Ob die Umkleidezeit (- von Zuhause aus oder erst im Betrieb-) als Arbeitszeit zu erfassen ist, hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab, die hier näher erläutert werden. Außerdem kann der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht haben und die Umkleidezeit durch individuelle Vereinbarung auch pauschal abgegolten werden.