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Ausgleichsquittung und Ausgleichsklausel im Arbeitsrecht
Die Ausgleichsquittung sichert den Arbeitgeber gegen Nachforderungen seines Arbeitnehmers ab. Vielfach werden durch eine Ausgleichsklausel weitergehend zusätzliche Ansprüche ausgeschlossen. Dabei kann es vorkommen, dass die Ausgleichsklausel unwirksam und der Ausschluss ungültig ist.
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, Höhe des Ausgleichsanspruchs
Jedem Handelsvertreter ist bekannt, dass am Ende seiner Tätigkeit des sogenannte Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB besteht. Zumeist unbekannt ist jedoch, wonach sich die Höhe desselben bemisst und wie er geltend zu machen ist. Der Ausgleichsanspruch ist in der Höhe auf den Durchschnitt der Provisionen der letzten fünf Jahre begrenzt. Das heißt gerade nicht, dass er in dieser Höhe auch besteht, sondern lediglich, dass er keinesfalls höher sein kann. Die tatsächliche Höhe ist durch den Handelsvertreter als Anspruchssteller nachzuweisen. (...)