Viele Schuldner haben Angst, im Insolvenzverfahren ihr Haustier zu verlieren. Normalerweise dürfen Schuldner allerdings ihr geliebtes Tier behalten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, vor allem bei wertvollen Tieren und bei der Tierzucht. Einzelheiten entnehmen Sie unserem neuen Beitrag zur Pfändung von Haustieren in der Insolvenz: