Kündigt der Insolvenzverwalter einem Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren nach § 113 InsO, kann dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Verfrühungsschadensersatz zustehen. Kündigt der Arbeitnehmer selbst, kann dies für ihn weitreichende Folgen haben. Wann dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch zusteht und wie er ihn geltend machen kann lesen sie hier: