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Versteuerung von Gewinnen aus Fantasy Sports Versteuerung von Gewinnen aus Fantasy Sports

Das Online-Spiel „Fantasy Sports“ hat seinen Ursprung in den USA und ist dort ein Milliardenmarkt. Dieser Trend wird nun auch in Deutschland populär. Durch die Spielteilnahme können erfolgreiche Spieler Gewinne von mehreren tausend bis hunderttausend Euro monatlich realisieren. Das führt dazu, dass sich nun auch in Deutschland Spieler mittels statistischer Analyse professionalisieren, um dauerhaft profitabel zu spielen. Daraus folgt dann zwangsläufig die Frage, ob Gewinne aus Fantasy Sports steuerpflichtig sind und der Einkommensteuer unterfallen. Diese Frage wurde in Deutschland noch nicht höchstrichterlich entschieden und ist von verschiedenen rechtlichen Faktoren abhängig, die im folgenden Beitrag erläutert werden. Dies Fragen betreffen insbesondere die Punkte, ob es sich bei Fantasy Sports um ein Glücks- oder ein Geschicklichkeitsspiel handelt und sodann, ob Anbieter und Spieler sich hierbei legal verhalten, insbesondere, ob eine Lizenz aus einem EU-Mitgliedsstaat (z.B. Malta, Gibraltar, Isle of Man) in Deutschland ausreichend ist.

  • Fantasy Sports – Die Spielvarianten „DAILY“ und „CLASSIC“
  • Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel?
  • Legal oder aufgrund fehlender lizenz illegal?
  • Einkommenssteuerrechtliche Beurteilung
  • Gewinne aus fantasy sports als Gewerbeeinkünfte
  • Gewinne aus fantasy sports als sonstige Einkünfte
  • Zusammenfassung

Fantasy Sports – Die Spielvarianten „DAILY“ und „CLASSIC“

Beim Fantasy Sport stellt der Teilnehmer auf einer Online-Plattform im Internet aus einem vorgegebenen Budget - vergleichbar einem Managerspiel -  für die jeweilige Sportart eine fiktive Mannschaft aus real existierenden Spielern zusammen. 

Die aufgestellten Spieler erhalten dann an jedem Spieltag festgelegte Punkte für ihre erbrachten Leistungen im realen Wettbewerb der jeweiligen Sportart, beispielsweise der Fußball Bundesliga. Der Teilnehmer, der die Mannschaft mit den meisten Gesamtpunkten aufgestellt hat, gewinnt die Spielrunde und das Preisgeld. 

Der Teilnehmer zahlt für die Teilnahme an einer Fantasy Sports Spielrunde einen festgelegten Betrag. Der jeweilige Online-Anbieter zieht hiervon vorab einen geringen Prozentsatz für sich ab. Der restliche Betrag wandert in einen Preispool, der dann nach festgelegten Prozentsätzen unter den erfolgreichsten Spielteilnehmern aufgeteilt wird. 

Die relevantesten Spielarten beim Fantasy Sports sind die Varianten „Classic“ Fantasy Sports und „Daily“ Fantasy Sports. 

Bei der Spielvariante „Classic“ Fantasy Sports nimmt der Teilnehmer mit seiner zusammengestellten Mannschaft die komplette Saison am Wettbewerb teil. Der Gewinn wird dann erst am Saisonende für den Saisonsieger mit den meisten Gesamtpunkten verteilt. Bei der Spielvariante „Daily“ Fantasy Sport erstreckt sich die Spielteilnahme nur auf einen einzigen Spieltag. Der Gewinn aus dem Preispool wird direkt nach dem Spieltag an den Teilnehmer verteilt, der an diesem Spieltag die Mannschaft mit den meisten Gesamtpunkten aufgestellt hat. 

Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel?

Für die steuerrechtliche Beurteilung – aber auch für die Frage der Legalität – ist zunächst bedeutsam, ob es sich um ein Glücks- oder ein Geschicklichkeitsspiel handelt. Hierbei gehen die Meinungen auseinander. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat beispielsweise 2013 entschieden, dass ein, mit der Spielvariante „Classic“ vergleichbares Fußball-Managerspiel nicht als Glücksspiel i.S.d. Glücksspielstaatsvertrags qualifiziert werden kann ( BVerwG 8 C 21.12 ). Dies wurde im entschiedenen Fall allerdings nur mit der fehlenden Entgeltlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag begründet. Eine positive Einstufung als Geschicklichkeitsspiel erfolgte nicht und wäre auch nicht zwingend auf steuerrechtliche Sachverhalte übertragbar 

In Malta wird Fantasy Sports als Mischform zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel den Geschicklichkeitsspielen zugeordnet. Dies dürfte jedoch auch auf regulatorischen Motiven beruhen.

In der Literatur wird auch noch zwischen den Varianten „Classic“ und „Daily“ differenziert. Zur Abgrenzung, ob es sich um ein Geschicklichkeitsspiel, um ein Glücksspiel oder gar eine Mischung aus beidem handelt, soll es auf die genauen Spielregeln ankommen. Entscheidend ist letztlich, ob der Zufallsfaktor überwiegt. 

Der Spielausgang ist überwiegend vom Zufall abhängig, wenn der Spieler diesen nicht entscheidend beeinflussen kann. Der Ausgang eines Fantasy Sport Spiels ist abhängig von den Leistungen der am Spieltag aufgestellten Spieler. Die erzielten Punkte der aufgestellten Spieler sind wiederum abhängig von Faktoren wie der Tagesform, dem Glück (Tor oder Latte) oder dem Schiedsrichter (Elfmeter oder Rote Karte). Weiterhin ist ausschlaggebend, wie die anderen Teilnehmer der Fantasy Sports Spielrunde ihre Mannschaft aufstellen. Hierauf hat der Teilnehmer jedoch überhaupt keinen Einfluss. Anders als beim Poker, wo nur die Karten eines Kartenspiels zur Verfügung stehen, können unterschiedliche Spieler gleichzeitig die gleichen Spieler auswählen. Insofern lässt sich nicht von der Hand weisen, dass der Zufallsaspekt zumindest nicht unwesentlich ist.

Festzuhalten bleibt, dass die Einordnung als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel umstritten und daraus resultierende steuerliche Folgen noch nicht höchstrichterlich entschieden sind.

Legal oder aufgrund fehlender lizenz illegal?

Neben der steuerlichen Frage sollte stets bedacht werden, ob die Spielteilnahme legal ist und welche rechtliche Konsequenz für den Spieler aus dieser Beurteilung folgt. Glückspiele im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV sind in Deutschland ohne Lizenz grundsätzlich illegal. Die Teilnahme an illegalem Glücksspiel ist strafbar und ermöglicht dem Staat die Einziehung der so erzielten Gewinne. 

Viele Anbieter verfügen zwar über EU-Lizenzen für Glücksspiele. Diese werden in Deutschland jedoch – anders als EU-Lizenzen für legale Geschicklichkeitsspiele - nicht immer anerkannt. Die Teilnahme an Onlinespielen mit Gewinnmöglichkeiten bewegt sich daher aktuell in einem nicht eindeutigen Rechtsrahmen. Dieses mag sich mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrag zum 1. Juli 2021 zumindest teilweise verbessern. Denn dieser gibt Onlineanbietern von Glücksspielen bundesweit die Möglichkeit, entsprechende Lizenzen zu erlangen und legal öffentliches Glückspiel zu veranstalten. 

Einkommenssteuerrechtliche Beurteilung

Ob die Gewinne aus Fantasy Sports mit der Einkommensteuer zu versteuern sind, hängt davon ab, ob sich diese unter eine der sieben Einkunftsarten des  § 2  Abs. 1 Satz 1 EStG einordnen lassen. Hierbei kommen grundsätzlich nur die beiden Einkunftsarten aus „Gewerbebetrieb“ nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder „sonstigen Einkünfte“ nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, 22 Nr. 3 EStG in Betracht.

Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei Fantasy Sports nicht um ein reines Glücksspiel handelt, weil diese Gewinne nach Auffassung des BFH nicht steuerbar sind. Hierzu zuletzt bereits in den Leitsätzen der Entscheidung BFH X R 34/16. Der Grund liegt darin, dass es an einer – wenn auch ungewissen und erfolgsabhängigen - Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung fehlt. Vielmehr hängt der erzielte Gewinn beim Glücksspiel vom Zufall ab und kann nicht auf einen Leistungsaustausch zurückgeführt werden. Als Mischform aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel käme dann aber zunächst eine Einordnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Betracht. 

Gewinne aus fantasy sports als Gewerbeeinkünfte

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt nach  § 15  Abs. 2 Satz 1 EStG vor, wenn eine selbständige nachhaltige Betätigung mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinn zu erzielen und sich dabei als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Entscheidendes Abgrenzungskriterium hierfür wäre die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Das setzt voraus, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Beim Daily Fantasy Sports wird nur eine Gebühr für die Spielteilnahme erhoben und der Spieler nimmt nur virtuell und unter einem Pseudonym am Spielgeschehen auf der jeweiligen Plattform teil. Das stellt nach hier vertretener Auffassung kein Entgelt und keine äußerlich erkennbare Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr dar.

Die bisherige Rechtsprechung des BFH zu den Berufspokerspielern ist nicht ohne weiteres verallgemeinerungsfähig. In den bisher entschiedenen Fällen ging es jeweils um überregional bis international bekannte Spieler, die während ihrer Spielteilnahme von einer breiten Öffentlichkeit während der Spielteilnahme wahrgenommen wurden. Teilweise haben diese „Stars der Szene“ mit ihrem Spielkönnen weitergehende Einkünfte aus Werbung, Coaching, TV-Kommentation oder als Autor von Büchern erzielt. (Hierzu Rn. 34 aus BFH X R 34/16 sowie Rn. 21 aus BFH X R 43/12 ). In diesen Fällen liegt es nahe, dass das gezahlte Buy-in als Entgelt für die Spielteilnahme angesehen und das Pokern selbst als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr beurteilt wird. Dies trifft wohl eher nicht auf den klassischen Spieler bei der Teilnahme an Fantasy Sports zu.

Gewinne aus fantasy sports als sonstige Einkünfte

In Bezug auf die sonstigen Einkünfte im Rahmen des §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 22 Nr. 3 EStG wäre Voraussetzung, dass es sich um eine „sonstige Leistung“ handelt. Eine sonstige Leistung i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die Gegenleistung durch das Verhalten des Stpfl. veranlasst ist. Dies wurde beispielsweise für das Preisgeld bei der Teilnahme an dem TV Format „Big Brother“ angenommen. Hierbei wurde jedoch das Verhalten des Steuerpflichtigen während der Show, also das Werben um die Gunst der Zuschauer oder das ununterbrochene Filmen lassen als Leistung beurteilt. Vergleichbares gilt für die Teilnahme an dem Format „Schlag den Star“.

Unserer Auffassung nach kann diese Beurteilung jedoch nicht pauschal auf die Teilnahme im Rahmen von Fantasy Sports übertragen werden, denn es fehlt hier am Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Der Gewinn des Preispools hängt nach hier vertretener Auffassung insbesondere bei Daily Fantasy Sports überwiegend vom Zufall ab und weder die Spieltätigkeit noch der Spieleinsatz stellen Leistungen dar, die durch den Spielgewinn vergütet werden. Insbesondere ergibt sich der Spielgewinn hier aus den Einsätzen der anderen Spieler und wird nicht vom Anbieter für die Gegenleistung des Spielers gegenüber dem Anbieter ausgerufen.

Zusammenfassung

  • Fantasy Sports wird online –vergleichbar einem Managerspiel - gegen Geld in den Varianten „Classic“ und „Daily“ gespielt. In der Variante „Classic“ nimmt der Spieler mit seiner Mannschaft die gesamte Saison an der Spielrunde teil und nur der oder die Gesamtsieger erhalten den Preispool. In der Variante „Daily“ ist nur ein Spieltag für den Sieg und das Preisgeld entscheidend.
  • Ob es sich hierbei um ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel handelt ist sehr umstritten und noch nicht abschließend und für jede Spielvariante höchstrichterlich entschieden.
  • Öffentliche Glücksspiele sind in Deutschland ohne Lizenz grundsätzlich verboten. Gewinnabschöpfungen sind bei Teilnahme an verbotenem Glücksspiel möglich.
  • Einkünfte aus reinem Glücksspiel sind nicht einkommensteuerbar.
  • Bei einer Mischform aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel oder reinem Geschicklichkeitsspiel kommen nur die Steuertatbestände der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 I 1 Nr. 2 EStG) oder der sonstigen Einkünfte (§§ 2 I 1 Nr. 7, 22 Nr. 3 EStG) in Betracht.
  • Ob eine Einordnung in einen dieser beiden Steuertatbestände für die Gewinne aus Fantasy Sports zutrifft, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.

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Dr. Patrizia Antoni  ist Fachanwältin für  Steuerrecht  und Fachanwältin für  Arbeitsrecht . Sie berät Sie bei allen wirtschaftsrechtlichen Themen - insbesondere in steuerrechtlichen Fragen - gerne.Vereinbaren Sie einen Termin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in  Köln  oder  Bonn .

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