legitimationsgrundlage ist.
Eine Nachtragsliquidation kommt nicht nur in Betracht, wenn neues Vermögen der Gesellschaft auftaucht, sondern auch dann, wenn sonstige Abwicklungsmaßnahmen nach Löschung der Gesellschaft erforderlich werden. Hat die Gesellschaft kein Vermögen mehr, können sonstige Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sein. Folgende Themen nichtvermögensrechtlicher Art können einschlägig sein:
- Nachholung unterlassener Liquidations-Rechnungslegung gem. § 71 Abs. 1 GmbHG
- Abgabe einer Löschungsbewilligung gegenüber dem Grundbuchamt, insbesondere bei zurückgebliebenen Grundschulden und HypothekenFreigabeerklärung bezüglich einer hinterlegten Sache
-Wahrnehmung von Rechten aus eingetragenem Grundpfandrecht
- Erfüllung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs
- Wahrnehmung von Pflichten in einem gegen die Gesellschaft gerichteten Steuerverfahren
- Zustellungen von SteuerbescheidenErteilung eines Zeugnisses für Arbeitnehmer
- Mitwirkung in einem Kündigungsschutzprozess und i.d.R. in einem gegen die Gesellschaft gerichteten Rechtsstreit
Möglicherweise hat die Gesellschaft noch Vermögen. Nicht selten stellt sich erst nach der Löschung heraus, dass entgegen der bisherigen Annahme doch noch verwertbares Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist. Bei dem neuerlich aufgefundenen Vermögen kann es auch um Ansprüche der Gesellschaft handeln, wie etwa Schadensersatzansprüche der gelöschten Gesellschaft gegen Ihren früheren Geschäftsführer, Gesellschafter oder Liquidator oder um bislang nicht durchsetzbare Zahlungsansprüche.
Hat die Gesellschaft noch Vermögen, können folgende Aufgaben im Rahmen der Nachtragsliquidation zu erledigen sein:
- Verkauf bzw. Verteilung von später aufgetauchten Vermögenswerten der Gesellschaft an Gläubiger, Altgesellschafter oder deren Erben. Hier kann z.B. ein Grundstückswert auftauchen, wie z.B. eine Garage, für die es nun einen Kaufinteressenten gibt.
- Mitwirkung an Auszahlung eines hinterlegten Betrages
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