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Homeoffice - Was ist zu regeln? Gastbeitrag von Frau Dr. Patrizia Antoni

Frau Dr. Patrizia Antoni hat in der aktuellen Ausgabe #87 des Magazins „Verbandsstratege“ einen Gastbeitrag zum Thema Homeoffice veröffentlicht.

Viele Arbeitnehmer leisten, ohne zu zögern, der Weisung des Arbeitgebers Folge, im Homeoffice zu arbeiten. Dabei ist ihnen oft nicht bekannt, dass eine Homeoffice-Tätigkeit vertraglich geregelt sein muss. Wenn dies nicht bereits über den Arbeitsvertrag erfolgt ist, kann eine Homeoffice-Tätigkeit nur mit beidseitigem Einverständnis des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers erfolgen.

Der Beitrag zeigt auf, welche Punkte in Bezug auf die Tätigkeit im Homeoffice geregelt werden sollten. Dazu gehören vor allem:

  • Ausstattung des Homeoffice
  • Umfang der Tätigkeit im Homeoffice
  • Datenschutz und Arbeitsschutz im Homeoffice

Wenn Sie weitere rechtliche Fragen zum Beitrag und dem Thema Homeoffice haben, beraten wir Sie gerne!

Sie berät Sie in allen arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen gerne in unseren Kanzleiräumen in Köln oder Bonn und bei Bedarf auch telefonisch.

Wir bieten für Sie auch auch Besprechungen per Videokonferenz an!

Beitrag veröffentlicht am
21. Juli 2020

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