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(Online-)Poker und Steuerpflicht

Muss man Pokergewinne versteuern?

Poker und Steuerpflicht : Muss ein Pokerspieler seinen Pokergewinn in Deutschland versteuern? Diese Frage beschäftigt seit langem die Finanz- und Verwaltungsgerichte in Deutschland. So sind in den letzten Jahren zahlreiche Urteile ergangen, welche sich mit der Versteuerung von Pokergewinnen in der Variante Texas Hold´em befassen. Wann Pokergewinne versteuert werden müssen und was die bisherige Rechtsprechung für Pokerspieler bedeutet, erfahren Sie hier in diesem Beitrag.

Urteile zur Steuerpflicht von Pokergewinnen

In den letzten Jahren ist – ausgehend vom FG Münster (NRW) - eine Vielzahl an Urteilen ergangen, welche sich mit der Steuerpflicht von Pokergewinnen (egal ob aus Turnieren, Cashgames, im Casino oder im Onlinecasino) insbesondere in der Variante Texas Hold´em befassen. Die erzielten Preisgelder und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Nebeneinkünfte wie z.B. Rakebacks, Umsatzboni, Staking, Swapping etc. können nach der Rechtsprechung des BFH der Einkommenssteuern und der Gewerbesteuer unterliegen (vgl. dazu zuletzt BFH Urt. v. 22.02.2023 – X R 8/21 und BFH Urt. v. 25.02.2021 – III R 67/18 sowie erstmals Urt. v. 16.09.2015 - BFH X R 43/12 ).

Umsatzsteuern fallen dagegen mangels eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Preisgeld und Teilnahme an der Pokerveranstaltung nicht an (vgl. BFH Urt. v. 30.08.2017 - XI R 37/14 ).

Sind Pokergewinne grundsätzlich steuerpflichtig?

Aus den bisher ergangenen Urteilen zum Thema (Online-)Poker und Steuerpflicht, sind die Auswirkungen für den einzelnen Pokerspieler nicht eindeutig. Ob tatsächlich eine Steuerpflicht der Pokergewinne im Einzelfall besteht, ist anhand diverser Faktoren zu bewerten und zu beurteilen.

Der Bundesfinanzhof bestätigte z.B. die Einordnung der Preisgelder aus Pokerturnieren als gewerbliche Einkünfte, da es sich beim Turnierpoker nicht um ein reines Glücksspiel handelt. Vielmehr liegt eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel vor. Nur bei reinem Glücksspiel fehlt es an der erforderlichen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

Bei Cash-Games besteht der Rechtsprechung nach die für ein Gewerbe erforderliche Leistungsbeziehung allein durch die Spielteilnahme am (virtuellen) Pokertisch zwischen den dortigen Spielern. Der Spieler bietet demnach mit seinem Spieleinsatz eine Leistung an und erhält als Gegenleistung von den anderen Mitspielern die Möglichkeit, deren Spieleinsätze zu gewinnen. Hierin liegt ein Leistungsaustausch und damit eine Leistungsbeziehung im Rahmen einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

Bei der Teilnahme an Pokerturnieren werden dagegen nur bei Erfolg Preisgelder oder Spielgewinne erzielt. Hier fehlt es zunächst an einem entsprechenden Leistungsaustausch, wenn nicht (wie bei Profispielern üblich) auch ein Antrittsbonus gezahlt wird oder sonstige Elemente der Vermarktung des Spielers hinzukommen bzw. auf eine Gesamtheit an Einkünften aus der Pokertätigkeit abzustellen ist.


Poker als steuerpflichtiges Gewerbe

Gewerbliche Einnahmen sind steuerpflichtig. Für die Einordnung des Pokerspiels als steuerpflichtiges Gewerbe im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist entscheidend, ob der Spieler mit dem Pokern die Tatbestandsmerkmale eines Gewerbes erfüllt. Diese Merkmale sind erfüllt, wenn: „ eine selbständige und nachhaltige Betätigung mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinn zu erzielen und sich dabei als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt “, vgl. § 15 Abs. 2 EStG.

Negativmerkmal zur Abgrenzung eines Gewerbes ist dabei die privaten Vermögensverwaltung. Diese liegt dann nicht mehr vor, wenn der zeitliche Aufwand , die Professionalisierung durch den Einsatz von Analysesoftware wie Pokertracker, die Unterstützung von Stakern/Backern und das Ausmaß der eingesetzten Vermögenswerte die Schwelle des reinen Hobbys überschreiten. Das ist wohl zumindest dann der Fall, wenn es sich langfristig um einen sogenannten Winningplayer / Shark handelt. Bei diesen Spielern ist auch in der Pokerszene unbestritten, dass durch Können und Erfahrung langfristig ein Vorteil ("Edge") gegenüber Freizeitspielern besteht.

Achtung : Auch die Beteiligung Dritter im Rahmen von Staking / Backing kann ggf. als Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 I 1 Nr. 2 EStG qualifiziert werden und ebenfalls steuerpflichtig sein. Die Tatsache, dass ein Spieler durch Dritte unterstützt wird, mag auch ein Anzeichen dafür sein, dass kein reines Hobbyspiel mehr vorliegt.

Wann müssen Pokergewinne versteuert werden?

Entscheidend bei der Versteuerung von Pokergewinnen ist die Spielerhistorie . Niemand pokert gewerblich, ohne vorher eine gewisse Übungsphase durchlaufen zu haben. Es gibt daher üblicherweise Anfangsjahre beim Pokern , in denen keine Steuerpflicht besteht.

Darüber hinaus ist eine nachhaltige Betätigung erforderlich, welche eine die private Vermögensverwaltung übersteigende Gewinnerzielungsabsicht und damit auch die Befriedigung persönlicher Spielbedürfnisse überschreitet. Neben der zeitlichen Intensität und der Höhe der Einsätze und Gewinne gibt es weitere Faktoren, welche auf eine Professionalisierung im Pokern schließen lassen, wie z.B. eine Vermarktung der eigenen Person, die Ausnutzung eines Marktes oder auch eine strukturiert und strategisch gestaltete Teilnahme (planmäßiges Handeln) an den Spielen, welche für Hobbyspieler unüblich ist.

Hinsichtlich der erforderlichen Höhe von Pokergewinnen ist auch von Bedeutung, ob eine ständige Erwerbsquelle geschaffen wurde, welche entweder fest für den eigenen Lebensunterhalt eingeplant wird oder nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen zwar für den Lebensplan nicht erforderlich ist, aber in hohem Umfang angespart werden kann.

Fazit (Online-)Poker und Steuerpflicht

Hieraus ergibt sich eine gewisse Uneindeutigkeit für die eigene Bewertung als Pokerspieler. Konkrete Grenzwerte ergeben sich nämlich aus den Urteilen bisher nicht. In der Praxis ist daher damit zu rechnen, dass eine endgültige Feststellung dazu, ob eine Steuerpflicht für Pokergewinne besteht oder nicht tatsächlich erst im Rahmen eines Einspruchs oder Klageverfahrens gegen etwaige Festsetzungen des Finanzamtes getroffen werden kann. Spätestens diese bedürfen einer rechtlich entsprechend fundierten Korrespondenz.

Stand: Jan. 2024

Tipp : Sie haben ein Schreiben vom Finanzamt hinsichtlich der Offenlegung Ihrer Pokergewinne erhalten? In unserem Beitrag „ Online Poker: Brief vom Finanzamt “ erfahren Sie was Sie am Besten tun können.

Beitrag veröffentlicht am
22. Januar 2024

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