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Kündigung und Forderung wegen Insolvenz der Germania

Die Germania Fluggesellschaft ist insolvent und eine Rettung derzeit ausgeschlossen (Stand 26.03.2019). Das vorläufige Insolvenzverfahren wird fortgeführt und die Gesellschaft soll nun abgewickelt werden. Was bedeutet das für die Piloten, Flugbegleiter und das Bodenpersonal sowie die Kunden und Gläubiger?

Wir erläutern die wesentlichen Abläufe und wann es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten.

Insolvenz der Germania Fluggesellschaft:

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 05.02.2019 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg von der Kanzlei "hww" bestellt.

Betroffen sind zunächst die Germania Fluggesellschaft mbH, die Germania Technik Brandenburg mbH sowie die Germania Flugdienste GmbH. Die Schweizer Germania Flug AG sowie die Bulgarian Egle sind vorerst von der Insolvenz nicht betroffen. Der Flugbetrieb wurde ebenfalls bereits Anfang Februar eingestellt.

Die Germania hatte ca. 1.700 Mitarbeiter (Piloten, Stewardessen, Bodenpersonal, Verwaltung usw.) beschäftigt. Hiervon sollen ca. 300 Arbeitnehmer bereits eine neue Anstellung gefunden haben. Aufgrund der gescheiterten Rettungsversuche werden die übrigen Mitarbeiter nun kurzfristig die Kündigung erhalten und freigestellt werden.

Insolvenzgeld und Forderungen der Mitarbeiter von Germania:

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieses wird bereits ausgezahlt und läuft im kommenden Monat aus. Die Betroffenen können sich bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. der örtlichen Arbeitsagentur informieren. Ausführliche Informationen Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag zum Insolvenzgeld.

Problematisch kann es sein, wenn zeitverzögert ein Anspruch auf Prämien oder Boni aus dem Arbeitsverhältnis besteht. Hierbei ist im Einzelfall zu prüfen, ob dieser Anspruch zu Insolvenztabelle angemeldet werden muss oder bereits anderweitig realisiert werden kann.

Abfindung und Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung:

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahren über die Germania Fluggesellschaft gilt nach § 113 InsO nur noch eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Monatsende, falls nicht sogar eine kürzere Frist maßgeblich ist.

Wichtig ist in jedem Fall, die Frist für die Kündigungsschutzklage zu beachten. Diese beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dann prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Kündigungsgrund vorhanden ist und die formellen Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen. Denn die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer gelten auch im Insolvenzverfahren.

Durch die kürzere Kündigungsfrist kann sich auch ein Schadensersatzanspruch auf Verfrühungsschaden nach § 113 Satz 3 InsO ergeben.

Wichtig ist darüber hinaus, dass die Sozialauswahl ordnungsgemäß getroffen wurde. Andernfalls ergeben sich auch hieraus Anhaltspunkte, um sich vor dem Arbeitsgericht zu vergleichen und ggf. eine (höhere) Abfindung zu erzielen.

Was Gläubiger der Germania beachten sollten:

Gläubiger einer Forderungen, die vor dem Insolvenzereignis begründet wurde, müssen ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden (Alt-Gläubiger). Dies wird voraussichtlich ab April 2019 möglich sein.

Falls Forderungen nach dem Insolvenzantrag begründet wurden, sind diese grundsätzlich vollständig zu erstatten.

Wenn nach der Abwicklung noch Masse vorhanden ist, die verteilt werden kann, werden die Alt-Gläubiger anteilig befriedigt. Der Insolvenzverwalter hat bereits mitgeteilt, dass kaum verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind. Aus diesem Grund ist es eher unwahrscheinlich, dass Kunden, die direkt bei Germania einen Flug gebucht haben, etwas von ihrem Geld wiedersehen. Wer jedoch mit Kreditkarte bei Germania gezahlt hat, sollte sein Kreditinstitut informieren und prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückerstattung aufgrund der Nutzungsbedingungen möglich ist.

Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reise bei einem anderen Anbieter gebucht haben, können Anspruch auf eine alternative Beförderung geltend machen. Bei einer gebuchten Pauschal- oder verbundenen Reiseleistung, die bei Germania gebucht wurde, kann sich ggf. ein Anspruch aus dem Sicherungsschein der Insolvenzsicherung ergeben.

Zusammenfassung:

  • Das vorläufige Insolvenzverfahren über die Germania Fluggesellschaft mbH, die Germania Technik Brandenburg mbH sowie die Germania Flugdienste GmbH wurde am 05.02.2019 eröffnet. Aufgrund der gescheiterten Investorensuche sollen die Gesellschaften nun abgewickelt werden und die Mitarbeiter gekündigt und freigestellt werden.
  • Das Insolvenzgeld wird bereits ausgezahlt und läuft grundsätzlich im April aus. Hierzu informiert in der Regel die Bundesagentur für Arbeit bzw. die örtliche Arbeitsagentur.
  • Ob Prämien und Boni der Arbeitnehmer zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen oder vorzeitig realisiert werden können, ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Arbeitnehmer der Gemania, die eine Kündigung erhalten, können diese prüfen lassen und ggf. Kündigungsschutzklage erheben, auf Schadensersatz wegen Verfrühungsschaden oder unter Umständen auch auf eine Abfindung klagen.
  • Altgläubiger können Forderungen aus einer Zeit vor dem Insolvenzantrag voraussichtlich ab April 2019 zur Insolvenztabelle anmelden. Wenn nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Masse vorhanden ist, werden sie anteilig befriedigt.
  • Wer direkt bei Germania mit seiner Kreditkarte gezahlt hat, sollte sich an sein Kreditinstitut wenden um zu prüfen, ob eine Rückerstattung möglich ist.
  • Für die gebuchten Reiseleistungen ist zu prüfen, ob Anspruch auf eine alternative Beförderung besteht oder die bezahlten Leistungen über eine (verpflichtende) Insolvenzsicherung abgesichert waren.

Hilfe bei insolvenz- und arbeitsrechtlichen rechtlichen Fragen:

Arbeitnehmer und Gläubiger der Germani müssen nun die relevaten Fristen beachten und ihre Forderungen anmelden. Hierdurch werden Ansprüche gesichert, Forderungen unter Umständen erfolgreich eingeklagt und die Rechtsstellung der Betroffenen kann sich verbessern.

Wir sind eine ausschließlich auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei mit Fachanwaltstiteln im Arbeitsrecht und im Insolvenzrecht.

Frau Nina Haverkamp hat den Fachanwalt für Insolvenzrecht und den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Steuerrecht.

Wir beraten Sie gerne in allen insolvenzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen.

Vereinbaren Sie einen Termin in den Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte in Köln oder Bonn.

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