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Dr. Patrizia Antoni als Expertin für den General-Anzeiger Bonn Zinslose Darlehen sind geldwerter Vorteil

In dem am 22.01.2023 erschienenen Printartikel "Unterstützung in finanzieller Not" berichtet der General-Anzeiger über den beschlossenen Energievorschuss, den die Bonner Stadtverwaltung ihren Mitarbeitern in Form von zinslosen Darlehen gewährt.

Dr. Patrizia Antoni, Partnerin der Kanzlei AHS Rechtsanwälte Köln/Bonn und Fachanwältin für Arbeits- und Steuerrecht, gab dem General-Anzeiger als Expertin zu diesem Thema ein Interview.

Inhalt des Interviews

Zunächst erklärt Frau Dr. Antoni im Interview, dass es ein geldwerter Vorteil ist, wenn für ein Darlehen keine Zinsen verlangt werden wie sonst üblich. Dieser Vorteil ist vom Arbeitgeber als Lohn zu versteuern. Das gilt aber nur für Darlehen, die den Freibetrag von 2600 Euro überschreiten. Bis zu dieser Summe ist das Darlehen laut Dr. Antoni steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Rückzahlung ist dabei zwischen den Vertragsparteien frei vereinbar. 

Dr. Antoni warnt zudem im Artikel, dass es für den Arbeitgeber problematisch werden kann, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel vor Rückzahlung des Darlehens aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Dann müssen die Kreditgeber mitunter über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus auf ihr Geld warten. Dr. Antoni merkt an, dass als alternativer Zuschuss zur Energie und anderen gestiegenen Ausgaben von einigen der steuerfreie Inflationsausgleich von bis zu 3000 Euro genutzt wird. 



Expertenhilfe bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen:

Wenn Sie weitere rechtliche Fragen zum Beitrag und dem Thema „zinslose Darlehen“ haben, berät Sie Frau Dr. Antoni , Fachanwältin für Arbeits- und Steuerrecht, gerne! Sie steht Ihnen für einen Termin in unseren Kanzleiräumen in Köln oder Bonn und bei Bedarf auch telefonisch oder per Videokonferenz zur Verfügung. 

Beitrag veröffentlicht am
30. Januar 2023

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