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Dr. Patrizia Antoni im Interview für die WDR-Sendung "Servicezeit" Digitaler Nachlass: Was passiert mit unseren digitalen Daten nach dem Tod?

Immer mehr Bereiche unseres Lebens finden online statt. Wir nutzen E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Online-Banking, Streamingdienste und zahlreiche weitere digitale Angebote. Wenn eine Person stirbt, verschwinden diese digitalen Verpflichtungen und Daten nicht automatisch. Vielmehr bleiben zahlreiche Konten und Verträge zunächst bestehen.

Für Hinterbliebene stellt der sogenannte digitale Nachlass deshalb häufig eine besondere Herausforderung dar. Sie müssen oftmals erst herausfinden, welche Konten und Verträge überhaupt bestehen und wie sie darauf zugreifen können.

Am 21.10.2026 war AHS-Fachanwältin Dr. Patrizia Antoni als Rechtsexpertin zum Thema digitaler Nachlass in der WDR-Sendung „Servicezeit“ zu Gast . Dabei ging es insbesondere um die Frage, welche Folgen der Tod eines Menschen für bestehende Onlinekonten, Verträge und digitale Daten hat und welche Maßnahmen sinnvoll sind, um rechtzeitig für den Ernstfall vorzusorgen.


Welche Probleme kann ein digitaler Nachlass für Angehörige mit sich bringen?

Ein häufiges Problem bei digitalen Nachlässen sind laufende Abonnements und Verträge. Beispielsweise können kostenpflichtige Mitgliedschaften oder Streamingdienste auch nach dem Tod weiterhin monatliche Gebühren verursachen. Wissen die Angehörigen nicht, welche Verträge der Verstorbene abgeschlossen hat, können so unnötige Kosten entstehen.

Auch kann sich der Zugriff auf Bankkonten und andere digitale Dienste kompliziert gestalten, insbesondere wenn diese ausschließlich über Smartphone-Apps oder persönliche Zugangsdaten verwaltet werden, die den Angehörigen nicht bekannt sind.

Diese Schwierigkeiten betreffen jedoch nicht nur finanzielle Angelegenheiten. Auch persönliche Daten, Fotos, E-Mails und andere digitale Inhalte können für Hinterbliebene schwer zugänglich sein, wenn Passwörter und Zugangsdaten fehlen.


Wie lässt sich der digitale Nachlass vorsorglich regeln?

Um Angehörigen die Regelung des digitalen Nachlasses zu erleichtern, empfiehlt AHS-Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni deshalb, bereits zu Lebzeiten einer nahestehenden Person eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Diese Vollmacht sollte ausdrücklich über den Tod hinaus gelten und die bevollmächtigte Person dazu berechtigen, notwendige Angelegenheiten des digitalen Nachlasses zu regeln. Dazu gehören beispielsweise die Kündigung bestehender Verträge und Abonnements, die Einsichtnahme in Unterlagen sowie die Verwaltung und Löschung von Online-Accounts.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, sämtliche Informationen zu bestehenden Online-Accounts, Verträgen und Abonnements in einem zentralen Dokument zusammenzustellen. Damit die bevollmächtigte Person im Bedarfsfall darauf zugreifen kann, sollte das Dokument stets sicher aufbewahrt werden – beispielsweise in einem Tresor oder auf einem passwortgeschützten USB-Stick.

Fazit: Rechtzeitig vorsorgen und Angehörige entlasten

Wer sich frühzeitig mit seinem digitalen Nachlass beschäftigt, kann seinen Angehörigen im Todesfall viel Aufwand ersparen. Eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht und eine übersichtliche Dokumentation der digitalen Konten und Verträge schaffen wichtige Voraussetzungen dafür, dass der digitale Nachlass geordnet abgewickelt werden kann.


Beitrag veröffentlicht am
4. November 2026

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