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GmbH online gründen

Aufgrund der europäischen Digitalisierungsrichtlinie wird es zukünftig auch in Deutschland möglich sein, eine GmbH online zu gründen . Die Gründungsvollmacht soll ebenfalls online beglaubigt werden können. Mit einer entsprechenden Vollmacht können sich die Gründer dann im gesamten Gründungsprozess vertreten lassen. Aber auch die notarielle Beglaubigung einer Handelsregisteranmeldung wird online zukünftig für alle Rechtsträger möglich sein. Gesellschafterversammlungen, Satzungsändernde Beschlüsse und Kapitalmaßnahmen werden ebenfalls über Videokonferenz möglich werden.

Gesetzesentwurf zur Online-Gründung einer GmbH:

Durch die europäische Digitalisierungsrichtlinie wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum 01.08.2021 die Möglichkeit einer Online-Gründung von Kapitalgesellschaften umzusetzen. Deutschland hat die Möglichkeit, die Frist um eine Jahr zu verlängern, in Anspruch genommen. Spätestens zum 01.08.2022 muss die Umsetzung nun aber erfolgt sein.

Zukünftig können hierdurch wesentliche Schritte im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH - für die weiterhin ein Notar erforderlich ist - über ein Videokonferenzsystem beim Notar und somit online durchgeführt werden. Die physische Anwesenheit der Gesellschafter in den Räumen des Notars ist dann nicht mehr zwingend nötig (aber natürlich weiterhin möglich). Die Gesellschafter und Geschäftsführer kommunizieren dann ebenfalls mittels Videokonferenz mit dem Notar und identifizieren sich durch den Chip ihres Personalausweises.

Von den Änderungen zur Online-Gründung profitiert auch die Unternehmensgesellschaft (UG) , deren Gründung und Anmeldung ebenfalls online möglich ist.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Gründung einer GmbH?

Die gesellschafsrechtlichen Bestimmungen für die Errichtung einer GmbH bleiben auch bei der Online-Gründung weiterhin unverändert (z.B. die Höhe des Stammkapitals, Einlage zu mindestens 50%, Erfordernis einer beglaubigten GmbH-Satzung, Versicherung der Gesellschafter usw.).

Nach einer Ergänzung des Gesetzesentwurfs soll die Online-Gründung nun aber nicht nur bei Bargründungen möglich sein, sondern auch Sachgründungen umfassen. Sachgründung meint die Erbringungen von Vermögensgegenständen (Sacheinlage) als Stammkapital , beispielsweise Fahrzeugen. Ausgenommen sind allerdings Sacheinlagen, deren Übertragung selbst beurkundungspflichtig sind (Grundstücke und Immobilien).

Zunächst besteht die Möglichkeit der Online-Gründung einer GmbH allerdings nur für Kaufleute und Kapitalgesellschaften.

Die neuen Vorschriften beschränken die Möglichkeit der Beurkundung mittels Videokommunikation jedoch auf bestimmte notarielle Amtsbereiche, in denen ein räumlicher Anknüpfungspunkt zu der geplanten Beurkundung vorhanden ist. Hierdurch soll verhindert werden, dass die notariellen Tätigkeiten überregional ausgeführt werden und gleichzeitig soll eine flächendeckende notarielle Versorgung sichergestellt werden.

Digitale notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung

Die Tatsachen, die zur Anmeldung ins Handelsregister weitergeleitet werden, sind notariell zu beglaubigen. Dies soll die Richtigkeit der einzutragenden Tatsachen sicherstellen. Durch die Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie wird auch dies nun nicht nur für Einzelkaufleute und Kapitalgesellschaften online möglich sein, sondern gilt für alle Rechtsträger. Umfasst sind dann also auch Anmeldungen zum Vereinsregister, Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 12 Absatz 1 Satz 2 HGB auf bestimmte Rechtsträger soll aufgehoben werden.

Onlineverfahren für satzungsändernde Beschlüsse, Kapitalmaßnahmen & Gesellschafterversammlung

Darüber hinaus sollen nach dem Referentenentwurf auch Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages (sogenannte satzungsändernde Beschlüsse) einschließlich Kapitalmaßnahmen (Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals) in den Anwendungsbereich des Online-Verfahrens einbezogen werden.

Nach der Neuregelung können neben dem Gesellschaftsvertrag im Wege der Videokommunikation auch Willenserklärungen, welche nicht der notariellen Form bedürfen, mit beurkundet werden. Somit können (nicht beurkundungspflichtige) Gesellschaftervereinbarungen zusammen mit der Gründung online beurkundet werden.

Beschlüsse können nach der Neufassung online beurkundet werden , wenn diese einstimmig gefasst wurden. Umwandlungsvorgänge sind jedoch weiterhin nicht online durchführbar.

Nach einer Neufassung des § 48 Abs. 1 GmbHG können Versammlungen der Gesellschafter dann auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation abgehalten werden, wenn sämtliche Gesellschafter sich damit in Textform einverstanden erklären.

Vertretung bei Online-Gründung einer GmbH

Bei der Gründung einer GmbH kann sich jeder Gründer durch einen Bevollmächtigen vertreten lassen. Dies setzt eine notariell errichtete oder beglaubigte Vollmacht voraus, vgl. § 2 Abs. 2 GmbHG . Das hat den Zweck, dass die Identität des vertretenen Unternehmensgründers zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Die sogenannte Gründungsvollmacht kann in Zukunft jedoch ebenfalls über die Videokonferenz online erteilt werden . Mit der entsprechenden Vollmacht wird dann die online GmbH-Gründung durch den bevollmächtigten Vertreter möglich sein. Dies spart Zeit, Kosten und Aufwand und bietet sich besonders dann an, wenn sich ein Gesellschafter im Ausland aufhält. Weiterhin ist es möglich, dass die Vollmacht im Ausland durch den deutschen Konsul beglaubigt wird.

Wenn Sie für den Gründungsprozess eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bevollmächtigen, kann diese Kanzlei in jedem Stadium auf Änderungen reagieren und auf Risiken hinweisen. Wir betreuen Sie gerne im gesamten Gründungsprozess und vertreten Sie im gesamten Verfahren.

Zusammenfassung zur online GmbH-Gründung

  • Ab dem 01.08.2022 wird die Gründung einer GmbH beim Notar grundsätzlich online möglich sein.
  • Hierfür wird ein Videokonferenzsystem beim Notar implementiert.
  • Die Möglichkeit der Online-Gründung besteht jedoch nur für Kaufleute und Kapitalgesellschaften.
  • Ausgenommen von der Online-Gründung sind jedoch Sacheinlagen, deren Übertragung selbst beurkundungspflichtig sind (Immobilien).
  • Andere Sacheinlagen können aber über das Online-Verfahren eingebracht werden.
  • Die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung durch den Notar wird nun für alle Rechtsträger online möglich sein.
  • Satzungsändernde Beschlüsse und Kapitalmaßnahmen können ebenfalls mittels Videokonferenz beim Notar durchgeführt werden.
  • Gesellschafterversammlungen nach § 48 GmbHG sind zukünftig ebenfalls fernmündlich oder mittels Videokommunikation zulässig.
  • Bei der Gründung einer GmbH können sich die Gründer vertreten lassen.
  • Die Gründungsvollmacht kann ab dem 01.08.2022 ebenfalls online mittels Videokommunikation vom Notar beglaubigt werden.
  • Der notariell bevollmächtigte Vertreter kann dann auch die Online-Gründung mit dem Notar durchführen.
  • Hierdurch sparen die Gründer Zeit, Kosten und Verwaltungsaufwand.

FAQs zur Online-Gründung einer GmbH

Wie funktioniert die Online-Gründung einer GmbH?

Die Online-GmbH-Gründung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird der Gesellschaftsvertrag vorbereitet. Anschließend erfolgt die digitale Identifizierung aller Gesellschafter, meist per Video-Ident. Danach findet die notarielle Online-Beurkundung statt, die ebenfalls per Videokonferenz durchgeführt wird. Der Notar reicht die Unterlagen elektronisch beim Handelsregister ein. Nach Einzahlung des Stammkapitals und Prüfung durch das Registergericht wird die GmbH offiziell eingetragen.

Was kostet die Online-Gründung einer GmbH?

Die Kosten, eine GmbH online zu gründen , liegen in der Regel auf ähnlichem Niveau wie bei der klassischen Gründung . Notarkosten und Registergebühren bleiben weitgehend gleich, da auch für die Online-GmbH-Gründung eine notarielle Beurkundung notwendig ist. Hinzu kommen eventuell Gebühren für digitale Signaturen, Video-Ident-Verfahren oder zusätzliche digitale Services. Insgesamt sollten Gründer mit mehreren hundert bis rund tausend Euro rechnen, abhängig vom Umfang der Leistungen und dem individuellen Gründungsmodell.

Wie lange dauert die digitale Gründung einer GmbH?

Die Dauer, eine GmbH online zu gründen , ist oft kürzer als bei der traditionellen Gründung. Die digitale Identifizierung und Online-Beurkundung können meist innerhalb weniger Tage erfolgen. Die Handelsregistereintragung hängt weiterhin vom Gericht ab, wodurch die Gesamtdauer typischerweise zwischen einigen Tagen und wenigen Wochen liegt. Die Online-Gründung der GmbH beschleunigt also den Prozess, eliminiert aber nicht sämtliche behördlichen Prüfzeiten.

Gibt es Unterschiede bei der Online-Gründung einer GmbH und einer UG?

Grundsätzlich gelten für beide Rechtsformen zwar ähnliche digitale Abläufe, jedoch gibt es durchaus Unterschiede. So ist bei der UG ist häufig das Musterprotokoll ausreichend, wodurch die digitale Gründung besonders einfach wird. Die klassische GmbH erfordert hingegen ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro und hat oft individuellere Gesellschaftsverträge , die im Rahmen der Online-Gründung digital beurkundet werden müssen.

Gilt die Online-Gründung auch für ausländische Gesellschafter?

Grundsätzlich können auch ausländische Gesellschafter eine GmbH online gründen , sofern sie am Video-Ident-Verfahren teilnehmen können und ihre Ausweisdokumente für die digitale Identifizierung akzeptiert werden. Nicht alle Notare unterstützen jedoch alle ausländischen Dokumenttypen. In einzelnen Fällen kann deshalb ein persönlicher Notartermin erforderlich sein. Die Eignung hängt somit letztendlich vom Herkunftsland und den Dokumenten der Gesellschafter ab.

Wie sicher ist die digitale Gründung einer GmbH?

Die digitale Gründung einer GmbH ist durch moderne Sicherheitsstandards geschützt. Notariate nutzen verschlüsselte Kommunikationskanäle, zertifizierte Video-Ident-Verfahren und sichere elektronische Identifikationssysteme . Die digitale Beurkundung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Insgesamt lässt sich somit sagen, dass das Sicherheitsniveau bei der Online-Gründung sehr hoch und vergleichbar mit klassischen Gründungsvorgängen ist. Daten und Identitäten werden mehrfach überprüft, sodass der Prozess rechtssicher und zuverlässig ist.

Kann eine bestehende GmbH online geändert oder erweitert werden?

Viele Änderungen an einer bestehenden GmbH können ebenfalls online vorgenommen werden — beispielsweise Satzungsänderungen, Geschäftsführerwechsel oder Kapitalanpassungen . Der Ablauf ähnelt der Online-Gründung, da auch hier eine notarielle Beurkundung per Videokommunikation möglich ist. Ob eine konkrete Änderung vollständig digital durchgeführt werden kann, hängt allerdings vom Umfang und der Art der Anpassung ab.

Welchen Vorteil hat die Online-Gründung einer GmbH?

Der Vorteil der Online-Gründung gegenüber der klassischen Gründung einer GmbH ist, dass die Gesellschafter nicht persönlich zum Notar gehen müssen, sondern die Gründung online notariell beurkunden lassen können. Wichtig ist jedoch, dass der Entwurf der Satzung und ggfls. weitere Dokumente, wie z.B. die Gesellschaftervereinbarung oder der Geschäftsführerdienstvertrag individuell von einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht ausgearbeitet werden sollte.


Anwaltliche Hilfe bei der Online-Gründung einer GmbH

Die Gründung einer GmbH umfasst mehrere Stadien, wobei insbesondere das Erstellen einer GmbH-Satzung und die Anmeldung der GmbH juristisches Fachwissen erfordert. Hierbei beraten wir Sie als wirtschaftsrechtlich spezialisierte Kanzlei gerne im gesamten Prozess und auch danach.

Beitrag veröffentlicht am
5. Juli 2022

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