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Wann müssen Überstunden geleistet und bezahlt werden?
Im Arbeitsvertrag sind zumeist die vertraglich geschuldete Wochenarbeitszeit und die Vergütung hierfür geregelt. Ob und wie Überstunden vergütet werden, steht darin jedoch häufig nicht. Manchmal ist auch bestimmt, dass Überstunden mit der Vergütung pauschal abgegolten sind.(...)
Dr. Patrizia Antoni
Abschlussformel - Besteht ein Anspruch auf gute Wünsche im Zeugnis?
Es gibt viel Leid mit der Zeugnisformulierung. Grundsätzlich besteht Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis. Will der Arbeitnehmer ein besseres Zeugnis haben, muss er die dazu führenden Leistungen nachweisen, will der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis erteilen, muss er nachweisen, dass der Arbeitnehmer schlechter als durchschnittlich war. Beides ist im Einzelfall schwierig. (...)
Dr. Patrizia Antoni
Der Ausgleichsanspruch bei grenzüberschreitend tätigen Handelsvertretern
Immer häufiger kommt es vor, dass ein in Deutschland tätiger Vertreter diese Tätigkeit für ein im Ausland ansässiges Unternehmen ausübt. Hier stellt sich die Frage, vor welchem Gericht ein etwaiger Ausgleichsanspruch einzuklagen ist: vor einem deutschen Gericht oder vor einem Gericht im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers.
Dr. Patrizia Antoni, Nina Haverkamp
Zwischenzeugnis - besteht ein Anspruch auf Erteilung?
Grundsätzlich besteht ein Zeugnisanspruch erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, § 109 GewO. Ausweislich der Rechtsprechung ist außerdem in folgenden Fällen ein Zwischenzeugnis zu erteilen: - Wechsel des Vorgesetzten - Versetzung in eine andere Abteilung - Absolvierung einer Weiterbildung - Längere Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses durch z.B. Elternzeit - Arbeitsplatzsuche
Dr. Patrizia Antoni
Der angestellte Geschäftsführer – Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten
Gem. § 5 Abs. I S. 3 ArbGG sind Geschäftsführer keine Arbeitnehmer und unterliegen daher nicht der Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit gem. § 2 Abs. I Nr. 3 ArbGG. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wir erklären Ihnen welche.
Dr. Patrizia Antoni
Kündigung während des Urlaubs oder während einer Erkrankung
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder aus dem Krankenhaus eine Kündigung in ihrem Briefkasten vorfinden. Viele Arbeitnehmer halten eine solche für unzulässig. Ein fataler Irrtum! Der Arbeitgeber ist jederzeit berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Die Abwesenheit des Arbeitnehmers – egal aus welchem Grund – ist hierbei irrelevant. (...)
Dr. Patrizia Antoni