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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn - bundesweite Vertretung

AHS Rechtsanwälte
Arbeitsrecht
 

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn? Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der AHS-Kanzlei in Bonn beraten Sie kompetent in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Egal, ob Vertragsgestaltung, Kündigung oder betriebsverfassungsrechtliche Themen – unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Bonn kämpfen mit herausragender Expertise und langjähriger Erfahrung für Ihre arbeitsrechtlichen Interessen. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch Betriebsräte, wodurch unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht die Sichtweise der Gegenseite genau kennen und diese für unsere Mandanten nutzbar machen können.


Unsere Leistungen für Sie im Überblick

Kündigung des Arbeitsvertrages

Erfolgreich kündigen ist häufig schwer, denn der Nachweis eines Kündigungsgrundes muss erbracht werden. Dennoch wird die Kündigung wirksam, wenn nicht zügig Kündigungsschutzklage erhoben wird. Wir beraten zur Kündigung und vertreten vor dem Arbeitsgericht.

Fragen rund um den Arbeitsvertrag

Arbeitsrecht unterliegt ständigem Wandel. Vor der Einstellung neuer Mitarbeiter sollte der Arbeitsvertrag in regelmäßigen Abständen überprüft und an die neue Rechtsprechung angepasst werden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Sprechen Sie uns an!

Variable Vergütung, Bonus und Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiter verlangen Boni, Firmenfahrzeug oder Mitarbeiterbeteiligung. Dies ist im Arbeitsverhältnis rechtlich zulässig, aber in der Gestaltung kompliziert. Gerne unterstützen wir Ihre entsprechende Konzeption und erstellen die erforderlichen Dokumente.

In 3 Schritten zu Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn

1. Anliegen Schildern

Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail.

2. Termin Vereinbaren

Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin, um Ihr Anliegen zu klären.

3. Hilfe vom Experten

Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtslage und helfen Ihnen. Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder per Video.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Bonn freuen sich auf Sie

Mandantenbewertungen

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Die kompetente, immer zügige und zuverlässige Vertretung meiner Interessen samt Aufklärung bei mir unklaren Sachverhalten durch Frau Dr. Antoni verdient großes Lob! Diese Anwältin kann ich nur absolut weiterempfehlen.
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Sehr guter, gründlicher and schneller Rechtsbeistand, der zum gewünschten Ziel geführt hat.
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Alles bestens! Ich kann die Kanzlei, insbesondere Frau Dr. Antoni, nur empfehlen!
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Frau Dr. Antoni hat mich erstklassig vertreten und mein Anliegen wie erhofft bestens gelöst. Ich bin begeistert wie schnell und professionell sie mir geholfen hat. Ich möchte mich nochmals ganz herzlich bedanken und empfehle Frau Dr. Antoni sehr gerne weiter.
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Fr.Dr.Antoni hat mir schnell und kompetent in einer schwierigen Situation geholfen. Ich würde Sie, immer wieder engagieren. Danke für alles.

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Unsere arbeitsrechtlichen Kompetenzen

  • Beratung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten bei Kündigung und sonstigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Abmahnung, Gehalt, Zeugnis u.a.)
  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen
  • Beratung und Unterstützung bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • Schulungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
  • Beratung bei Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Zusammenlegung etc.

Unsere Leistungen im Detail

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden, ansonsten ist die Kündigung wirksam. Vereinbaren Sie also sofort nach Erhalt der Kündigung einen Termin an einem unserer Standorte in Köln oder Bonn und bringen die Kündigung sowie Ihren Arbeitsvertrag bzw. etwa vorhandene Unterlagen über geltende tarifrechtliche Regelungen mit. Wir wissen aus Erfahrung, welche Erfolgsaussichten eine arbeitsrechtliche Klage hat, ob also ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder auf Zahlung einer Abfindung durchsetzbar ist. Das Arbeitsrecht bietet umfangreichen Schutz. Wir führen Ihre Kündigungsschutzklage, verhandeln Abfindungen und faire Zeugnisse. Arbeitnehmer müssen sich nach Erhalt einer Kündigung sofort bei der Agentur für Arbeit melden. Ansonsten drohen Abzüge beim Arbeitslosengeld.

Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Das Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch Kündigung, sondern auch mittels Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag beendet werden. Für Arbeitnehmer gilt: unterschreiben Sie nichts, bevor Sie keine qualifizierte Beratung erhalten haben. Denn ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag kann ohne weiteres zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes von 12 Wochen führen.Nur wenn Sie also ohnehin gehen wollten oder schon einen anderen Arbeitsplatz angenommen haben, kann eine vertragliche Abwicklung des Arbeitsvertrages Vorteile bieten, z.B. in Verbindung mit einer Abfindung. Ansonsten ist eine sorgfältige Gestaltung eines Vertrages unabdingbar, um späteres finanzielle Nachteile zu vermeiden. Dies gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Die Beratung umfasst: Prüfung und Gestaltung eines Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages, Besteuerung der Abfindung, Sozialversicherungspflicht der Abfindung, Sperrzeit bzw. Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge mit GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen.

Abmahnung

Mit einer Abmahnung zeigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die „gelbe Karte“. In der Abmahnung wird eine Pflichtverletzung, ein Fehlverhalten oder ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vorgeworfen. Diese Verwarnung kann der erste Schritt zur Kündigung des Arbeitsvertrages sein. Eine Abmahnung kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen. Und berechtigt hierzu ist nicht nur der Chef des Unternehmens, sondern auch weisungsbefugte Mitarbeiter, wie z.B. ein Abteilungsleiter.Wir prüfen die Berechtigung der Abmahnung und die Erfolgsaussichten einer Klage. Außerdem klären wir gemeinsam, wie weitere Abmahnungen und eine Kündigung verhindert werden können, um Ihr Arbeitsverhältnis langfristig zu sichern. Entgegen einer verbreiteten Meinung ist in der Regel eine Abmahnung ausreichend, um bei einem nachfolgenden gleichartigen Verstoß einen Kündigungsgrund zu liefern.

Arbeitsvertrag, Gestaltung des Arbeitsvertrags

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage im Verhältnis vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber. Der Arbeitgeber sollte bestehende Gestaltungsmöglichkeiten durch einen individuell abgestimmten Arbeitsvertrag für einfache und höhere Angestellte nutzen.Ferner sollte der Arbeitgeber, bedingt durch die ständigen gesetzlichen Änderungen im Arbeitsrecht, bestehende Vertragsmuster regelmäßig überprüfen lassen. Wir erstellen auf das einzelne Unternehmen angepasste Arbeitsverträge. Ferner beraten wir Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei Verhandlungen und Abschluss des Arbeits- bzw. Dienstvertrages. Unsere Beratung umfasst u.a.: Gestaltung der (flexiblen) Arbeitszeit, Gestaltung der (flexiblen) Vergütung , insbesondere Tantieme, Provisionen, Prämien, Dienstwagenregelung, Wettbewerbsklauseln, Vertragsstrafen, Besonderheiten bei Geschäftsführern/Vorständen, leitenden Angestellten und Prokuristen, Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeitsverträge), befristete Arbeitsverträge, betriebliche Rentenregelungen.

Das Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis. Häufig sind negative Bewertungen auf den ersten Blick nicht erkennbar, denn die Arbeitgeber nutzen einen besonderen Sprach-Code. Enthält das Arbeitszeugnis unrichtige oder unwahre Angaben, hat der Arbeitnehmer das Recht, beim zuständigen Arbeitsgericht eine Zeugnisklage einzureichen und Abänderung zu verlangen. Wir prüfen das Arbeitszeugnis auf seine Form und Aussage. Wir kennen die „Zeugnissprache“. Vor Gericht oder in Verhandlung mit dem Arbeitgeber verhelfen wir so zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Geschäftsführer und Vorstand

Geschäftsführer und Vorstande üben als gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, nämlich der GmbH oder AG, ein Amt aus. Zugleich wird in der Regel ein Anstellungsvertrag unterzeichnet. Beides sind zwei unterschiedliche Dinge. Wir beraten umfassend zu Fragen der richtigen Absicherung gegen Schäden (D&O-Versicherung), zur Haftung des Geschäftsführers, zu Pflichten in der Insolvenz oder Krise, Kündigung, Abberufung, Wettbewerbsverbot.

Betriebsübergang und Umstrukturierung

Rationalisierungen, Betriebsteilschließungen oder –veräußerungen gehen häufig mit notwendigen Kündigungen einher. Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmern sind vermeidbar, wenn das richtige Procedere eingehalten wird. Als Arbeitgeber nennen Sie uns die betrieblichen Änderungen, die Sie durchführen möchten. Wir beraten Sie, auf welche Weise Sie diese Änderungen durchsetzen können. Bei geplanten Kündigungen zeigen wir Ihnen auf, welche Mitarbeiter bei richtiger Durchführung der Sozialauswahl gekündigt werden dürfen. Wir erklären Ihnen, wie der Betriebsrat mit einzubeziehen ist, so dass die Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats gewahrt werden. Andernfalls könnten die Kündigungen bereits formunwirksam sein. Dies gilt auch für Anzeigepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit und Zustimmungserfordernisse bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz (Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere, Erziehungszeitler).

Kollektives Arbeitsrecht, Betriebsrat

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen des Unternehmens. Wir vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte bei allen kollektivrechtlichen Fragen und Streitigkeiten. Unsere Beratung umfasst: Beratung hinsichtlich Anhörungs- und Mitwirkungsrechten des Betriebsrats, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Gestaltung von Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialplänen, Vertretung bei Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren, Erstellung von Rechtsgutachten.

Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit

Für Personaldienstleister beantragen wir die Erlaubnis gem. § 1 AÜG, erstellen spezielle auf den Personaldienstleister zugeschnittene Arbeitsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, informieren über die gewerberechtlichen Anforderungen und über die Rechtsfolgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung. Unternehmen, die ihre Personalkosten reduzieren wollen, beraten wir bei der Gründung von konzerneigenen Personal-Service-Gesellschaften (PSG) unter Beachtung der besonderen rechtlichen Anforderungen an eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung und etwaiger arbeitsrechtlicher Risiken.

AHS Rechtsanwälte: Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Die Kanzlei der AHS Rechtsanwälte befindet sich im Bonner Stadtteil Bad Godesberg in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln optimal zu erreichen. Der Bahnhof Bonn Bad-Godesberg wird vom Regionalverkehr aus Köln und Koblenz direkt angefahren, die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr ist über die U-Bahn Linien 16, 63 und 67 gewährleistet.Autofahrer finden direkt vor unserer Kanzlei oder in den umliegenden Straßen in der Regel problemlos einen Parkplatz.

Standort unserer Anwälte für Arbeitsrecht in Bonn

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