Alle Beiträge zum Stichwort: Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung auf 3 Jahre verkürzt
Insolvenz jetzt! Schuldenfrei in 3 Jahren
Ab sofort dauern Insolvenzverfahren nur noch drei Jahre und zwar für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer. Im Klartext: Schuldner sind nach 3 Jahren schuldenfrei. Denn nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt.

Schuldenfrei nach 3 Jahren - Insolvenz ab Oktober 2020
In Corona-Zeiten sollen Schuldner schneller entlastet werden: bereits nach 3 Jahren werden Verbraucher und Selbständige von ihren Schulden befreit. Voraussetzung: der Insolvenzantrag wird ab dem 01.10.2020 gestellt.

Restschuldbefreiung nach drei Jahren und präventive Restrukturierungsrahmen
Von der Restschuldbefreiung nach drei Jahren profitieren in der Privatinsolvenz derzeit nur die wenigstens Schuldner. Spätestens 2022 werden aber grundsätzlich alle Schuldner nach drei Jahren von ihren verbleibenden Schulden befreit. Außerdem werden Unternehmer die Möglichkeit bekommen, schon vor Stellung eines Insolvenzantrags unter einem gesetzlichen Schutzschirm zu sanieren.
Der Gläubiger in der Insolvenz und häufige Irrtümer (2. Teil)
Teil 2 der Serie zu den Insolvenzirrtümern aus Gläubigersicht behandelt die Frage der persönlichen Haftung des Geschäftsführers, die Aufrechnung in der Insolvenz sowie die Einflussmöglichkeit des Gläubigers zur Restschuldbefreiung.
Schuldner in der Insolvenz und häufige Irrtümer
Im neuen Beitrag zur Serie der häufigsten Insolvenzirrtümern zeigen wir drei Beispiele aus Sicht des Schuldners. Diese Beispiele behandeln die Dauer des Insolvenzverfahrens, den Umfang der Restschuldbefreiung und die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsanwältin Haverkamp als Expertin im ZDF
Nina Haverkamp stand dem ZDF in der Informationssendung "Volle Kanne" als Expertin zum Thema Insolvenzrecht Rede und Antwort. Sehen Sie das Interview und dem gesamten Beitrag hier:
Neues Insolvenzrecht 01.07.2014: Keine Restschuldbefreiung von Unterhaltsschulden
Achtung Unterhaltsschuldner: Ab dem 01.07.2014 wird das Insolvenzrecht für Schuldner dahingehend verschärft, dass (...)
Insolvenzrecht 01.07.2014: Steuerschulden in der Insolvenz, Restschuldbefreiung
Ab dem 01.07.2014 verschärft sich das Insolvenzrecht für Steuerschuldner. Denn Steuerschulden sind dann ausdrücklich von der Restschuldbefreiung ausgenommen. § 302 Nr. 1 InsO wird entsprechend geändert. Diese Ausnahmeregelung von der Restschuldbefreiung bezieht sich auf alle Steuerarten. Voraussetzung der Verschärfung ist allerdings, dass(...)