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Ihr Anwalt für Steuerrecht in Köln - bundesweite Vertretung

AHS Rechtsanwälte
Steuerrecht
 

Ihr Anwalt für Steuerrecht in Köln

AHS Rechtsanwälte ist spezialisiert im Bereich des Steuerrechts. Unsere Steueranwälte, stehen Ihnen für eine ganzheitliche Beratung zu sämtlichen Angelegenheiten des Steuerrechts zur Verfügung. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei nicht nur die Erstellung von Selbstanzeigen und die Verteidigung bei Steuerstrafverfahren, sondern erstreckt sich auch auf die Einlegung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide sowie die Vertretung in Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige, 20-jährige Expertise auf dem Gebiet des Steuerrechts sowie der Steuerstrafverteidigung. Als Fachanwältin für Steuerrecht in Köln unterstützt Sie Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni als kompetente Ansprechpartnerin in allen steuerrechtlichen Fragen.


Unsere Tätigkeitsfelder im Steuerrecht

Ist eine Abfindung steuerfrei?

Eine Abfindung ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Es gibt aber Sonderregelungen, die ggf. zu einer geringeren Steuerlast führen kann. Wir prüfen Ihren Fall und gestalten und wählen die für Sie vorteilhafte Gestaltung. Sie uns an.

Ärger mit Finanzamt: Vermietungsverluste

Im Steuerrecht gibt es stets kurze Fristen. Bitte lassen Sie rechtzeitig prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt und welche Nachweise das Finanzamt in derartigen Fällen benötigt. Es kommt auf die richtige Gestaltung an. Wir zeigen Ihnen einen möglichen Weg auf.

Meine Betriebsprüfung läuft schief. Was ist zu tun?

Manchmal verhärten sich die Fronten und Ihr Steuerberater fühlt sich ohnmächtig. Oft hilft es, wenn sich ein unbeteiligter Dritter einschaltet und die Kommunikation mit dem Finanzamt beruhigt. Mit Sachverstand und Erfahrung führen wir zudem Prozesse vor dem Finanzgericht.

In 3 Schritten zu Ihrem Fachanwalt für Steuerrecht

1. Anliegen Schildern

Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail.

2. Termin Vereinbaren

Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin, um Ihr Anliegen zu klären.

3. Hilfe vom Experten

Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtslage und helfen Ihnen. Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder per Video.

Unsere Anwälte für Steuerrecht in Köln freuen sich auf Sie

Mandantenbewertungen im Steuerrecht

Rechtsgebiet: Steuerrecht
Frau Antoni hat uns bestens beraten und mit viel Engagement erfolgreich vertreten und den Fall souverän für uns entscheiden können. Sehr sehr empfehlenswert.
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Kann nur Positives berichten. Angefangen vom jederzeit netten Kontakt, den schnellen (Email-) Antwortzeiten, ihrer profunden fachlichen Kompetenz, der entsprechend sehr guten Beratung, dem ausgezeichneten Ergebnis, das wir erreicht haben, ganz ohne Honorarnachforderungen... Was kann ich noch sagen? Muss ich noch was sagen? Meine vorbehaltlose und uneingeschränkte Empfehlung!
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Frau Dr. Antoni ist jeden bezahlten € wert und übertraf alle Erwartungen. Hoch professionell, über alle Maßen freundlich und (das wichtigste) kompetent und schnell wurde die komplexe Materie verstanden und in knackige Finanzamt-Schreiben verwandelt, die final zu einem nicht für möglich gehaltenen, guten Ende geführt haben. Sie engagiert zu haben, war die beste Entscheidung in einem mehr als schwierigen Fall, der kaum Aussicht auf Erfolg versprach. Sollten Sie rechtliche / steuerliche Probleme haben - Frau Dr. Antoni sollte die erste Wahl sein.
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Bin, natürlich auch Dank positivem Ergebnis, sehr zufrieden mit der Betreuung und den Leistungen. Es lief alles automatisch, ohne, dass ich nachhaken musste (auch schon anders erlebt). Sehr sympathische Kanzlei. Auch die MA waren sehr zügig, kompetent und zuvorkommend in der Beantwortung meiner Anliegen. Gerne wieder!

Unsere Kompetenzen im Steuerrecht

  • Erstellen einer Selbstanzeige
  • Steuerstrafverteidigung wegen Vorwurfs der Steuerhinterziehung
  • Einlegen eines Einspruchs
  • Prüfung von Steuerbescheid, Schätzungsbescheid und Einspruchsentscheidung
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
  • Antrag auf Stundung, Vollstreckungsaufschub
  • Antrag auf Billigkeitserlass oder abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen
  • Klage gegen Ihren Steuerbescheid vor dem Finanzgericht
  • Steuerberaterhaftung, Prüfung der Vorraussetzungen einer Inanspruchnahme Ihres Steuerberaters wegen falscher Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht
  • Richtige Anwendung von DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Steuerrechtliche Vertragsgestaltung
  • Vorbereitung und Begleitung Ihrer Betriebsprüfung
  • Steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung und Planung von Unternehmensnachfolgen
  • Steueroptimierte Gestaltung von Unternehmenskäufen, -verschmelzungen und -umstrukturierungen

Unsere steuerrechtlichen Leistungen im Detail

Erstellen einer Selbstanzeige

Sie haben Geld im Ausland oder ein Auslandskonto? Sie haben in der Vergangenheit Einkommen steuerlich nicht oder falsch erklärt? Sie haben Angst vor Entdeckung? Vereinbaren Sie schleunigst einen Termin. Durch eine rechtzeitige und richtige Selbstanzeige kann Straffreiheit erlangt werden. Voraussetzung ist allerdings die vollständige und lückenlose Aufdeckung gegenüber dem Finanzamt sowie die fristgerechte Nachzahlung der rückständigen Steuern nebst Zinsen. Achtung: Die vom Finanzamt erhobenen Steuern erhöhen sich monatlich. Zögern Sie daher nicht, zu handeln. Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht in Köln unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Selbstanzeige und reicht diese für Sie ein.Die Festsetzungsverjährung beträgt bei Vorliegen von Steuerhinterziehung zehn Jahre. So lange kann das Finanzamt rückwirkend steuerliche Festsetzungen treffen, wogegen die strafrechtliche Verjährung bei Steuerhinterziehung nur 5 Jahre beträgt. Dieses ist bei Abgabe der Selbstanzeige zu berücksichtigen. Das FG Köln hat kürzlich bestätigt, dass die Festsetzungsverjährung gem. § 171 Abs. V AO schon durch den Beginn von Ermittlungshandlungen gehemmt wird. Dabei ist schon die Anforderung von Unterlagen beim Steuerpflichtigen als Beginn von Ermittlungshandlungen ausreichend (vgl. Finanzgericht Köln, 8 K 3813/11 vom 22.05.2013).

Steuerstrafverteidigung

Gegen Sie ist bereits ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung eröffnet worden? Wir übernehmen Ihre Verteidigung. Schnellstmögliche Bestellung eines Strafverteidigers schafft Transparenz in Ihrem Verfahren und ermöglicht ein frühzeitiges Einwirken auf den Gang des Verfahrens. Ziel ist eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst geringe Bestrafung. Hierbei ist auch der Wohnsitz entscheidend. Die einzelnen Oberfinanzdirektionen bemessen die Anzahl von Tagessätzen oder die Dauer einer Freiheitsstrafe unterschiedlich. Besonders streng ist man im Norden Deutschlands. Im Rheinland (Köln/Bonn/Düsseldorf) dagegen liegt das Strafmaß in der Regel unter dem, das z.B. in Hamburg für eine Steuerhinterziehung gleicher Größenordnung verhängt werden würde. Mehr als 90 Tagessätze führen zu einem Eintrag im Bundeszentralregister. Ein einzelner Tagessatz beträgt 1/30 des um bestimmte Ausgaben bereinigten Nettoeinkommens des Betroffenen im Zeitpunkt der Verurteilung. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt sich nach Höhe der hinterzogenen Steuern. Für 5000,- Euro hinterzogene Steuern werden im Rheinland ca. 40, in Norddeutschland mindestens 80 Tagessätze verhängt. Letztlich ist jede Strafzumessung aber eine Einzelfallentscheidung. Ihr Steueranwalt in Köln wirkt durch die Verteidigung auf Ihr Strafmaß ein.

Einlegen eines Einspruchs

Sie haben einen falschen Steuerbescheid erhalten, gar einen Schätzungsbescheid? Binnen eines Monats kann gegen diesen Bescheid Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Dadurch bleibt Ihr Steuerfall offen und kann überprüft und durch das Finanzamt korrigiert werden, ggf. mit Hilfe des Finanzgerichts. Lassen Sie diese Frist nicht verstreichen. Ist der Bescheid erst einmal bestandskräftig, kann kaum noch etwas gegen die Steuerforderung unternommen werden.

Prüfung von Steuerbescheid, Schätzungsbescheid und Einspruchsentscheidung

Wir prüfen Ihren Bescheid und legen Einspruch ein. Haben Sie einen Schätzungsbescheid erhalten? Diese sind häufig überhöht. Ist die Schätzungsgrundlage nicht ersichtlich, kann der Steuerbescheid nichtig sein. Wir machen dieses für Sie geltend. Möglicherweise ist die Steuerforderung auch zahlungsverjährt oder festsetzungsverjährt. Wir überprüfen dieses für Sie und wahren Ihre Rechte.Wenn Sie das Einspruchsverfahren selber geführt haben, prüfen wir die Einspruchsentscheidung. Binnen eines Monats nach Erhalt kann gegen die Entscheidung vor dem Finanzgericht geklagt werden.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die reine Einspruchseinlegung hindert die Fälligkeit der vom Finanzamt geforderten Steuern nicht. Der Steuerbescheid ist ein Vollstreckungstitel. Ohne Vollziehungsaussetzung sind Sie trotz eines laufenden Einspruchsverfahrens zur Zahlung verpflichtet und das Finanzamt darf aus dem Bescheid vollstrecken. Wir verhindern die Vollstreckung durch rechtzeitige Beantragung einer Vollziehungsaussetzung. Erforderlichenfalls machen wir Pfändungsschutz geltend. Bei Ablehnung der Vollziehungsaussetzung beantragen wir die Aussetzung der Vollziehung vor dem Finanzgericht.

Antrag auf Stundung, Vollstreckungsaufschub

Sie kommen zu spät? Ihr Steuerbescheid ist bereits unanfechtbar geworden? Das Finanzamt vollstreckt bereits oder hat diese angekündigt? Wir beantragen Stundung oder Vollstreckungsaufschub für Sie und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit dem Finanzamt.

Antrag auf Billigkeitserlass / Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen

Wenn der Rechtsweg erschöpft ist, stellen wir für Sie einen Antrag auf Erlass aus Billigkeitsgründen. Wenn Sie erlasswürdig sind, weil Sie die Steuerschuld unverschuldet aufgetürmt haben und erlassbedürftig sind, weil Sie die zur Zahlung der Schuld erforderlichen Mittel unter keinen Umständen bereitstellen können, dann kann dieser Antrag erfolgreich sein. Manchmal kommt es auch zu einer abweichenden, für Sie positiveren Festsetzung der Steuerschuld aus Billigkeitsgründen.

Klage vor dem Finanzgericht

Das Einspruchsverfahren ist gescheitert, das Finanzamt hat dem Einspruch nicht abgeholfen? Dann legen wir Klage vor dem Finanzgericht ein. Wir bereiten den steuerlichen und tatsächlichen Sachverhalt vollständig auf und begründen eine andere rechtliche Bewertung.

Steuerberaterhaftung, Prüfung der Vorraussetzungen einer Inanspruchnahme Ihres Steuerberaters wegen falscher Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht

Sie müssen Steuern zahlen, die bei richtiger Beratung durch Ihren Steuerberater hätten vermieden werden können? Wir prüfen, ob tatsächlich ein Haftungsfall vorliegt. Dieses ist der Fall, wenn Sie bei richtiger Beratung eine andere steuerliche Gestaltung gewählt hätten und für diese weniger oder gar keine Steuern angefallen wären. Wenn ein Haftungsfall bestätigt werden kann, errechnen wir die Höhe Ihrer Ansprüche und sorgen dafür, dass sie nicht verjähren. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis von dem Schadensfall.

Richtige Anwendung von DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)

Ihnen ist unklar, ob Ihr Einkommen hier oder im Ausland zu versteuern ist? Wir prüfen das einschlägige DBA und unterstützen Sie bei Ihrer Steuererklärung. In Fällen mit Auslandsbezug besteht stets eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit.Das FG Köln hat kürzlich entschieden, dass die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen auch in Auslandssachverhalten Grenzen hat (FG Köln, 4 K 1589/10, Urteil v. 23.10.2013). Es besteht keine Verpflichtung, ohne begründete Verdachtsmomente zusätzliche Ermittlungen zu seinen ausländischen Geschäftspartnern anzustellen, wenn alle üblichen Unterlagen und ein üblicher Geschäftslauf vorliegen.

Steuerrechtliche Vertragsgestaltung

Sie wollen Ihr Unternehmen umstrukturieren, Ihren Arbeitnehmer Geschenke zukommen lassen, Ihr Vermögen übertragen? Wir gestalten Ihre Verträge steueroptimiert.

Vorbereitung und Begleitung Ihrer Betriebsprüfung

Der Betriebsprüfer hat sich durch Prüfungsanordnung angekündigt? Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Betriebsprüfung und unterstützen Sie im Gespräch mit dem Betriebsprüfer. Rechtzeitige Mitwirkung in steuerlichen Fällen ist stets von Vorteil.

Steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung und Planung von Unternehmensnachfolgen

Möglicherweise suchen Sie einen Unternehmensnachfolger oder wollen ein Unternehmen übernehmen. Durch unbedachte Gestaltung kann unnötig eine Besteuerung ausgelöst werden, z.B. Grunderwerbssteuer, wenn Grundstücke zum Betriebsvermögen gehören. Wir beraten Sie und gestalten Ihre Verträge steueroptimiert. Nicht jedem ist bekannt, dass die Nutzung eines im Eigentum der Gesellschafter stehenden Grundstücks für betriebliche Zwecke zu einer Betriebsaufspaltung mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen kann.

Steueroptimierte Gestaltung von Unternehmenskäufen, Verschmelzungen und Umstrukturierungen

Insbesondere bei Umstrukturierungen kann jede Maßnahme steuerliche Konsequenzen haben. Lassen Sie Ihre Gestaltungsvorstellung vorab steuerlich überprüfen. Wir übernehmen die vertragliche Gestaltung.

AHS Rechtsanwälte: Ihr Fachanwalt für Steuerrecht in Köln

Die Kanzlei der AHS Rechtsanwälte befindet sich in zentraler Innenstadtlage von Köln, direkt am am Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln.

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Kaiser-Wilhelm-Ring in Köln optimal zu erreichen, da die S-Bahn-Haltestelle Christophstr./Mediapark mit den Linien 12 und 15 nur wenige Meter von unserer Anwaltskanzlei entfernt ist.

Autofahrer finden in den umliegenden Straßen in der Regel problemlos einen Parkplatz. Das nächstgelegene Parkhaus zu unserer Anwaltskanzlei in Köln ist die Contipark Tiefgarage am Kaiser-Wilhelm-Ring, die sich direkt unter dem Bürogebäude befindet.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei AHS sind erfahren und in hohem Maße im Steuerrecht spezialisiert.

Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist zugleich Fachanwalt für Handels - und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht . Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht .

Standort unserer Anwälte für Steuerrecht in Köln

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