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Fristlose Kündigung wegen Lesen und Weiterleiten privater Nachrichten
Fristlose Kündigung wegen Lesen und Weiterleiten privater Nachrichten
Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln Az. 4 Sa 290/21) hat in einer Berufungsentscheidung eine außerordentliche und fristlose Kündigung bestätigt, nachdem eine langjährig und eigentlich unkündbar Beschäftigte private Nachrichten ihres Vorgesetzten gelesen, ausgedruckt und weitergeleitet hat.
Versenden betrieblicher Unterlagen an private E-Mail kann Kündigung rechtfertigen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der betriebliche Unterlagen an seine private E-Mail-Adresse gesendet hat, obwohl er bereits in Vertragsverhandlungen mit einem - in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber stehendem - neuen Arbeitgeber stand.