Alle Beiträge zum Stichwort: Integrationsamt
Betriebliches Eingliederungsmanagement vor krankheitsbedingter Kündigung
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist vor jeder krankheitsbedingten Kündigung durchzuführen. Andernfalls ist die Kündigung regelmäßig unwirksam. Aber auch die Art, wie das BEM durchgeführt wurde, ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung.
Schwerbehindertenvertretung und Kündigungsschutz 2017
Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen ist seit der Änderung des SGB 9 im Jahre 2017 gestärkt. Bei jeder Kündigung im Zusammenhang mit schwerbehinderten Arbeitnehmern muss deren Vertretung nun zwingend beteiligt werden. Hier erfahren Sie die relevanten Änderung und arbeitsrechtlichen Hintergründe.
Das behördliche Zustimmungsverfahren des Integrationsamtes. (Teil 3)
Bei der Kündigung einer Schwangeren, einer Kündigung während der Elternzeit oder im Mutterschutz ist die Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde nötig. Wir erklären in Teil 3 der Serie „Verfahren und Mitbestimmungsrechte vor Ausspruch einer Kündigung“ die jeweiligen Voraussetzungen.
Das behördliche Zustimmungsverfahren des Integrationsamtes. (Teil 2)
Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist das Integrationsamt zu beteiligen. Wir erklären das behördliche Zustimmungsverfahren in Teil 2 der Serie „Verfahren und Mitbestimmungsrechte vor Ausspruch einer Kündigung“.
Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen. (Teil 1)
Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden, damit die Kündigung wirksam ist. Wie die Anhörung des Betriebsrats durchzuführen ist und welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten beachtet werden müssen, erfahren Sie im ersten Teil unserer dreiteiligen Serie "Verfahren und Mitbestimmungsrechte vor Ausspruch einer Kündigung".
Kündigungsschutz Schwerbehinderte
Bei der Kündigung eines Schwerbehinderten muss das Integrationsamt vorher zustimmen, damit die Kündigung wirksam ist. Was wird vom Integrationsamt geprüft und welche Rechtsmittel gegen die Entscheidung stehen dem Arbeitgeber bzw. den Schwerbehinderten zu?