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Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht

Beantragung von Prozesskostenhilfe bei arbeitsrechtlichen Verfahren

Die Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht kann helfen, ein erfolgreiches, arbeitsrechtliches Verfahren zu führen. In der Regel erhöht sich die Aussicht auf den erfolgreichen Ausgang einer Klage vor dem Arbeitsgericht, wenn die Partei sich von einer Kanzlei vertreten lässt, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Wenn die Kosten für die rechtliche Vertretung nicht selbst aufgebracht werden können, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe in arbeitsrechtlichen Verfahren .

Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Verfahren werden bei dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht geführt. Dies ist in der Regel der Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird, vgl. § 46 Absatz 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) , § 29 Absatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) .

Grundsätzlich können sich die Parteien in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht selbst vertreten. Allerdings trägt im Arbeitsprozess jede Partei die reinen Kosten der anwaltlichen Vertretung selbst. Dies sogar dann, wenn der Prozess gewonnen wird. Wenn der Arbeitnehmer die Kosten der anwaltlichen Vertretung (und die anfallenden Gerichtskosten) nicht selbst aufbringen kann, besteht in der Regel Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Anspruch auf Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht

Die Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht deckt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht und die anfallenden Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht ab.

Gemäß § 114 ZPO haben Personen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten der Prozessführung selbst zu tragen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Wie hoch das Einkommen sein darf, damit man Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, hängt von mehreren Faktoren ab. Dies sind die Ausgaben für Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen, Ratenzahlungsverpflichtungen oder Unterhaltszahlungen. Außerdem gibt es bestimmte Freibeträge, wie zum Beispiel für die Anzahl der eigenen Kinder oder eine ausgeführte Berufstätigkeit. Allerdings wird auch vorhandenes Vermögen bei der Antragsstellung berücksichtigt.

Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht auch für Prozesse vor dem Arbeitsgericht, vgl. § 11a Absatz 1 ArbGG .

Des Weiteren muss die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Das bedeutet aber nicht, dass der Erfolg mit großer Wahrscheinlichkeit sicher ist. Vielmehr reicht es aus, dass der Ausgang der Klage völlig offen ist.

Außerdem darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen. Hiermit ist gemeint, dass der Antragssteller nicht völlig davon abweicht, was ein wirtschaftlich oder finanziell Bessergestellter unter verständiger Würdigung des Falles tun würde. Die erwarteten Prozesskosten sollten also nicht völlig außer Verhältnis zum erreichten Ziel stehen.

Schlussendlich muss die Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht

Die Prozesskostenhilfe kann vom Antragssteller selbst oder seinem Rechtsanwalt beantragt werden. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss beim Arbeitsgericht gestellt werden.

Eine besondere Formvorschrift für den Antrag auf Prozesskostenhilfe gibt es nicht. Das bedeutet, dass der Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts eingereicht werden kann, vgl. § 117 Absatz 1 ZPO .

Dem Antrag ist eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen beizufügen, vgl. § 117 Absatz 2 ZPO. Dies umfasst Angaben zum Familienstand, zum vorhandenen Vermögen, dem Einkommen und den Ausgaben sowie dem Beruf des Antragsstellers. Für diese Erklärung gibt es spezielle Vordrucke, die auch zwingend benutzt werden müssen, vgl. § 117 Absatz 3 und 4 ZPO. Die Vordrucke können entweder im Internet heruntergeladen oder beim Gericht abgeholt werden.

Zusammenfassung Prozesskostenhilfe Arbeitsgericht

  • Im Arbeitsgerichtsprozess trägt jede Partei die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung selbst. Auch die Partei, die gewinnt.
  • Wer wirtschaftlich und finanziell nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtkosten zu tragen, kann Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Prozesskostenhilfe erhält, wer persönlich und wirtschaftlich außerstande ist, die Kosten selbst zu tragen. Dabei muss die Klage Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht aus rein mutwilligen Motiven verfolgt werden.
  • Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts eingereicht werden.
  • Für die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gibt es Vordrucke. Diese müssen auch zwingend benutzt werden und können beim Gericht abgeholt oder online ausgedruckt werden.

Arbeitsrechtliche Vertretung mit Prozesskostenhilfe

Frau Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und berät Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen oder einem Antrag auf Prozesskostenhilfe gerne. Vereinbaren Sie einen Termin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn.


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