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Interview zur Änderung des Mutterschutzgesetzes

Frau Dr. Antoni hat dem Fachmagazin für Güterverkehr und Logistik "VerkehrsRundschau" ein Interview zur Änderung des Mutterschutz gegeben (Ausgabe 45/2017).

Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Steuerrecht sowie Partnerin der wirtschaftsrechtlich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln & Bonn.

Der Mutterschutz wurde im "Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes" am 01.01.2018 angepasst. Frau Dr. Antoni erläutert dem Magazin "VerkehrsRundschau" in dem Interview die wesentlichen Neuerungen. Dies sind zusammengefasst folgende Punkte:

Zusammenfassung zu den Änderungen des Mutterschutzes:

  • Ausweitung des Mutterschutzes auf Fremdgeschäftsführerinnen, Schülerinnen und Studentinnen sowie Praktikantinnen. Folglich gelten die Mutterschutzfristen nicht mehr nur für klassische Arbeitnehmerinnen.
  • Mütter von behinderten Kindern steht nun eine längere Schutzfrist von zwölf Wochen zu.
  • Der Arbeitsschutz wurde erheblich ausgeweitet. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, eine generelle Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, die den besonderen Gefährdungen von Mutter und Kind Rechnung trägt.
  • Der Arbeitgeber kann deshalb nicht mehr so einfach ein Beschäftigungsverbot aussprechen, weil er prüfen muss, ob sich eine Gefährdung durch geeignete Schutzmaßnahmen beseitigen lassen.
  • Ohne belastbare Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber schnell in der Haftung, wenn er eine Schwangere beschäftigt und eine (vermeidbare) Gefahr für die Gesundheit festgestellt wird. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und den Mutterschutz wird künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 15.000,- Euro geahndet. Darüber hinaus drohen neben der Geldbuße etwaige Schadensersatzansprüche.
  • Das strikte Nachtarbeitsverbot wird gelockert und Mehrarbeit ist nun in bestimmten Grenzen zulässig.
  • Mit einer Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde darf eine Schwangere künftig auch zwischen 20 und 22 Uhr arbeiten.

Eine ausführliche Erläuterung zu den Änderungen im Mutterschutz finden Sie in der Verlinkung zu unserem Blog.

Hilfe bei arbeitsrechtlichen oder wirtschaftsrechtlichen Fragen:

Wir beraten Sie gerne im Zusammenhang mit allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Haben Sie Fragen zum Mutterschutz und der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter den angegebenen Kontaktdaten.

Dr. Patrizia Antoni hat den Fachanwalt für Arbeitsrecht und den Fachanwalt für Steuerrecht. Sie berät Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen gerne. Vereinbaren Sie einen Termin unseren Büros in Köln oder in Bonn.

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