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Kündigung und Kündigungsschutz von Risikoträgern im Bank- und Finanzwesen
Der Kündigungsschutz für Risikoträger im Bank- und Finanzwesen wird nicht nur gelockert, sondern faktisch nahezu aufgehoben. Das gilt sogar für die Mitarbeiter, die grundsätzlich Bestandsschutz genießen. Im Gegenzug wird der Arbeitgeber vom Arbeitsgericht zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet.
Leitender Angesteller - Kündigung und Abfindung
Ein leitender Angestellter kann in der Regel immer wirksam vom Arbeitgeber gekündigt bzw. aus dem Unternehmen entfernt werden. Der Arbeitgeber kann einen Auflösungsantrag erzwingen und dann bestimmt das Arbeitsgericht die Höhe der Abfindung. Deshalb ist entscheidend, ob der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich wirklich als ein leitender Angestellter zu qualifizieren ist.