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Kosten für strafbefreiende Selbstanzeige können Werbungskosten sein

Dies gilt laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln dann, wenn die strafbefreiende Selbstanzeige Kapitalerträge betrifft, die dem Steuerpflichtigen vor dem 01.01.2009 zugeflossen sind.

Seitdem am 01.01.2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, können über den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro hinaus keine Werbungskosten für Kapitalerträge mehr geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlich angefallenen Werbungskosten diesen Betrag deutlich übersteigen. In dem am 17.04.2013 vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall mit dem Aktenzeichen 7 K 244/12 ging es um erhebliche Steuerberater- und Rechtsanwaltskosten, die dem Steuerpflichtigen im Jahr 2009, also nach Einführung der Abgeltungssteuer, für eine strafbefreiende Selbstanzeige entstanden waren. Dementsprechend hatte das Finanzamt die Berücksichtigung dieser Steuerberater- und Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten für Kapitalerträge abgelehnt. Die Selbstanzeige betraf aber Kapitalerträge aus den Jahren vor der Einführung der Abgeltungssteuer. Das Finanzgericht Köln hat nun entschieden, dass in diesem Fall die Veranlagungszeiträume, für die die Kosten aufgewendet wurden, maßgeblich sind, und nicht der Veranlagungszeitraum, in dem die Kosten entstanden sind. Die Sache ist aber noch nicht abschließend entschieden, denn das Finanzamt hat bereits Revision beim Bundesfinanzhof (Az. VIII R 34/13) eingelegt.

Wer es unterlassen hat, alle Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, hat die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Hierbei hilft Ihnen Frau Dr. Antoni als Fachanwältin für Steuerrecht gerne. Falls bei Ihnen ein ähnlicher Fall wie in dem genannten Urteil vorliegen sollte, zeigt sie Ihnen die Schritte auf, die in Anbetracht des beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahrens zweckmäßig sind. Aber auch bei allen anderen Fragen und Problemen rund ums Steuerrecht steht Ihnen die Kanzlei AHS Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite.

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