Alle Beiträge zum Stichwort: Lohn

Was tun bei Lohn- und Gehaltsrückstand des Arbeitgebers
Was tun bei Lohn- und Gehaltsrückstand des Arbeitgebers
Gerade in Wirtschaftskrisen wie der Coronakrise haben Arbeitnehmer mit einem Lohn- oder Gehaltsrückstand des Arbeitgebers zu kämpfen. In diesem Fall sollte zuerst immer ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt werden, um das Problem bereits so zu lösen.
Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz
Seit Anfang Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) in Kraft. Arbeitnehmer haben zukünftig einen Auskunftsanspruch über das durchschnittliche Bruttogehalt von vergleichbaren Tätigkeiten im Unternehmen. Arbeitgeber müssen neben der Auskunft auch regelmäßig Berichte erstellen und ihre eigenen Maßnahmen zur Förderung der Entgeltgleichheit überprüfen. Wir erklären die Voraussetzungen und den Umfang der wichtigsten Regelung im neuen Entgelttransparenzgesetz.
Keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer
Die Verzugspauschale ermöglicht nun grundsätzlich allen Arbeitnehmern, bei verspäteter Lohn- oder Gehaltszahlung pauschal 40,- Euro "Strafe" vom Arbeitgeber zu erhalten. Hierbei muss der Arbeitnehmer nicht mal nachweisen, dass ihm tatsächlich Kosten durch die verspätete Zahlung bzw. deren Eintreibung entstanden sind. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen der Verzugspauschale im Arbeitsrecht und was diesbezüglich ein arbeitsvertraglicher Ausschluss bringt.
Mindestlohn - Dr. Antoni als Expertin zum Arbeitsrecht in der WDR-Servicezeit
Erfahren Sie hier, wie der Mindestlohn in der Praxis umgangen wird und welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten Arbeitnehmer haben zu ihrem Recht zu kommen. In der WDR-Servicezeit stand Dr. Patrizia Antoni dem WDR als Expertin im Arbeitsrecht Rede und Antwort zum Thema Mindestlohn in der Praxis.
Angemessene Ausbildungsvergütung – wann muss nachgezahlt werden?
Die Ausbildungsvergütung im Berufsausbildungsverhältnis soll dem Auszubildenden helfen, die Lebensführungskosten während der Ausbildung zu bestreiten. Wenn die Vergütung zu gering ausfällt, kann das zu hohen Nachzahlungen für den Arbeitgeber führen. Das Bundesarbeitsgericht sprach einem Lehrling nun eine Nachzahlung in Höhe von 21.678,02 € zu.