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Mehrkosten für Arbeitnehmer im Home-Office - Dr. Patrizia Antoni im Interview für das Handelsblatt Mehrkosten für Arbeitnehmer im Home-Office

Dr. Patrizia Antoni, Partnerin der Kanzlei AHS Rechtsanwälte Köln/Bonn und Fachanwältin für Arbeitsrecht gab dem Handelsblatt zum Thema „So viel Mehrkosten entstehen im Winter durchs Homeoffice" ein Interview, welches am 31.10.2022 veröffentlicht wurde.

Zum Inhalt:

Frau Dr. Antoni weist darauf hin, dass Arbeitnehmern oft nicht bekannt ist, dass eine dauerhafte Homeoffice-Tätigkeit der Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf. Der Beitrag zeigt auf, wie Arbeitnehmer im Home-Office finanziell entlastet werden können. 

Dazu gehören vor allem:  

Unternehmen sind verpflichtet, für die Kosten, die ihren Arbeitnehmern bei der Arbeit entstehen, aufzukommen. Für die Übernahme von weiteren Kosten, die dem Arbeitnehmer im Home-Office entstehen, bedarf es einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, da die Aufstellung von privaten und beruflichen Kosten bei Heimarbeit oft kompliziert ist. Daher empfiehlt sie, gängige Kosten über die Steuer zurückzuholen. Für 2021 können maximal 600€ an Steuern abgesetzt werden, wenn es kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer gibt. Im Rahmen der Werbungskosten kann der Arbeitgeber zudem eine Homeoffice-Pauschale zahlen, diese will das Bundesfinanzministerium entfristen und auf einen Höchstbetrag von 1000€ anheben. Die Homeoffice-Pauschale bringt Arbeitnehmern jedoch nur dann Vorteile, wenn die sonstigen Werbungskosten nicht die übliche Pauschale von 1000 Euro übersteigen. Zusätzlich können Unternehmen ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von maximal 3000€ auszahlen, um diese zu entlasten. 

Arbeitsschutz im Homeoffice

Wenn Sie weitere rechtliche Fragen zum Beitrag und dem Thema Home-Office haben, beraten wir Sie gerne! 

Frau Dr. Antoni berät Sie in allen arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen gerne in unseren Kanzleiräumen in Köln oder Bonn und bei Bedarf auch telefonisch. 

Wir bieten für Sie auch Besprechungen per Videokonferenz an!

Beitrag veröffentlicht am
24. November 2022

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