Alle Beiträge zum Stichwort: Pfändungsfreigrenze

Neue Pfändungsfreigrenze ab Juli 2021
Neue Pfändungsfreigrenze ab Juli 2021
Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue Beträge für die Pfändungsfreigrenze. Darüber hinaus wurden die Regelungen zum Schuldnerschutz in diesem Jahr aber auch grundsätzlich überarbeitet. Wir stellen Ihnen in diesem Beitrag die aktualisierten Bestimmungen vor und gehen in diesem Zusammenhang auch auf das neue Pfändungsschutzkonto ein.

Das Pfändungsschutzkonto – was Sie wissen müssen
Das Pfändungsschutzkonto – was Sie wissen müssen
Das Pfändungsschutzkonto oder auch P-Konto ist ein normales Girokonto, das den Kontoinhaber in Höhe eines bestimmten Freibetrages vor Pfändungen durch die Gläubiger schützt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das P-Konto, vom Antrag bis zur Nutzung des Kontos.

Ist das Kindergeld Pfändbar?
Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor der Pfändung des Freibetrages und des Kindergeldes schützen.
Die Pfändungsfreigrenzen und die neue Pfändungstabelle 2019
Seit dem 01.07.2019 ist eine neue Pfändungstabelle in Kraft. Die maßgeblichen Werte wurden angepasst. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen (Grundfreibetrag) stellen wir Ihnen hier vor. Außerdem erklären wir, wie das pfändbare Einkommen berechnet wird und wie sich Unterhaltsverpflichtungen auswirken.
Unberücksichtigte Unterhaltsverpflichtung bei Pfändungsfreigrenze
Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners werden im Rahmen der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt. Allerdings können Unterhaltsverpflichtungen auf Antrag unberücksichtigt bleiben, wenn der Ehepartner des Schuldners eigenes Einkommen erzielt oder der getrennt lebende Ehepartner den Kindern Betreuungs- und Naturalunterhalt gewährt.