Der Gewinn aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin (Cash), IOTA, Etherum, Ripple und anderen Coins und Tokens ist regelmäßig mit der Einkommensteuer zu versteuern. Ganz besonders dann, wenn die einjährige Haltefrist durch regelmäßiges Trading unterbrochen wird. Einen Überblick über die aktuelle Rechtslage gibt dieser Blog zum Thema "Einkommensteuer und Kryptowährung - Bitcoin und Co. Steuererklärung 2018".