Alle Beiträge zum Stichwort: DBA
§ 50d Abs. 12 EStG – Abfindung und DBA
Der Gesetzgeber versucht mit § 50d Abs. 12 EStG nun erneut, eine anlassbezogene Abfindung in Deutschland mit der Einkommenssteuer zu versteuern, obwohl der Empfänger mittlerweile seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt hat und in der Schweiz, Großbritannien, Österreich, Luxemburg, Holland oder Belgien wohnt. Wird es dieses Mal gelingen?
BMF aktuell zur Besteuerung einer Abfindung in der Schweiz
Das Bundesministerium für Finanzen hat nun offiziell die Finanzbehörden angewiesen, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Thematik "Besteuerung einer Abfindung in der Schweiz" anzuwenden. Dies wirkt sich auch für Abfindungen aus, die in Luxemburg, Großbritannien und anderen europäischen Staaten empfangen werden. Somit ist es in vielen Fällen nun offiziell, dass bestimmte Abfindungen für den Empfänger steuerfrei sind.
BFH I R 79/13 Update zur Besteuerung einer Abfindung in der Schweiz
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in I R 79/13 die ständige Rechtsprechung der Finanzgerichte bestätigt. Demnach gibt es derzeit keine wirksame Gesetzesgrundlage, um in bestimmten Fällen eine Abfindung aus Deutschland in der Schweiz zu versteuern.

Abfindung steuerfrei bei Wohnsitz in der Schweiz?
Eine Abfindung, die in Deutschland erzielt wird, kann steuerfrei sein, wenn der Empfänger mittlerweile in der Schweiz ansässig ist. Das ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.