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Restschuldbefreiung auf 3 Jahre verkürzt
Insolvenz jetzt! Schuldenfrei in 3 Jahren
Ab sofort dauern Insolvenzverfahren nur noch drei Jahre und zwar für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer. Im Klartext: Schuldner sind nach 3 Jahren schuldenfrei. Denn nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Das Schutzschirmverfahren
Die wegen der Corona-Krise verhängten Ausganssperren bringen nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen in Existenznot, sondern mittlerweile auch Großunternehmen. Wir beraten Sie, wenn Sie Gläubiger eines Unternehmens sind, das im Zuge der Corona-Krise ein Schutzschirmverfahren beantragt hat.