Sofortkontakt zur Kanzlei

Alle Beiträge zum Stichwort: Integrationsamt

Betriebliches Eingliederungsmanagement vor krankheitsbedingter Kündigung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist vor jeder krankheitsbedingten Kündigung durchzuführen. Andernfalls ist die Kündigung regelmäßig unwirksam. Aber auch die Art, wie das BEM durchgeführt wurde, ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung.

30.05.2017
Beitrag lesen

Schwerbehindertenvertretung und Kündigungsschutz 2017

Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen ist seit der Änderung des SGB 9 im Jahre 2017 gestärkt. Bei jeder Kündigung im Zusammenhang mit schwerbehinderten Arbeitnehmern muss deren Vertretung nun zwingend beteiligt werden. Hier erfahren Sie die relevanten Änderung und arbeitsrechtlichen Hintergründe.

25.05.2017
Beitrag lesen

Das behördliche Zustimmungsverfahren des Integrationsamtes. (Teil 3)

Bei der Kündigung einer Schwangeren, einer Kündigung während der Elternzeit oder im Mutterschutz ist die Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestellten Stelle nötig. Wir erklären in Teil 3 der Serie „Verfahren und Mitbestimmungsrechte vor Ausspruch einer Kündigung“ die jeweiligen Voraussetzungen.

18.10.2016
Beitrag lesen

Das behördliche Zustimmungsverfahren des Integrationsamtes. (Teil 2)

Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist das Integrationsamt zu beteiligen. Wir erklären das behördliche Zustimmungsverfahren in Teil 2 der Serie „Verfahren und Mitbestimmungsrechte vor Ausspruch einer Kündigung“.

06.10.2016
Beitrag lesen

Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen. (Teil 1)

Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden, damit die Kündigung wirksam ist. Wie die Anhörung des Betriebsrats durchzuführen ist und welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten beachtet werden müssen, erfahren Sie im ersten Teil unserer dreiteiligen Serie "Verfahren und Mitbestimmungsrechte vor Ausspruch einer Kündigung".

23.09.2016
Beitrag lesen

Kündigungsschutz Schwerbehinderte

Bei der Kündigung eines Schwerbehinderten muss das Integrationsamt vorher zustimmen, damit die Kündigung wirksam ist. Was wird vom Integrationsamt geprüft und welche Rechtsmittel gegen die Entscheidung stehen dem Arbeitgeber bzw. den Schwerbehinderten zu?

24.11.2015
Beitrag lesen