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Cora Schumacher und ihr Hausmeister: 450,- € Stundenlohn?

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Patrizia Antoni war am 17.02.2016 erneut als Expertin im Arbeitsrecht Ansprechpartner für den Kölner Fernsehsender RTL.

In der RTL Sendung „Exclusiv“ beantwortete sie arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Cora Schumacher. Die Exfrau des ehemaligen Rennfahrers Ralf Schumacher wird von ihrem Hausmeister verklagt. Der Hausmeister verlangt für seine kurzfristige Hausmeistertätigkeit bei Cora Schumacher einen Stundenlohn von 450,- Euro.

Mehrere landesweite Medien (u.a. die Bild, RTL oder Sat. 1) berichteten bereits über die Klage gegen Cora Schumacher. Der Hausmeister verlangt für ca. 12 Arbeitstage eine Vergütung von insgesamt 43.200,- Euro.

Hintergrund für diese hohe Forderung ist die Begründung, dass angeblich ein Stundenlohn von 450,- Euro vereinbart war. Für den Arbeitsvertrag, der zwischen Cora Schumacher und ihrem Hausmeister geschlossen wurde, wurde ein vorformuliertes Vertragsmuster verwendet. Bei diesen Vertragsmustern, die man auch bei Mietverträgen häufig benutzt, müssen in der Regel nur einzelne Daten innerhalb des Vordrucks eingetragen oder durchgestrichen werden.

Im vorliegenden Fall wurde allerdings bei der Vergütungsabrede vergessen, entweder „monatliche Vergütung“ oder „Stundenlohn“ durchzustreichen (siehe Screenshot unten; Quelle "Bild.de").

Auf den ersten Blick ist somit nicht klar, ob die eingetragenen 450,-Euro sich auf die monatliche Vergütung oder den Stundenlohn beziehen sollen.

Nun behauptet der ehemalige Hausmeister von Cora Schumacher, dass eine Vergütung von 450,- Euro pro Stunde vereinbart wurde. Demnach fordert er für seine ca. sechswöchige Beschäftigungszeit als Hausmeister eine Gesamtvergütung von insgesamt 43.200,- Euro.

Dr. Patrizia Antoni, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln , vermutet, dass die Forderungsklage aus einer emotionalen Enttäuschung des Hausmeisters resultieren könnte. Das Arbeitsverhältnis zwischen Cora Schumacher und ihrem Hausmeister wurde noch innerhalb der Probezeit beendet.

Nach allgemeiner Lebenserfahrung erscheint es realistisch betrachtet aber eher unwahrscheinlich, dass für eine Hausmeistertätigkeit eine Vergütung von 450,- Euro pro Stunde vereinbart wird. Das entspräche bei einer Vollzeittätigkeit einem Monatsgehalt von über 70.000,- Euro und einem Jahresgehalt von fast einer Millionen Euro.

Naheliegender ist hier wohl eher, dass es sich um die übliche Monatsvergütung für einen 450,- Euro- Minijob handelt. Vergessen wurde dabei nur, sich im vorformulierten Vertragsmuster für eine der beiden Alternativen „monatliche Vergütung“ oder „Stundenlohn“ zu entscheiden und die andere durchzustreichen.

Falls auch Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen umfassend und kompetent.

Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und auch Fachanwalt für Steuerrecht . Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn.

Beitrag veröffentlicht am
22. Februar 2016

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