Nachtragsliquidator | Nachtragsliquidation
Nachtragsliquidator bestellen – bundesweite Tätigkeit
Sie möchten einen Nachtragsliquidator bestellen? Das Grundbuch ist wegen Grundschuld oder Sicherungshypothek für gelöschte Gesellschaft blockiert? Bei uns erhalten Sie professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Ihre Nachtragsliquidation – bundesweit. Als Experten mit 10-jähriger Erfahrung als Nachtragsliquidator unterstützen wir Sie von der Antragstellung bis zur Durchführung. Wir garantieren Ihnen eine zügige Bearbeitung und absolute Transparenz über das gesamte Verfahren. Bezüglich der Kosten können Sie in aller Regel mit einem festen Budget rechnen.
Nachtragliquidation – Ihre Vorteile mit AHS Rechtsanwälte
Unsere erfahrenen Nachtragsliquidatoren freuen sich auf Sie:
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Expertenstatus aufgrund langjähriger Erfahrung als Nachtragsliquidatoren. Zusätzliche Expertise durch Fachanwaltschaften.
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Bundesweite Tätigkeit als Nachtragsliquidatoren – und das ganz ohne Reisekosten.
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Listung in über 100 Registergerichten , genauso wie in der Liste der Nachtragsliquidatoren der IHK Berlin.
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Berechnung der Kosten in aller Regel zu einem Pauschalbetrag, ohne versteckte Kosten.
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Transparenz in jedem Verfahrensabschnitt. Sie erhalten Kopien von jeglicher Korrespondenz mit Gerichten und Notaren.
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Eine moderne Kanzleistruktur gewährleistet den reibungslosen Ablauf.
Was macht ein Nachtragsliquidator?
Wie ist der Ablauf einer Nachtragsliquidation?
Anhand des folgenden typischen Falls, erklären wir Ihnen den Ablauf der Nachtragsliquidation Schritt für Schritt:
Sie möchten ein Grundstück verkaufen und stellen fest, dass im Grundbuch eine Sicherungshypothek eingetragen ist, die den Verkauf verhindert. Begünstigter der Sicherungshypothek ist eine GmbH, die im Handelsregister gelöscht ist. Sie brauchen also einen Nachtragsliquidator, um Ihr Grundstück verkaufen zu können.
Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail. Soweit vorhanden, mailen Sie uns den Grundbuchauszug und einen Handelsregisterauszug.
Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben, prüfen wir diese kostenfrei und besprechen mit Ihnen anschließend den weiteren Ablauf.
Sie stellen bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators und schlagen uns vor.
Wir erteilen die Löschungsbewilligung in Zusammenarbeit mit einem Notar. Sie oder Ihr Notariat erhalten das Original der Bewilligung.
Die Löschbewilligung wird beim Grundbuchamt, verbunden mit Ihrem Löschungsantrag eingereicht und die Sicherungshypothek wird gelöscht
Das Verfahren zur Nachtragsliquidation ist nun vollständig abgeschlossen - das Grundstück kann jetzt verkauft werden.
Es gibt auch andere Fälle, in denen ein Nachtragsliquidator bestellt werden muss, z.B. wenn Grundstücke im Eigentum der gelöschten Gesellschaft stehen (Stellplätze, Garagen). Wir erläutern Ihnen auch für diese Fälle gerne den Ablauf des Nachtragsliquidationsverfahrens.
Mandantenbewertungen Nachtragsliquidation
In 3 Schritten zu Ihrem erfahrenen Nachtragsliquidator
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Vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Buchung einen Termin, um Ihr Anliegen zu klären.
Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtslage und helfen Ihnen. Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder per Video.
Was kostet die Nachtragsliquidation?
Nachtragsliquidation: Was muss ich wissen?
Eine Nachtragsliquidation ist ein Verfahren, das eingeleitet wird, wenn nach der Löschung einer GmbH im Handelsregister noch nicht verteiltes Vermögen oder neue Ansprüche auftauchen. In diesem Fall wird die GmbH wieder handlungsfähig gemacht, um die verbliebenen Vermögenswerte abzuwickeln. Dies geschieht durch den sogenannten "Nachtragsliquidator" - eine vom Registergericht bestellte Person , die eine bereits gelöschte Gesellschaft vorübergehend wieder vertritt, um nachträglich entdecktes Vermögen oder offene Angelegenheiten abzuwickeln .
Ist die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht, kann sie ohne Nachtragsliquidator nicht mehr am Rechtsverkehr teilnehmen. Hat die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Löschung aber tatsächlich noch Vermögenswerte, wie z.B. Forderungen, Grundeigentum oder Grundpfandrechte, über die nach der Löschung durch die Gesellschaft verfügt werden soll, dann benötigt die gelöschte Gesellschaft dafür einen neuen Vertreter. Diese Aufgabe übernimmt der Nachtragsliquidator.
Um einen Nachtragsliquidator zu bestellen, muss beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) ein entsprechender Antrag gestellt werden . Nach Antragstellung prüft das Registergericht die Voraussetzungen und bestellt bei Vorliegen eines nachträglichen Regelungsbedarfs einen Nachtragsliquidator. Der Antragsteller hat als Kostenschuldner einen Kostenvorschuss für die Gerichtskosten zu leisten ( §§ 121, 8, 2 Nr. 1 KostO ). Voraussetzung ist außerdem, dass das Gericht von dem zukünftigen Nachtragsliquidator eine Einverständniserklärung sowie eine Verzichtserklärung bezüglich der Erstattung von Auslagen und Zahlungen aus der Landeskasse erhält.
Um einen Nachtragsliquidator zu bestellen, muss beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) ein entsprechender Antrag gestellt werden. Den Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators beim Registergericht darf jeder Beteiligte stellen, der ein rechtliches Interesse an der Nachtragsliquidation glaubhaft machen kann . Dies sind meist Gläubiger, Gesellschafter, frühere Liquidatoren und sonstige Dritte mit rechtlichem Interesse. Berechtigt ist in jedem Fall ein Grundstückseigentümer, der eine Belastung im Grundbuch löschen lassen möchte.
Der Antragsteller kann direkt im Antrag eine Person benennen, die als Nachtragsliquidator in Frage kommt. Es gibt Gerichte, die Vorschläge gerne aufgreifen. Andere Gerichte verlassen sich auf ihre eigene „Liste“ von geeigneten Nachtragsliquidatoren. AHS-Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist bei verschiedenen Gerichten in ganz Deutschland gelistet.
Ein Nachtragsliquidator übernimmt auf Antrag die Vertretung der gelöschten Gesellschaft. Zu den Aufgaben des Nachtragsliquidators zählen dabei die Feststellung, Sicherung und ggf. Verwertung von nachträglich entdecktem Vermögen, die Erfüllung offener Ansprüche und Verpflichtungen sowie die letztmalige Verteilung des Vermögens an die Berechtigten. Der Nachtragsliquidator handelt im Namen der gelöschten Gesellschaft und hat dabei die Sorgfaltspflichten eines gesetzlichen Vertreters zu beachten.
Hat die Gesellschaft kein Vermögen mehr, können dennoch sonstige nichtvermögensrechtliche Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sein, z.B.:
• Nachholung unterlassener Liquidations-Rechnungslegung gem. § 71 Abs. 1 GmbHG
• Abgabe einer Löschungsbewilligung gegenüber dem Grundbuchamt
• Wahrnehmung von Rechten aus eingetragenem Grundpfandrecht
• Erfüllung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs
• Wahrnehmung von Pflichten in einem gegen die Gesellschaft gerichteten Steuerverfahren
• Zustellungen von Steuerbescheiden
• Mitwirkung in einem Kündigungsschutzprozess und i.d.R. in einem gegen die Gesellschaft gerichteten Rechtsstreit
Wie lange eine Nachtragsliquidation dauert, hängt vom Umfang und der Art des nachträglich entdeckten Vermögens ab. In einfachen Fällen – etwa bei einem vergessenen Bankkonto – kann eine Nachtragsliquidation innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Bei komplexeren Sachverhalten , z. B. Immobilien, Rechtsstreitigkeiten oder steuerlichen Prüfungen, kann sich die Nachtragsliquidation jedoch über mehrere Monate oder sogar Jahre hinziehen.
Das Amt des Nachtragsliquidators besteht in jedem Fall nur so lange, wie es zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem nachträglichen Vermögen oder den offenen Angelegenheiten erforderlich ist. Nach Abschluss der Aufgaben endet das Amt des Nachtragsliquidators automatisch.
Die Kosten der Nachtragsliquidation werden nicht vom Staat getragen, sondern üblicherweise vom Antragsteller (also z.B. der Grundstückseigentümer, der eine Belastung im Grundbuch löschen lassen will). Die Kosten beinhalten: Gerichtsgebühren, Notargebühren und das Honorar für den Nachtragsliquidator.
Für andere Gesellschaftsformen können vergleichbare Maßnahmen in Betracht kommen , in der Regel bedarf es aber einer analogen Anwendung der aktien- oder gmbh-rechtlichen Vorschriften. Die Möglichkeit einer Nachtragsabwicklung setzt jedoch voraus, dass sowohl ein entsprechendes nachträglich aufgetauchtes Bedürfnis als auch eine gesetzliche Grundlage bestehen.
Sind in einem deutschen Grundbuch zugunsten einer ausländischen, gelöschten Gesellschaft Einträge vorhanden, so lebt die Gesellschaft in Deutschland als Restgesellschaft fort.
Das heißt im Klartext: Selbst wenn die Gesellschaft im Ausland gelöscht ist, bleibt sie in Deutschland „greifbar“, wenn sie noch Vermögenswerte oder Recht hat, z.B. Grundeigentum oder wenn sie in sonstiger Weise als Berechtigte im Grundbuch eingetragen ist.
Für die gelöschte ausländische Gesellschaft kann daher in Deutschland auf Antrag ein Nachtragsliquidator bestellt werden. Wenn die ausländische Gesellschaft noch nie in einem deutschen Handelsregister stand, kann nach Rechtsprechung des BGH das Registergericht, in dessen örtliche Zuständigkeit das restliche Vermögen oder das Vermögensrecht fällt, einen Nachtragsliquidator bestellen. Ist also z.B. eine Schweizer Gesellschaft im Grundbuch von Köln eingetragen, wäre das Amtsgericht Köln (Registergericht) für die Bestellung eines Nachtragsliquidators zuständig.
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