Anwalt für Arbeitsrecht Köln
Anwalt für Arbeitsrecht in Köln gesucht? Die Kanzlei AHS Rechtsanwälte berät Sie im Arbeitsrecht kompetent an den Standorten in Köln und Bonn. Ob Abmahnung oder Kündigung – verlassen Sie sich auf die Kompetenz und langjährige Erfahrung unserer Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Wir vertreten ganz bewusst Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte im gesamten Arbeitsrecht -gerne auch über den Raum Köln und Bonn hinaus. Wir kennen hierdurch die Sichtweise der Gegenseite und können diese für unsere Mandanten nutzbar machen.
Anwalt für Arbeitsrecht – Unsere Tätigkeitsfelder
In 3 Schritten zu Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Köln
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Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtslage und helfen Ihnen. Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder per Video.
Mandantenbewertungen im Fachgebiet Arbeitsrecht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei AHS sind erfahren und in hohem Maße spezialisiert. Unsere Erfahrung in hunderten arbeitsrechtlicher Fälle spiegelt sich in zahlreichen Fachanwaltschaften wieder. Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zugleich Fachanwalt für Steuerrecht . Herr Rechtsanwalt Christoph Brühl hat jahrelange und tiefgehende arbeitsrechtliche Erfahrung und betreut ebenfalls schwerpunktmäßig Mandate im gesamten Arbeitsrecht.
Unsere Rechtsanwaltsleistungen im Arbeitsrecht:
- Beratung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten bei Kündigung und sonstigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Abmahnung, Gehalt, Zeugnis u.a.)
- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen
- Beratung und Unterstützung bei Insolvenz des Arbeitgebers
- Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- Schulungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
- Beratung bei Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Zusammenlegung etc.
Beratung und Vertretung unserer Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden, ansonsten ist die Kündigung wirksam. Vereinbaren Sie also sofort nach Erhalt der Kündigung einen Termin an einem unserer Standorte in Köln oder Bonn und bringen die Kündigung sowie Ihren Arbeitsvertrag bzw. etwa vorhandene Unterlagen über geltende tarifrechtliche Regelungen mit. Wir wissen aus Erfahrung, welche Erfolgsaussichten eine arbeitsrechtliche Klage hat, ob also ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder auf Zahlung einer Abfindung durchsetzbar ist. Das Arbeitsrecht bietet umfangreichen Schutz. Wir führen Ihre Kündigungsschutzklage, verhandeln Abfindungen und faire Zeugnisse. Arbeitnehmer müssen sich nach Erhalt einer Kündigung sofort bei der Agentur für Arbeit melden. Ansonsten drohen Abzüge beim Arbeitslosengeld.
Das Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch Kündigung, sondern auch mittels Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag beendet werden. Für Arbeitnehmer gilt: unterschreiben Sie nichts, bevor Sie keine qualifizierte Beratung erhalten haben. Denn ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag kann ohne weiteres zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes von 12 Wochen führen. Nur wenn Sie also ohnehin gehen wollten oder schon einen anderen Arbeitsplatz angenommen haben, kann eine vertragliche Abwicklung des Arbeitsvertrages Vorteile bieten, z.B. in Verbindung mit einer Abfindung. Ansonsten ist eine sorgfältige Gestaltung eines Vertrages unabdingbar, um später finanzielle Nachteile zu vermeiden. Dies gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Die Beratung umfasst: Prüfung und Gestaltung eines Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages, Besteuerung der Abfindung, Sozialversicherungspflicht der Abfindung, Sperrzeit bzw. Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge mit GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen
Mit einer Abmahnung zeigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die „gelbe Karte“. In der Abmahnung wird eine Pflichtverletzung, ein Fehlverhalten oder ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vorgeworfen. Diese Verwarnung kann der erste Schritt zur Kündigung des Arbeitsvertrages sein. Eine Abmahnung kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen. Und berechtigt hierzu ist nicht nur der Chef des Unternehmens, sondern auch weisungsbefugte Mitarbeiter, wie z.B. ein Abteilungsleiter. Wir prüfen die Berechtigung der Abmahnung und die Erfolgsaussichten einer Klage. Außerdem klären wir gemeinsam, wie weitere Abmahnungen und eine Kündigung verhindert werden können, um Ihr Arbeitsverhältnis langfristig zu sichern. Entgegen einer verbreiteten Meinung ist in der Regel eine Abmahnung ausreichend, um bei einem nachfolgenden gleichartigen Verstoß einen Kündigungsgrund zu liefern.
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage im Verhältnis vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber. Der Arbeitgeber sollte bestehende Gestaltungsmöglichkeiten durch einen individuell abgestimmten Arbeitsvertrag für einfache und höhere Angestellte nutzen. Ferner sollte der Arbeitgeber, bedingt durch die ständigen gesetzlichen Änderungen im Arbeitsrecht, bestehende Vertragsmuster regelmäßig überprüfen lassen. Wir erstellen auf das einzelne Unternehmen angepasste Arbeitsverträge. Ferner beraten wir Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei Verhandlungen und Abschluss des Arbeits- bzw. Dienstvertrages. Unsere Beratung umfasst u.a.: Gestaltung der (flexiblen) Arbeitszeit, Gestaltung der (flexiblen) Vergütung , insbesondere Tantieme, Provisionen, Prämien, Dienstwagenregelung, Wettbewerbsklauseln, Vertragsstrafen, Besonderheiten bei Geschäftsführern/Vorständen, leitenden Angestellten und Prokuristen, Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeitsverträge), befristete Arbeitsverträge, betriebliche Rentenregelungen.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis. Häufig sind negative Bewertungen auf den ersten Blick nicht erkennbar, denn die Arbeitgeber nutzen einen besonderen Sprach-Code. Enthält das Arbeitszeugnis unrichtige oder unwahre Angaben, hat der Arbeitnehmer das Recht, beim zuständigen Arbeitsgericht eine Zeugnisklage einzureichen und Abänderung zu verlangen. Wir prüfen das Arbeitszeugnis auf seine Form und Aussage. Wir kennen die „Zeugnissprache“. Vor Gericht oder in Verhandlung mit dem Arbeitgeber verhelfen wir so zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Geschäftsführer und Vorstande üben als gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, nämlich der GmbH oder AG, ein Amt aus. Zugleich wird in der Regel ein Anstellungsvertrag von Geschäftsführern und Vorstand unterzeichnet. Beides sind zwei unterschiedliche Dinge. Wir beraten umfassend zu Fragen der richtigen Absicherung gegen Schäden (D&O-Versicherung), zur Haftung des Geschäftsführers, zu Pflichten in der Insolvenz oder Krise, Kündigung, Abberufung, Wettbewerbsverbot.
Rationalisierungen, Betriebsteilschließungen oder –veräußerungen gehen häufig mit notwendigen Kündigungen einher. Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmern sind vermeidbar, wenn das richtige Procedere eingehalten wird. Als Arbeitgeber nennen Sie uns die betrieblichen Änderungen, die Sie durchführen möchten. Wir beraten Sie, auf welche Weise Sie diese Änderungen durchsetzen können. Bei geplanten Kündigungen zeigen wir Ihnen auf, welche Mitarbeiter bei richtiger Durchführung der Sozialauswahl gekündigt werden dürfen. Wir erklären Ihnen, wie der Betriebsrat mit einzubeziehen ist, so dass die Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats gewahrt werden. Andernfalls könnten die Kündigungen bereits formunwirksam sein. Dies gilt auch für Anzeigepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit und Zustimmungserfordernisse bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz (Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere, Erziehungszeitler).
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen des Unternehmens. Wir vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte bei allen kollektivrechtlichen Fragen und Streitigkeiten. Unsere Beratung umfasst: Beratung hinsichtlich Anhörungs- und Mitwirkungsrechten des Betriebsrats , Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Gestaltung von Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialplänen, Vertretung bei Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren, Erstellung von Rechtsgutachten.
Für Personaldienstleister beantragen wir die Erlaubnis gem. § 1 AÜG, erstellen spezielle auf den Personaldienstleister zugeschnittene Arbeitsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, informieren über die gewerberechtlichen Anforderungen und über die Rechtsfolgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung . Unternehmen, die ihre Personalkosten reduzieren wollen, beraten wir bei der Gründung von konzerneigenen Personal-Service-Gesellschaften (PSG) unter Beachtung der besonderen rechtlichen Anforderungen an eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung und etwaiger arbeitsrechtlicher Risiken.
AHS Rechtsanwälte: Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer werden Sie von unserer Kanzlei in allen Fragen des Arbeitsrechts kompetent, persönlich und vertrauensvoll beraten, insbesondere in Fragen der Kündigung, Kündigungsschutzklage, Arbeitsvertrag, Vertragsgestaltung und allen weiteren arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei AHS empfangen Sie gerne in den modern ausgestatteten Räumlichkeiten am Standort Köln am Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln. Natürlich beraten wir auch per E-Mail oder telefonisch oder per Videokonferenz.
Standort unserer Anwälte für Arbeitsrecht in Köln
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