Sofortkontakt zur Kanzlei
AHS Rechtsanwälte
Aktuelle News
 

Vertragsanpassung bei Interimstätigkeit - Dr. Antoni als Expertin im Magazin "emotion"

Vertragsanpassung bei Interimstätigkeit. In der aktuellen Ausgabe des Frauenmagazins "emotion" beantwortet Frau Dr. Antoni Leserfragen zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsleben.

Der Beitrag befindet sich auf Seite 138 der aktuellen Ausgabe (April 2018).

Vertragsanpassung bei Interimstätigkeit:

  • Die Frage der Leserin:

    Eine Produktmanagerin aus Freiburg fragt Frau Dr. Antoni, ob der Arbeitsvertrag geändert werden muss, wenn sie vorübergehend ein neues Projekt im Unternehmen übernimmt.

  • Die Antwort von Frau Dr. Antoni: Eine Vertragsanpassung ist dann sinnvoll, wenn sich die Interimstätigkeit deutlich von der bisherigen Tätigkeit unterscheidet.

    Der Grund liegt insbesondere in der Arbeitszeit und dem Gehalt.

    Eine Interimstätigkeit innerhalb eines neuen Projekts bietet viele Chancen. Es bedeutet aber in der Regel ein Mehr an Verantwortung und Arbeitszeit. Dieses Mehr an Verantwortung sollte auch entsprechend honoriert werden. Die Vertragsanpassung wird als Anhang dem bestehenden Arbeitsvertrag hinzugefügt. Hier soll dann detailliert der Grund für die Vertragsanpassung (beispielsweise Vertretung oder kommissarische Übernahme einer Leitungsposition) und die zeitliche Befristung sowie ggf. die gestiegene Vergütung während der Dauer des Projekts schriftlich fixiert werden.

    Der Arbeitgeber kann sich auch ein Widerrufsrecht einräumen lassen, falls sich die genaue Dauer des Projekts noch nicht bestimmen lässt. Außerdem sollte der Arbeitgeber sich unter Umständen rechtlich beraten lassen, damit beispielsweise Teilzeitverträge nicht langfristig umgewandelt werden, obwohl nur eine bedarfsgerechte und vorübergehende Aufstockung vorgesehen ist.

    Die Arbeitnehmerin wird mit der Vertragsanpassung in der Regel auf der sicheren Seite sein. Durch die Vertragsanpassung ist auch sichergestellt, dass die neue Tätigkeit und die neuen Kompetenzen als Qualifikationsnachweis schriftlich fixiert sind und als Nachweis dienen.

Hilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen:

Frau Dr. Antoni ist Gründerin und Partnerin der wirtschaftsrechtlich-spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei AHS Rechtsanwälte Köln & Bonn sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Steuerrecht.

Bei allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen - aber auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - steht Frau Dr. Antoni Ihnen gerne zur Seite.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei gerne unter den angegebenen Kontaktdaten an den Standorten in Köln oder Bonn.

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren: