Alle Beiträge zum Stichwort: Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung
Transparenz- und Konkretisierungsgebot - Altverträge im neuen AÜG
Arbeitnehmerüberlassung muss als solche bezeichnet und die überlassenen Leiharbeiter namentlich benannt werden. Dies gilt auch für Altverträge, die vor dem 01.04.2017 abgeschlossen wurden. Bei einem Verstoß gegen dieses Transparenz- und Konkretisierungsgebots droht die Bundesagentur für Arbeit in einer fachlichen Weisung mit erheblichen Sanktionen.
Equal Pay im Mischbetrieb – BSG B 11 AL 6/15 R
Auch Mischbetriebe, die nicht überwiegend Arbeitnehmerüberlassung betreiben, dürfen Equal Pay durch einen Verweis auf einen Tarifvertrag der Zeitarbeit ausschließen. So das Bundessozialgericht in B 11 AL 6/15 R.