Sofortkontakt zur Kanzlei
AHS Rechtsanwälte
Aktuelle News
 

Geschenk und Lottogewinn in der Insolvenz

Erfahren Sie in unserem neuen Blogbeitrag, was mit Vermögenswerten, wie einem wertvollen Geschenk oder einem Lottogewinn passiert, die der Schuldner in der Insolvenz erlangt.

Einleitung:

Da die Hoffnung naturgemäß zuletzt stirbt, gehört Lottospielen zum Alltag – nicht nur in der Insolvenz. Sollte das Glück sich dann tatsächlich erfüllen, stellt sich die Frage, was mit dem Gewinn zu geschehen hat. Fällt der Lottogewinn in die Insolvenzmasse, so dass der Insolvenzverwalter diesen an die Gläubiger verteilt oder darf der Schuldner diesen behalten? Dieselbe Frage stellt sich bei einem wertvollen Geschenk.

Hier gilt die typische Juristenantwort: es kommt drauf an. Genauer gesagt kommt es auf den Zeitpunkt des Gewinns ab bzw. wann das Geschenk gemacht wurde. Befindet sich der Schuldner im eröffneten Insolvenzverfahren, muss er alles an den Insolvenzverwalter herausgeben. Befindet der Schuldner sich hingegen in der Wohlverhaltensphase, darf er alles behalten.

Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode:

Zum besseren Verständnis dieser Regelung muss man wissen, dass der Schuldner sich im Grunde genommen zwei Verfahren durchläuft, nämlich zum einen das Insolvenzverfahren und zum anderen das Restschuldbefreiungsverfahren bzw. die Wohlverhaltensperiode. Die sechsjährige Laufzeit beginnt mit dem Insolvenzverfahren. Dieses dauert üblicherweise  ein bis zwei Jahre. In dieser Zeit melden die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle an. Der Verwalter prüft, ob es pfändbares Vermögen gibt und verwertet dies. Zudem informiert er den Arbeitgeber und zieht pfändbares Einkommen zur Masse. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung angekündigt. Hierzu erlässt das Insolvenzgericht einen Beschluss. Ab diesen Zeitpunkt läuft nur noch die Wohlverhaltensperiode und zwar bis zum Ablauf der sechs Jahre. (Lesen Sie auch unseren Blog, wie die Zeit bis zur Restschuldbefreiung verkürzt werden kann.)

Durch die Ankündigung der Restschuldbefreiung hat der Schuldner bereits eine große Hürde in Richtung Schuldenfreiheit geschafft. Denn  in der Wohlverhaltensperiode gelten bereits andere Regeln. So dürfen Lottogewinne und Geschenke in voller Höhe behalten werden. Ein Erbe ist nur noch zur Hälfte herauszugeben.

Vorweggenommenes Erbe:

Achtung: Wird ein zukünftiges Erbes vorab verschenkt, so wird dieses wie ein Erbe behandelt und ist zur Hälfte herauszugeben vgl. § 295 I Nr. 1 InsO. Schenkt also die betagte Mutter ihrem Sohn ein Haus und befindet der Sohn sich in der Wohlverhaltensperiode, so wird die Übertragung der Immobilie als vorweggenommenes Erbe betrachtet und nicht als Schenkung. Denn die Vorschriften zur Herausgabe des hälftigen Erbes sollen nicht umgangen werden. Und ein Erbe muss im Insolvenzverfahren in voller Höhe herausgegeben werden und in der Wohlverhaltensperiode zur Hälfte. Allerdings darf das Erbe und auch der Pflichtteil in voller Höhe ausgeschlagen werden. In diesem Fall fiele also nichts in die Masse.

Fazit:

Im Insolvenzverfahren lohnt sich das Lottospiel noch weniger als sonst. Denn sollte der unwahrscheinliche Fall eines Gewinns eintreten, so ist dieser zur Hälfte herauszugeben. Das gleiche gilt für ein teures Geschenk. Erst nach Ankündigung der Restschuldbefreiung, gehört der Lottogewinn dem Schuldner in der Insolvenz in voller Höhe.

Rechtliche Hilfestellung bei insolvenzrechtlichen Fragen:

Sollten Sie nicht sicher sein, ob und welche Ihrer Gegenstände pfändbar sind, lassen Sie sich von uns beraten. Aber auch für die Frage, was mit dem Haustier, dem Arbeitsverhältnis und der Immobilie des Schuldners in der Insolvenz geschieht, ist fachlich fundierter Rat unerlässlich.

Frau Rechtsanwältin Haverkamp ist Fachanwältin für Insolvenzrecht. Sie berät und vertritt Sie in allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen gerne. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin an den Standorten von AHS Rechtsanwälte in Köln und Bonn.

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren: