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Krank im Urlaub - Dr. Antoni bei RTL

Erneut wurde Dr. Patrizia Antoni, Fachanwältin für Arbeitsrecht, von RTL als Arbeitsrechtsexpertin interviewt. Wie bereits in der Vergangenheit (siehe Presse/Medien) stand Dr. Patrizia Antoni dem Kölner Sender Rede und Antwort zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Gefragt war dieses Mal ihr arbeitsrechtliches Fachwissen zum Thema Krankfeiern und Urlaub machen.

Das Interview wurde am 08.07.2016 in der RTL Sendung "Punkt 12" ausgestrahlt.

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Foto: Miriam Klöver, AHS-Rechtsanwälte

Wiederholt hatten auf Mallorca Urlauber RTL mitgeteilt, dass sie nicht gefilmt werden möchten, da sie eigentlich krank seien.

RTL wollte nun von Frau Dr. Antoni wissen, wie sich ein krankgeschriebener Arbeitnehmer verhalten muss, insbesondere ob er trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren darf.

Krank im Urlaub

Diesbezüglich gilt folgendes:

Ist der Arbeitnehmer krank, darf er während einer Krankschreibung alles tun, was seine Genesung nach medizinischen Gesichtspunkten fördert bzw. diese zumindest nicht behindert.

Dabei ist natürlich immer davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krank ist und die Krankheit dem Arzt nicht nur vorgespielt wurde, um ein ärztliches Attest zum Krankfeiern zu erhalten.

Insoweit kann eine Urlaubsreise in vielen Fällen zulässig sein, z.B. weil das Reizklima am Urlaubsort vorteilhaft für den Genesungsprozess ist. Bei einer pathologisch depressiven Episode kann ein Tapetenwechsel ebenfalls förderlich für den Krankheitsverlauf sein.

Unzulässig können dagegen gefährliche Freizeitaktivitäten sein, insbesondere wenn der Arbeitnehmer wegen Beschwerden an Knochen, Gelenken oder Bändern krankgeschrieben ist. Und auch wer mit einer Erkältung oder Lungenentzündung krank am Ballermann feiert, riskiert eine Abmahnung oder sogar verhaltensbedingte Kündigung.

Unabhängig von der Rechtslage ist es in jedem Fall ungeschickt, den Arbeitgeber in Unkenntnis über das Antreten einer Urlaubsreise während einer Erkrankung zu lassen.

Wenn dieser im Nachhinein erfährt, dass der Arbeitnehmer während der Krankschreibung im Urlaub war, kann es sein, dass er die Krankschreibung im Nachhinein anzweifelt.

Das gilt umso mehr, je weniger die Urlaubsreise zu einem Arbeitnehmer passt, der eigentlich krank ist.

Hierdurch wird nämlich das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegebenenfalls nachhaltig beeinträchtigt.

Auch sollten die Reisepläne mit dem behandelnden Arzt und ggf. mit der Krankenkasse besprochen werden, da z.B. ein Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf ein etwaiges Krankengeld haben kann.

Bei einem krankgeschriebenem Arbeitnehmer, der in den Urlaub fahren möchte, ist es generell ratsam, wenn der Arzt ein ärztliches Attest ausstellt, dass die Urlaubsreise dem Krankheitsverlauf nicht hinderlich, sondern gegebenenfalls sogar förderlich ist.

Wir beraten Sie gerne bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Krankheit, Urlaub, Abmahnung und Kündigung.

Frau Dr. Antoni hat den Fachanwalt in Arbeitsrecht und den Fachanwalt für Steuerrecht.

Wir empfangen Sie in unserer Kanzlei an den Standorten in Köln und in Bonn.

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