Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Köln | AHS Rechtsanwälte
Im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht berät die Kanzlei AHS Rechtsanwälte umfassend von der Unternehmensgründung, über Umgestaltung bis hin zur Liquidation. Wir haben langjährige Beratungserfahrung in diesem Bereich. Zudem belegen unsere erfolgreich erworbenen Fachanwaltstitel unsere vertieften Kenntnisse. Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Themenübergreifend und im Team beraten wir zu den verschiedenen Facetten des Gesellschaftsrechts. Geschäftsführer und Gesellschafter sind bei uns in guten Händen. Rechtsanwältin Haverkamp wird von verschiedenen Registergerichten regelmäßig zur Notliquidatorin oder Nachtragsliquidatorin bestellt.
Unsere Leistungen für Sie im Überblick
In 3 Schritten zu Ihrem Anwalt für Handels und Gesellschaftsrecht
Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin, um Ihr Anliegen zu klären.
Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtslage und helfen Ihnen. Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder per Video.
Mandantenbewertungen
Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Wahl der richtigen Rechtsform – GmbH, GbR, OHG, AG, GmbH & Co.KG
- Gründung einer Gesellschaft, Gestaltung des Gesellschaftsvertrages / der Satzung
- Auskünfte aus dem Handelsregister, einschließlich Gesellschafterliste
- Verkauf, Abtretung von Geschäftsanteilen
- Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
- Durchführung einer Due Diligence
- Unternehmenstransaktionen, Umwandlungen, Verschmelzung
- Unternehmensnachfolge
- Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen und anderen Gesellschafterversammlungen
- Übernahme des Amts als Liquidator, Nachtragsliquidator , Notgeschäftsführer
- Kommunikation mit dem Notar
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht im Einzelnen
Bei Gründung oder Umstrukturierung einer Gesellschaft stellt sich die Frage, welche Gesellschaftsform für den Mandanten die „Richtige“ ist. Die Unterschiede liegen hier besonders bei der Haftung der Gesellschafter und der steuerlichen Gestaltung. Auch die Gründungskosten können erheblich differieren. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann sozusagen per Handschlag gegründet werden. Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss jedoch der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt werden. Bei der GbR haften im Außenverhältnis alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Der Gläubiger kann sich also aussuchen, welchen der Gesellschafter er in Anspruch nimmt. Da helfen auch keine abweichenden Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Dasselbe gilt für die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur das Stammkapital, allerdings verlangen gerade bei Neugründungen die Gläubiger wie z.B. Banken umfassende Bürgschaften und andere Sicherheiten von den Gesellschaftern – letztendlich haften diese also genauso wie der Gesellschafter der GbR. Ein guter Kompromiss kann hier die GmbH & Co. KG sein. Denn bei einer Kommanditgesellschaft haften die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Kommanditeinlage. Unbeschränkt haftet hingegen nur der Komplementär. Wenn dieser eine GmbH ist – wie bei der GmbH & Co. KG, so haftet die GmbH wiederum nur mit ihrem Stammkapital. Die Aktiengesellschaft (AG) wird häufig dann gewählt, wenn der Bestand der Gesellschafter flexibel wachsen soll. Gerade Investoren können auf diese Weise unkompliziert beteiligt werden.
Der Gesellschaft ist sozusagen das Grundgesetz der Gesellschaft. Hier können die Gesellschafter auf ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene Regelungen treffen. Dies betrifft die Höhe des Stammkapitals, Einzelheiten zur Vertretung und Geschäftsführung, Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung, Gewinnverwendung und Rücklagen, Verfügung über Geschäftsanteile, Vererbung von Geschäftsanteilen und Einziehung, Wettbewerbsverbot.
Geschäftsführer sind die gesetzlichen Vertreter der GmbH. Zugleich wird regelmäßig auch ein Anstellungsvertrag bzw. Dienstvertrag abgeschlossen. Die Regelungen im Geschäftsführervertrag können individuell getroffen werden, so zu „Extras“ wie Dienstwagen und Versicherungen, zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, zu Beschränkungen der Vertretungsbefugnis. Die Laufzeit und Kündbarkeit sind ebenso wichtige Klauseln. Wichtiges Thema ist auch immer die Verknüpfung zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer als Organ der GmbH einerseits und dem Anstellungsvertrag andererseits.
Der Verkauf eines Unternehmens, sei es in Form eines Share-Deals oder eines Asset-Deals setzt die Durchführung einer Due Diligence voraus. Hierbei werden u.a. alle rechtlichen, vertraglichen, und steuerlichen Sachverhalte in der Gesellschaft durchleuchtet, um Risiken und Chancen eines Kaufs bewerten und nicht zuletzt einen angemessenen Kaufpreis festlegen zu können.
Unternehmenstransaktionen wie Umwandlung oder Verschmelzung erfordern eine umfassende vertragliche Gestaltung, besonders im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Wir entwerfen oder prüfen und verhandeln diese Verträge.
Wenn Sie für Ihr Unternehmen einen geeigneten Nachfolger suchen, unterstützen wir Sie bei der Auswahl und beraten Sie rechtlich zur Gestaltung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge.
Die Vorbereitung der Hauptversammlung einer AG oder der Gesellschafterversammlung einer GmbH bedürfen einer formell korrekten Vorgehensweise, so sind Fristen und Formalia zu beachten. Wir übernehmen dies für Sie. Außerdem begleiten wir Sie zu den Versammlungen, um Sie zu beraten oder auch um zu protokollieren.
Die Krise der Gesellschaft ist mit besonderen Haftungsrisiken besonders für die Geschäftsführer bzw. den Vorstand verbunden. Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist verpflichtet bei ersten Krisenanzeichen die Liquidität des Unternehmens ständig zu überwachen, Fortführungsprognosen zu erstellen und Außenstände genauso wie Verbindlichkeiten im „Griff“ zu haben. Liegt die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, muss innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Bei verspäteter Antragstellung droht die persönliche Haftung des Geschäftsführers oder Vorstands. Er haftet u.a. für Steuerschulden der Gesellschaft. Außerdem droht eine strafrechtliche Verurteilung. Schon im eigenen Interesse hat der Vertreter einer juristischen Person ein gesteigertes Interesse an einer soliden Beratung, welche ihn umfassend über persönliche Risiken aufklärt.
Wir übernehmen bereits seit Jahren regelmäßig das Amt als Liquidator, Nachtragsliquidator und Notgeschäftsführer. Rechtsanwältin Haverkamp ist beim Amtsgericht Köln, Registergericht, entsprechend gelistet. Zudem beraten wir die gesetzlichen Vertreter, um eine GmbH möglichst schnell abzuwickeln
Geschäftsführer haften persönlich für die verschleppte Insolvenz der GmbH. Der Insolvenzantrag über das Vermögen einer GmbH führt automatisch zu Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer. Hinzu kommt die Ersatzpflicht gegenüber der insolventen GmbH aus Insolvenzverschleppung, die vom Insolvenzverwalter unnachgiebig verfolgt wird. Außerdem Haftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Frau Rechtsanwältin Haverkamp übermimmt seit Jahren erfolgreich die Beratung des Geschäftsführers, verhandelt für ihn Vergleiche mit dem Insolvenzverwalter, vertritt ihn im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im Klageverfahren gegen den Insolvenzverwalter.
GmbH, AG und OHG sind zwingend im Handelsregister einzutragen sowie alle Änderungen etwa zur Vertretung der Gesellschaft oder Änderungen im Stammkapital. Im Handelsregister können Sie sich „schlau“ machen – so kann online nach entsprechender Registrierung die Liste der Gesellschafter abgerufen werden. Oder es können die Bilanzen eingesehen werden. Wir veranlassen für Sie notwendige Eintragungen und recherchieren im Handelsregister für Sie.Bitte tragen Sie hier einen Text ein.
Geschäftsführer vertreten als gesetzliche Vertreter die Gesellschaft. Der Prokurist wird im gesetzlich definierten Umfang als Stellvertreter tätig. Ab wann ein Geschäftsführer oder Prokurist sein gesetzliches „Dürfen“ überschreitet, ist nicht immer leicht festzustellen. AHS Rechtsanwälte berät Sie umfassend hierzu. Wir gestalten zudem die Satzung bzw. den Anstellungsvertrag, um im Innenverhältnis Grenzen zu regeln und die Vertreter bei Überschreiten der Vertretungsbefugnis haftbar zu stellen.
Unsere Leistungen im Handelsrecht
Im Handelsrecht beraten wir deutschlandweit und international zur Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Vertragshändlerverträgen, Projektverträgen, Lieferverträgen, Handelsvertretern.
Unsere Leistungen im Einzelnen
Das Handelsrecht kennt gerade im internationalen Liefer- und Geschäftsverkehr eine Vielzahl von Handelsbräuchen und gesetzlicher Regelungen. Hinzu kommt die besondere englischer Vertragssprache. Wir unterstützen Sie umfassend in Bezug auf Prüfung, Gestaltung, Verhandlung von deutschen und englischsprachigen Verträgen . Wir sind in den USA ausgebildete Contract Manager mit großer Erfahrung von Verhandlung komplexer Projektverträge.
Das Handelsvertreterrecht ist im Handelsgesetzbuch umfassend geregelt. Wir beraten zu allen Fragen der Gestaltung des Handelsvertretervertrages, der Provision, des Ausgleichsanspruchs, des Buchauszugs, der Beendigung des Vertrages.
Seit dem 01.01.20 gibt es neue Incoterms, herausgegeben von der internationalen Handelskammer in Paris. Wir beraten und schulen zu den Änderungen und wir prüfen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auftragsformulare und sonstigen Musterverträge im Hinblick auf deren Aktualität.
AGB finden ständig Anwendung in der Vertragspraxis, aber häufig sind diese veraltet und reflektieren vor allem nicht den aktuellen Stand. Die Unwirksamkeit führt im Rechtsverkehr zu einer unklaren Rechtslage. Unternehmer gehen hierdurch vermeidbare Risiken ein.
AHS Rechtsanwälte: Ihr Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht in Köln
Die Rechtsanwälte der Kanzlei AHS empfangen Sie gerne in den modern ausgestatteten Räumlichkeiten am Standort Köln am Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Kaiser-Wilhelm-Ring in Köln optimal zu erreichen, da die S-Bahn-Haltestelle Christophstr./Mediapark mit den Linien 12 und 15 nur wenige Meter von unserer Anwaltskanzlei entfernt ist.
Autofahrer finden in den umliegenden Straßen in der Regel problemlos einen Parkplatz. Das nächstgelegene Parkhaus zu unserer Anwaltskanzlei in Köln ist die Contipark Tiefgarage am Kaiser-Wilhelm-Ring, die sich direkt unter dem Bürogebäude befindet.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei AHS sind erfahren und in hohem Maße spezialisiert.
Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist zugleich Fachanwalt für Handels - und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht . Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht .
Natürlich beraten wir auch per E-Mail oder telefonisch.
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