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Gewinnsteuer für gemeinnütziges Pfandsammeln? Dr. Antoni bei RTL.

Dr. Patrizia Antoni, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht sowie Arbeitsrecht, war am 12. Mai 2016 erneut als Expertin beim Kölner Sender RTL zu Gast.

In der Sendung RTL WEST beantwortete Frau Dr. Antoni Fragen zum Steuerrecht und insbesondere der Gewinnsteuer bei einem eingetragenen Verein.

Der Sachverhalt und die Gewinnsteuer

RTL berichtete über einen Mann aus dem Raum Köln, der in seiner Freizeit Container aufstellt, um Pfandflaschen zu sammeln. Die gesamten Einnahmen spendet er vollständig an hilfsbedürftige Kinder. Hierfür hat der Mann extra einen eingetragenen Verein gegründet und auch Pfandcontainer an verschiedenen Firmenstandorten aufgestellt.

Nun hat das zuständige Finanzamt jedoch festgestellt, dass dieser Verein wohl der Gewinnsteuer (bzw. Ertragssteuer) unterliegt. Das Finanzamt beurteilt das Einsammeln der Flaschen an den verschieden Standorten nämlich als gewerbliche Tätigkeit. Deshalb ist eine nachträgliche Versteuerung der Einnahmen über die Gewinnsteuer möglich.

Weil der fleißige Pfandsammler allein im Jahr 2015 mehr als 20.000,- Euro gespendet hat, handelt es sich bei einer nachträglichen Gewinnsteuer um einen nicht unerheblichen Betrag.

Frau Dr. Antoni erläutert, dass das Knackpunkt bei der fehlenden Gemeinnützigkeit liegt. Zwar liegen die Voraussetzungen für eine Anerkennung als gemeinnütziger Verein nach § 52 AO (Abgabenordnung) wohl grundsätzlich vor, aber die Anerkennung muss in der Regel vorher beim Finanzamt beantragt und geprüft werden.

Frau Dr. Antoni weist aber im Interview mit RTL auch darauf hin, dass die Steuerbegünstigung aufgrund der Gemeinnützigkeit unter Umständen jedenfalls zukünftig anerkannt werden kann, so dass keine Gewinnsteuer anfällt. Vielleicht haben die Kinder also Glück und erhalten die Einnahmen der gespendeten Pfandflaschen zumindest dann in voller Höhe.

Beitrag veröffentlicht am
12. Mai 2016

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