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Dr. Patrizia Antoni im Interview für den General-Anzeiger Bonn Unberechtigte Inkasso-Forderungen

In dem am 18.02. /19.02.2023 erschienenen Printartikel "Plötzlich Mahnungen im Briefkasten" berichtet der General-Anzeiger über eine 85-Jährige aus Bonn, die eine Inkasso-Forderung erhielt, die sie nicht nachvollziehen kann.

Dr. Patrizia Antoni, Partnerin der Kanzlei AHS Rechtsanwälte Köln/Bonn und Fachanwältin für Arbeits- und Steuerrecht, gab dem General-Anzeiger zu diesem Thema ein Interview. Darin erläutert sie, was in solch einem Fall zu tun und wer zu kontaktieren ist.

Foto: Axel Vogel / General-Anzeiger Bonn

Inhalt des Interviews

Welche Schritte sind zu empfehlen, wenn man eine Inkasso-Forderung erhält, auch wenn man bei dem beauftragenden Unternehmen nie ein Produkt gekauft hat?

Zunächst empfiehlt Frau Dr. Antoni genau zu prüfen, ob die Produkte tatsächlich nicht gekauft wurden. Oftmals beauftragen die Unternehmen, bei denen eingekauft wurde, eine Inkasso-Firma, um die ausstehenden Beträge einzufordern. Da dies viele Betroffene nicht wissen, gehen sie aufgrund der Unbekanntheit des Inkasso-Dienstleisters von einer unberechtigten Forderung aus.

In anderen Fällen liegen die Käufe soweit zurück, dass die Schuldner schlicht und einfach den Kauf vergessen haben. Gelegentlich kommt es aber auch vor, dass z.B. Familienmitglieder Käufe im Namen des Betroffenen getätigt haben, ohne dass sie davon Kenntnis besitzen. Bevor also weitere Schritte unternommen werden, sollten die genannten Punkte ausgeschlossen werden können, um sicherzugehen, dass die Forderung tatsächlich unberechtigt ist.

Was kann man tun, wenn das Inkasso-Schreiben nicht genau benennt, um welchen Produktkauf es sich handelt?

Sollte z.B. der Zahlungsdienstleister ein Inkasso-Unternehmen beauftragt haben und der Betroffene nicht nachvollziehen können, um welchen Kauf es sich in der Forderung handelt, hat er das Recht, die entsprechenden Belege, konkreter gesagt die Forderungsaufstellung und den Vollstreckungsbescheid, beim Inkasso-Unternehmen einzufordern.

Wen sollte man kontaktieren, wenn die Forderung tatsächlich unberechtigt zu sein scheint?

Rechtanwältin Patrizia Antoni empfiehlt in diesem Fall, genau diese Belege vom Inkasso-Unternehmen per Einwurfeinschreiben einzufordern. Dadurch hat man die Sicherheit, dass der Brief auch beim Empfänger eingeht. Sollte die Inkasso-Firma auf die geforderte Auflistung nicht reagieren, ist darauf zu schließen, dass es sich um eine unseriöse bzw. unberechtigte Forderung gehandelt hat.

Des Weiteren merkt Frau Dr. Antoni an, dass es in diesem Kontext auch sinnvoll ist, solch ein Schreiben auch an das Unternehmen zu senden, von dem das Inkasso-Unternehmen beauftragt wurde. Denn es ist auch gut möglich, dass das Unternehmen selbst für Betrügereien missbraucht wird, was durch das Schreiben des vermeintlichen Schuldners aufgedeckt werden kann.

Beitrag veröffentlicht am
26. Februar 2023

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