Bleiben Sie ruhig, tragen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen und besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater. Wirken Sie mit und halten Sie die Kommunikation mit dem Finanzamt aufrecht.Muss ich wirklich zahlen, auch wenn ich einen absolut hohen Schätzungsbescheide erhalte?Das Finanzamt hat das Recht, einen Schätzungsbescheide zu erlassen, wenn es anders nicht in der Lage ist, eine ordnungsgemäße Besteuerung vorzunehmen. Es darf hierbei jedoch keine Strafschätzung erfolgen. Darüber hinaus ist nichts verloren, solange Sie rechtzeitig Einspruch gegen den Schätzungsbescheiden einlegen und idealerweise auch die bisher nicht erklärten Steuererklärungen vorbereiten. Wenn Sie einen Schätzungsbescheide erhalten, setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns oder Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Betriebsprüfung vom Finanzamt
Ihr Anwalt bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
Viele Unternehmen sehen sich früher oder später mit einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt konfrontiert. Eine solche Prüfung kann überraschend kommen – etwa aufgrund von Unstimmigkeiten, Zufallsauswahl oder gezielten Hinweisen – oder sie ist die Folge versäumter steuerlicher Erklärungspflichten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent bei der Betriebsprüfung vom Finanzamt – von der Vorbereitung über die Begleitung der Prüfung bis hin zur rechtlichen Vertretung im Nachgang. Wir prüfen Ihre steuerlichen Unterlagen, übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. So behalten Sie auch in einer angespannten Situation den Überblick und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
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FAQ bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt überprüft die Finanzverwaltung, ob steuerlich relevante Angaben eines Unternehmens korrekt, vollständig und gesetzeskonform sind. Geprüft werden insbesondere Buchführung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Belege, Kassenführung sowie Lohn- und Umsatzsteuer . Ziel der Betriebsprüfung ist es, steuerliche Fehler, Unstimmigkeiten oder Nachzahlungen festzustellen.
Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt hängt stark von der Unternehmensgröße ab. Große Unternehmen werden regelmäßig geprüft, während kleine Betriebe und Selbstständige statistisch seltener betroffen sind. Dennoch kann grundsätzlich jedes Unternehmen geprüft werden , insbesondere bei auffälligen Steuererklärungen, starken Gewinnschwankungen oder Branchen mit erhöhtem Prüfungsrisiko.
Die Dauer einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist gesetzlich nicht fest begrenzt. In der Praxis kann sie von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten dauern. Bei komplexen Sachverhalten oder umfangreichen Unterlagen sind auch längere Prüfungen möglich. Die Prüfungsdauer muss jedoch verhältnismäßig sein und darf nicht unnötig verzögert werden.
Gegen die Anordnung einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann grundsätzlich kein Einspruch eingelegt werden, da sie gesetzlich zulässig ist. Allerdings können sich Steuerpflichtige gegen einzelne Maßnahmen , etwa unangemessene Prüfungszeiträume oder unverhältnismäßige Anforderungen, rechtlich zur Wehr setzen. Zudem besteht jederzeit das Recht, einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzuzuziehen.
Eine Betriebsprüfung beim Finanzamt führt nicht automatisch zu einer Strafe. Werden jedoch Steuernachzahlungen festgestellt, müssen diese inklusive Zinsen gezahlt werden. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen drohen zusätzlich Bußgelder, Steuerstrafverfahren oder im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung.
Die durchschnittliche Nachzahlung bei einer Betriebsprüfung variiert stark je nach Unternehmensgröße und Branche. Während bei kleinen Betrieben häufig vier- bis fünfstellige Beträge festgestellt werden, können bei größeren Unternehmen sechs- oder siebenstellige Nachzahlungen entstehen.
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