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Betriebsprüfung vom Finanzamt

Betriebsprüfung vom Finanzamt
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Ihr Anwalt bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt

Viele Unternehmen sehen sich früher oder später mit einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt konfrontiert. Eine solche Prüfung kann überraschend kommen – etwa aufgrund von Unstimmigkeiten, Zufallsauswahl oder gezielten Hinweisen – oder sie ist die Folge versäumter steuerlicher Erklärungspflichten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent bei der Betriebsprüfung vom Finanzamt – von der Vorbereitung über die Begleitung der Prüfung bis hin zur rechtlichen Vertretung im Nachgang. Wir prüfen Ihre steuerlichen Unterlagen, übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. So behalten Sie auch in einer angespannten Situation den Überblick und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

In 3 Schritten zu Ihrem erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht

1. ANLIEGEN SCHILDERN

Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail.

2. TERMIN VEREINBAREN

Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin, um Ihr Anliegen zu klären.

3. HILFE VOM EXPERTEN

Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtslage und helfen Ihnen. Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder per Video.

Unsere Leistungen im Überblick

Begleitung von Betriebsprüfungen

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt, prüfen den zugrunde liegenden Sachverhalt sowie die steuerrechtlichen Folgen daraus. Wenn möglich und sinnvoll, verhandeln wir mit dem Finanzamt zwecks Erreichens einer tatsächlichen Verständigung.

Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren

Ist das Ergebnis der Betriebsprüfung nicht annehmbar und die daraufhin ergangenen Steuerbescheide nicht hinnehmbar, führen wir das Einspruchsverfahren und gegebenenfalls das sich anschließende Finanzgerichtsverfahren für Sie. Vorab beraten wir Sie zu den Erfolgsaussichten.

Verteidigung bei Steuerhinterziehung

Sofern in dem Zusammenhang ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eröffnet wird, bestellen wir uns zu Ihrer Verteidigung. Es ist sinnvoll, sowohl die steuerrechtlichen als auch die strafrechtlichen Fragestellung in einer Hand zu haben. Diesbezüglich verfügt AHS Rechtsanwälte über langjährige Expertise.

Ihr Fachanwalt bei Betriebsprüfungen

Mandantenbewertungen

Rechtsgebiet: Steuerrecht
Ausgesprochen schnelle Arbeitsweise und Rückmeldungen, hohes persönliches Engagement Frau Dr. Antoni hat uns in einem sehr schwierigen Rechtsstreit erfolgreich zur Seite gestanden. Und dabei sind - neben der fachlichen Kompetenz - drei Punkte für uns ausgesprochen entlastend gewesen: Die zeitnahen Rückmeldungen auf all unsere Fragen und Anliegen, die ausgesprochen schnelle Arbeitsweise, der hohe persönliche Einsatz und das Engagement für uns als Mandanten in der Kanzlei. Mit dieser mandanten-zentrierten, proaktiven Arbeitsweise unterscheidet sich Frau Dr. Antoni und das Team von AHS ganz stark von anderen Rechtsanwaltskanzleien, bei denen man häufig immer wieder nachfragen muss, und die Dinge dann doch versanden. Hier jedoch nicht - und daher unsere klare Empfehlung.

FAQ bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt

Was mache ich, wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wird?

Bleiben Sie ruhig, tragen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen und besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater. Wirken Sie mit und halten Sie die Kommunikation mit dem Finanzamt aufrecht.Muss ich wirklich zahlen, auch wenn ich einen absolut hohen Schätzungsbescheide erhalte?Das Finanzamt hat das Recht, einen Schätzungsbescheide zu erlassen, wenn es anders nicht in der Lage ist, eine ordnungsgemäße Besteuerung vorzunehmen. Es darf hierbei jedoch keine Strafschätzung erfolgen. Darüber hinaus ist nichts verloren, solange Sie rechtzeitig Einspruch gegen den Schätzungsbescheiden einlegen und idealerweise auch die bisher nicht erklärten Steuererklärungen vorbereiten. Wenn Sie einen Schätzungsbescheide erhalten, setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns oder Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Was macht das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung?

Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt überprüft die Finanzverwaltung, ob steuerlich relevante Angaben eines Unternehmens korrekt, vollständig und gesetzeskonform sind. Geprüft werden insbesondere Buchführung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Belege, Kassenführung sowie Lohn- und Umsatzsteuer . Ziel der Betriebsprüfung ist es, steuerliche Fehler, Unstimmigkeiten oder Nachzahlungen festzustellen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung?

Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt hängt stark von der Unternehmensgröße ab. Große Unternehmen werden regelmäßig geprüft, während kleine Betriebe und Selbstständige statistisch seltener betroffen sind. Dennoch kann grundsätzlich jedes Unternehmen geprüft werden , insbesondere bei auffälligen Steuererklärungen, starken Gewinnschwankungen oder Branchen mit erhöhtem Prüfungsrisiko.

Wie lange darf eine Betriebsprüfung dauern?

Die Dauer einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist gesetzlich nicht fest begrenzt. In der Praxis kann sie von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten dauern. Bei komplexen Sachverhalten oder umfangreichen Unterlagen sind auch längere Prüfungen möglich. Die Prüfungsdauer muss jedoch verhältnismäßig sein und darf nicht unnötig verzögert werden.

Kann man sich gegen eine Betriebsprüfung wehren?

Gegen die Anordnung einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann grundsätzlich kein Einspruch eingelegt werden, da sie gesetzlich zulässig ist. Allerdings können sich Steuerpflichtige gegen einzelne Maßnahmen , etwa unangemessene Prüfungszeiträume oder unverhältnismäßige Anforderungen, rechtlich zur Wehr setzen. Zudem besteht jederzeit das Recht, einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzuzuziehen.

Welche Strafe droht bei einer Betriebsprüfung?

Eine Betriebsprüfung beim Finanzamt führt nicht automatisch zu einer Strafe. Werden jedoch Steuernachzahlungen festgestellt, müssen diese inklusive Zinsen gezahlt werden. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen drohen zusätzlich Bußgelder, Steuerstrafverfahren oder im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung.

Wie hoch ist die durchschnittliche Nachzahlung bei einer Betriebsprüfung?

Die durchschnittliche Nachzahlung bei einer Betriebsprüfung variiert stark je nach Unternehmensgröße und Branche. Während bei kleinen Betrieben häufig vier- bis fünfstellige Beträge festgestellt werden, können bei größeren Unternehmen sechs- oder siebenstellige Nachzahlungen entstehen.

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