Sofortkontakt zur Kanzlei

Alle Beiträge von Nina Haverkamp

Hausrat in der Insolvenz

Ob der Hausrat des Schuldners in der Insolvenz der Pfändung unterliegt, richtet sich vor allem nach dem Wert des Gegenstandes und der Notwendigkeit seiner Verwendung. Viele Gegenstände sind jedoch bereits gesetzlich unpfändbar. Lesen Sie, worauf es ankommt:

21.11.2014
Beitrag lesen

Das Haustier im Insolvenzverfahren

Viele Schuldner haben Angst, im Insolvenzverfahren ihr Haustier zu verlieren. Normalerweise dürfen Schuldner allerdings ihr geliebtes Tier behalten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, vor allem bei wertvollen Tieren und bei der Tierzucht. Einzelheiten entnehmen Sie unserem neuen Beitrag zur Pfändung von Haustieren in der Insolvenz:

07.11.2014
Beitrag lesen

Das Arbeitsverhältnis im Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren kann das Arbeitsverhältnis bedrohen, vor allem wenn der Arbeitgeber Kenntnis hiervon erlangt. Alles zur Kündigung in der Insolvenz und zum pfändbaren Einkommen, lesen Sie in unserem neuen Beitrag:

31.10.2014
Beitrag lesen

Die Erbschaft in der Privatinsolvenz – was darf der Schuldner behalten?

14.10.2014
Beitrag lesen

Was passiert mit der Immobilie des Schuldners in der Privatinsolvenz?

17.09.2014
Beitrag lesen

Das Auto in der Privatinsolvenz - Was darf der Schuldner behalten?

29.08.2014
Beitrag lesen

Ist eine Privatinsolvenz öffentlich?

13.07.2014
Beitrag lesen

Nach der Insolvenz ist vor der Insolvenz - Fristen für einen neuen Insolvenzantrag

08.07.2014
Beitrag lesen

Privatinsolvenz 2014: Verhinderung der Restschuldbefreiung leicht gemacht

Ab dem 10.07.2014 gilt ein neues Insolvenzrecht für Privatinsolvenzen. Dieses beinhaltet Erleichterungen für die Schuldner. So wird beispielsweise der Schuldner belohnt, der die Gläubiger zumindest zu 35% befriedigt und/oder die Verfahrenskosten bezahlen kann. Die Restschuldbefreiung wird in diesen Fällen bereits nach drei bzw. fünf Jahren erteilt. Das neue Insolvenzrecht beinhaltet allerdings auch Regeln(...)

04.06.2014
Beitrag lesen

Pflicht zur Arbeit im gesamten Insolvenzverfahren

Für alle Schuldner, die ab dem 01.07.2014 einen Insolvenzantrag stellen gilt: Arbeitspflicht im gesamten Verfahren, 6 Jahre lang. Bisher galt folgende verwirrende Rechtslage: (...)

26.05.2014
Beitrag lesen