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Restschuldbefreiung nach 3 Jahren Insolvenz jetzt! Schuldenfrei in 3 Jahren

Insolvenzantrag vom Experten, Fachanwalt für Insolvenzrecht - Insolvenzverfahren dauern nur drei Jahre!

Insolvenzverfahren dauern drei Jahre und zwar für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer. Im Klartext: Schuldner sind nach 3 Jahren schuldenfrei. Denn nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Für alle, die eine neue Perspektive, einen finanziellen Neuanfang wollen, lohnt sich also eine Insolvenz. Die Regelung gilt übrigens rückwirkend seit dem 01.10.2020. Alle Schuldner, die seit diesem Datum einen Insolvenzantrag gestellt haben, profitieren von der neuen Regelung.

Bis Oktober 2020 dauerten Insolvenzverfahren zunächst sechs Jahre, später gab es verschiedene Übergangsregelungen mit Verkürzungsmöglichkeiten. Dies ist mittlerweile überholt. Für alle gilt einheitlich: schuldenfrei nach 3 Jahren - ohne wenn und aber. Die Regelung gilt auch für Selbständige, Unternehmer, Handwerker, Freiberufler.

Wie lange dauert eine Insolvenz?

  • Schuldenfrei nach 3 Jahren für alle Insolvenzverfahren, die seit dem 01.10.2020 beantragt werden
  • Die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren gilt für Verbraucher, genauso wie für Unternehmer und Selbständige
  • Droht eine zweite Insolvenz, so darf diese erst nach 11 beantragt werden. Das zweite Insolvenzverfahren dauert dann 5 Jahre
  • Bei Verbraucherinsolvenzverfahren, die vor dem 01.10.2020 beantragt wurden, bleibt es bei den derzeit geltenden Übergangsfristen

Verbraucherinsolvenz in 3 Jahren

Die schnelle Entschuldung nach nur drei Jahren bedeutet einen großen Vorteil für alle Schuldner. Die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von 6 auf 3 Jahre ist jedoch teilweise auch mit verschärften Regelungen verbunden.

Und hier die Einzelheiten:

- Nach dem Motto: nichts ist umsonst, sind andere Regelungen verschärft. Der Zeitraum, der zwischen dem abgeschlossenen Insolvenzverfahren und einer erneuten Insolvenz liegen muss, ist auf 11 Jahre verlängert (nach altem Recht waren dies 10 Jahre). Im Verfahren der erneuten Insolvenz beträgt die Wohlverhaltensphase auch nicht drei, sondern fünf Jahre.

- Schließlich wird das Vermögen des Schuldners während des Verfahrens stärker durch den Insolvenzverwalter für die wirtschaftliche Befriedigung der Gläubiger herangezogen. In der Wohlverhaltensphase sind Geschenke hälftig sowie Lotteriegewinne vollständig herauszugeben; von der Herausgabepflicht sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke und Gewinne von geringem Wert ausgenommen. Der Schuldner kann außerdem durch das Insolvenzgericht feststellen lassen, ob ein Gegenstand der Herausgabepflicht unterliegt.

- Der Schuldner ist verpflichtet, den Insolvenzverwalter unverzüglich über die Aufnahme oder Fortführung einer selbstständigen Tätigkeit zu informieren. Der Insolvenzverwalter muss dann spätestens innerhalb eines Monats über die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit entscheiden.

- Die Abführungspflichten des selbstständigen Schuldners ist so geregelt: der Schuldner kann beantragen kann, dass der abzuführende Betrag vom Insolvenzgericht festgesetzt wird. Alternativ teilt er den Betrag dem Insolvenzverwalter mit bzw. stimmt diesem mit dem Verwalter ab.

Unternehmensinsolvenz in 3 Jahren

Auch in Unternehmensinsolvenzen der Einzelunternehmer gilt die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren. Der Unternehmer hat einen Anspruch, dass die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erteilt wird. Unternehmer sind alle selbständig Tätigen, also Freiberufler, Gewerbetreibende, Handwerker etc. Nicht erfasst werden juristische Personen, z.B. GmbH oder UG.

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Damit Sie insolvenzrechtlich immer auf der sicheren Seite stehen, sind wir jederzeit beratend und vertretend für Sie da. Kompetent, erfahren und verlässlich. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich mit Ihrer Anfrage oder vereinbaren Sie direkt einen Besprechungstermin.

Nina Haverkamp ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht . Sie berät Sie gerne in allen insolvenzrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen Termin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn .

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