Alle Beiträge zum Stichwort: Pfändung

Das Pfändungsschutzkonto – was Sie wissen müssen
Das Pfändungsschutzkonto – was Sie wissen müssen
Das Pfändungsschutzkonto oder auch P-Konto ist ein normales Girokonto, das den Kontoinhaber in Höhe eines bestimmten Freibetrages vor Pfändungen durch die Gläubiger schützt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das P-Konto, vom Antrag bis zur Nutzung des Kontos.

Ist das Kindergeld Pfändbar?
Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor der Pfändung des Freibetrages und des Kindergeldes schützen.
Die Pfändungsfreigrenzen und die neue Pfändungstabelle 2019
Seit dem 01.07.2019 ist eine neue Pfändungstabelle in Kraft. Die maßgeblichen Werte wurden angepasst. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen (Grundfreibetrag) stellen wir Ihnen hier vor. Außerdem erklären wir, wie das pfändbare Einkommen berechnet wird und wie sich Unterhaltsverpflichtungen auswirken.
Die Vermögensauskunft (mit PDF-Formular zum Download)
Die Vermögensauskunft gibt Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Schuldners. Hier finden Sie eine Erläuterung zur Vermögensauskunft sowie eine PDF-Datei als Muster bzw. Formular zum Download. Beigefügt sind auch die entsprechenden Ergänzungsblätter, das Vermögensverzeichnis für Gesellschaften sowie ein Merkblatt für den Schuldner.
Pfändungsfreigrenze und die neue Pfändungstabelle 2017
Seit dem 01.07.2017 ist eine neue Pfändungstabelle in Kraft. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen (Grundfreibetrag) stellen wir Ihnen hier vor. Außerdem erklären wir, wie das pfändbare Einkommen berechnet wird und wie sich Unterhaltsverpflichtungen auswirken.
Unpfändbare Zuschläge für Nachtschicht sowie Sonn- und Feiertage
Eine Wechselschichtzulage und Zuschläge für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertage sind als Erschwerniszulage im Sinne des § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Warum das nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg so ist, erfahren Sie hier.
Forderungsinkasso - Nachbesserung der Vermögensauskunft
Viele Schuldner versuchen den pfändbaren Betrag zu mindern, indem sie unrichtige oder unvollständige Angaben in der Vermögensauskunft (Vermögensverzeichnis) machen. Gläubiger müssen das nicht ohne Weiteres hinnehmen, sondern haben häufig einen Nachbesserungsanspruch. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier
Hausrat in der Insolvenz
Ob der Hausrat des Schuldners in der Insolvenz der Pfändung unterliegt, richtet sich vor allem nach dem Wert des Gegenstandes und der Notwendigkeit seiner Verwendung. Viele Gegenstände sind jedoch bereits gesetzlich unpfändbar. Lesen Sie, worauf es ankommt:
Das Haustier im Insolvenzverfahren
Viele Schuldner haben Angst, im Insolvenzverfahren ihr Haustier zu verlieren. Normalerweise dürfen Schuldner allerdings ihr geliebtes Tier behalten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, vor allem bei wertvollen Tieren und bei der Tierzucht. Einzelheiten entnehmen Sie unserem neuen Beitrag zur Pfändung von Haustieren in der Insolvenz: