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Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Bonn | AHS Rechtsanwälte

Gesellschaftsrecht in Bonn
 
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Bonn

Im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht berät die Kanzlei AHS Rechtsanwälte umfassend von der Unternehmensgründung, über Umgestaltung bis hin zur Liquidation oder Insolvenz. Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer. Verschiedene Registergerichte bestimmen Rechtsanwältin Haverkamp regelmäßig als Nachtragsliquidatorin oder Notliquidatorin. Langjährige Berufserfahrung und der Erwerb einschlägiger Fachanwaltstitel belegen unsere Expertise. Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Themenübergreifend und im Team beraten wir zu den verschiedenen Facetten des Gesellschaftsrechts. Geschäftsführer und Gesellschafter sind bei uns in guten Händen.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick

Gründung einer Gesellschaft (GmbH, GbR, OHG)

Wir beraten Sie zur möglichen Gesellschaftsform, entwerfen alle notwendigen Verträge (Satzung) und Erklärungen und stimmen alles mit dem Notar ab. So gründen Sie professionell und vor allem individuell auf Sie zugeschnitten.

Beratung Geschäftsführer, Vertragsgestaltung

Geschäftsführer haben besondere Pflichten, für deren Erfüllung sie mit ihrem Privatvermögen und strafrechtlich haften. Wir klären Sie auf und helfen vor allem in der Not. Wir erstellen zudem den Geschäftsführerdienstvertrag und alle sonstigen Vereinbarungen und Verträge, die wichtig sind.

Liquidation, Insolvenz

Soll die Gesellschaft liquidiert werden, prüfen wir Ihre Optionen und leiten alles in die Wege. Wir werden regelmäßig vom Registergericht als Nachtragsliquidatoren oder Notgeschäftsführer bestellt. Ist Ihr Unternehmen überschuldet, prüfen wir die Insolvenzreife, bereiten den Insolvenzantrag vor und beraten Sie umfassend über den Ablauf des Insolvenzverfahrens.

In 3 Schritten zu Ihrem Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

1. Anliegen Schildern

Schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail.

2. Termin Vereinbaren

Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin, um Ihr Anliegen zu klären.

3. Hilfe vom Experten

Unsere Rechtsanwälte prüfen die Rechtslage und helfen Ihnen. Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder per Video.

Wir sind Ihre Ansprechpartner

Mandantenbewertungen

Rechtsgebiet: Handelsrecht
I never got a chance to say thank you for your help. The day in court went very well, I believe it was all to your credit. Again, thank you so much for your help.
Rechtsgebiet: Handelsvertreterrecht
Sehr professionelle und realistische Darstellung der Risiken und Möglichkeiten der Durchsetzung von Forderungen insbesondere wegen Ausgleichsanspruch und Kündigungsfristen.
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht
Die Rechtsanwältin Frau Nina Haverkamp kann ich nur empfehlen. Eine kompetente Beratung in guter Atmosphäre. Ihrer mutigen und kompetenten Vorgehensweise haben wir es zu verdanken, dass eine schwierige und schleppende Liquidation (verursacht durch andere Kanzleien und träger Gerichtsbarkeit) zu einem schnellen und guten Ende geführt wurde. Jederzeit würde ich Frau Rechtsanwältin Haverkamp wieder konsultieren.

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Was muss ich wissen?

Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Wahl der richtigen Rechtsform – GmbH, GbR, OHG, AG, GmbH & Co.KG
  • Gründung einer Gesellschaft, Gestaltung des Gesellschaftsvertrages / der Satzung
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen
  • Gestaltung von Treuhandverträgen
  • Liquidation einer GmbH, Insolenz einer GmbH
  • Beendigung einer GbR
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
  • Durchführung einer Due Diligence
  • Unternehmenstransaktionen, Umwandlungen, Verschmelzung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen und anderen Gesellschafterversammlungen
  • Übernahme des Amts als Liquidator, Nachtragsliquidator, Notgeschäftsführer

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht im Einzelnen

Wahl der richtigen Rechtsform – GmbH, GbR, OHG, AG, GmbH & Co.KG

Bei Gründung oder Umstrukturierung einer Gesellschaft stellt sich die Frage, welche Gesellschaftsform für den Mandanten die „Richtige“ ist. Die Unterschiede liegen hier besonders bei der Haftung der Gesellschafter und der steuerlichen Gestaltung. Auch die Gründungskosten können erheblich differieren. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann sozusagen per Handschlag gegründet werden. Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss jedoch der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt werden. Bei der GbR haften im Außenverhältnis alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Der Gläubiger kann sich also aussuchen, welchen der Gesellschafter er in Anspruch nimmt. Da helfen auch keine abweichenden Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Dasselbe gilt für die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur das Stammkapital, allerdings verlangen gerade bei Neugründungen die Gläubiger wie z.B. Banken umfassende Bürgschaften und andere Sicherheiten von den Gesellschaftern – letztendlich haften diese also genauso wie der Gesellschafter der GbR. Ein guter Kompromiss kann hier die GmbH & Co. KG sein. Denn bei einer Kommanditgesellschaft haften die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Kommanditeinlage. Unbeschränkt haftet hingegen nur der Komplementär. Wenn dieser eine GmbH ist – wie bei der GmbH & Co. KG, so haftet die GmbH wiederum nur mit ihrem Stammkapital. Die Aktiengesellschaft (AG) wird häufig dann gewählt, wenn der Bestand der Gesellschafter flexibel wachsen soll. Gerade Investoren können auf diese Weise unkompliziert beteiligt werden.

Gründung einer Gesellschaft, Gestaltung des Gesellschaftsvertrages / der Satzung

Der Gesellschaft ist sozusagen das Grundgesetz der Gesellschaft. Hier können die Gesellschafter auf ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene Regelungen treffen. Dies betrifft die Höhe des Stammkapitals, Einzelheiten zur Vertretung und Geschäftsführung, Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung, Gewinnverwendung und Rücklagen, Verfügung über Geschäftsanteile, Vererbung von Geschäftsanteilen und Einziehung, Wettbewerbsverbot.

Gestaltung von Geschäftsführerverträgen

Geschäftsführer sind die gesetzlichen Vertreter der GmbH. Zugleich wird regelmäßig auch ein Anstellungsvertrag bzw. Dienstvertrag abgeschlossen. Die Regelungen im Geschäftsführervertrag können individuell getroffen werden, so zu „Extras“ wie Dienstwagen und Versicherungen, zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, zu Beschränkungen der Vertretungsbefugnis. Die Laufzeit und Kündbarkeit sind ebenso wichtige Klauseln. Wichtiges Thema ist auch immer die Verknüpfung zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer als Organ der GmbH einerseits und dem Anstellungsvertrag andererseits.

Durchführung einer Due Diligence

Der Verkauf eines Unternehmens, sei es in Form eines Share-Deals oder eines Asset-Deals setzt die Durchführung einer Due Diligence voraus. Hierbei werden u.a. alle rechtlichen, vertraglichen, und steuerlichen Sachverhalte in der Gesellschaft durchleuchtet, um Risiken und Chancen eines Kaufs bewerten und nicht zuletzt einen angemessenen Kaufpreis festlegen zu können.

Unternehmenstransaktionen, Umwandlungen, Verschmelzung

Unternehmenstransaktionen wie Umwandlung oder Verschmelzung erfordern eine umfassende vertragliche Gestaltung, besonders im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Wir entwerfen oder prüfen und verhandeln diese Verträge.

Unternehmensnachfolge

Wenn Sie für Ihr Unternehmen einen geeigneten Nachfolger suchen, unterstützen wir Sie bei der Auswahl und beraten Sie rechtlich zur Gestaltung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge.

Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen und anderen Gesellschafterversammlungen

Die Vorbereitung der Hauptversammlung einer AG oder der Gesellschafterversammlung einer GmbH bedürfen einer formell korrekten Vorgehensweise, so sind Fristen und Formalia zu beachten. Wir übernehmen dies für Sie. Außerdem begleiten wir Sie zu den Versammlungen, um Sie zu beraten oder auch um zu protokollieren.

Beratung bei Insolvenz, Krise der Gesellschaft

Die Krise der Gesellschaft ist mit besonderen Haftungsrisiken besonders für die Geschäftsführer bzw. den Vorstand verbunden. Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist verpflichtet bei ersten Krisenanzeichen die Liquidität des Unternehmens ständig zu überwachen, Fortführungsprognosen zu erstellen und Außenstände genauso wie Verbindlichkeiten im „Griff“ zu haben. Liegt die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, muss innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden. Bei verspäteter Antragstellung droht die persönliche Haftung des Geschäftsführers oder Vorstands. Er haftet u.a. für Steuerschulden der Gesellschaft. Außerdem droht eine strafrechtliche Verurteilung. Schon im eigenen Interesse hat der Vertreter einer juristischen Person ein gesteigertes Interesse an einer soliden Beratung, welche ihn umfassend über persönliche Risiken aufklärt.

Übernahme des Amts als Liquidator, Nachtragsliquidator, Notgeschäftsführer

Wir übernehmen bereits seit Jahren regelmäßig das Amt als Liquidator, Nachtragsliquidator und Notgeschäftsführer. Rechtsanwältin Haverkamp ist beim Amtsgericht Köln, Registergericht, entsprechend gelistet. Zudem beraten wir die gesetzlichen Vertreter, um eine GmbH möglichst schnell abzuwickeln

Vertretung von Geschäftsführern im Insolvenzverfahren der GmbH

Geschäftsführer haften persönlich für die verschleppte Insolvenz der GmbH. Der Insolvenzantrag über das Vermögen einer GmbH führt automatisch zu Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer. Hinzu kommt die Ersatzpflicht gegenüber der insolventen GmbH aus Insolvenzverschleppung, die vom Insolvenzverwalter unnachgiebig verfolgt wird. Außerdem Haftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Frau Rechtsanwältin Haverkamp übermimmt seit Jahren erfolgreich die Beratung des Geschäftsführers, verhandelt für ihn Vergleiche mit dem Insolvenzverwalter, vertritt ihn im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im Klageverfahren gegen den Insolvenzverwalter.

Unsere Leistungen im Handelsrecht

Das Handelsrecht umfasst Themen wie die Eintragung im Handelsregister, Prokura und Geschäftsführung und das Recht der Handelsvertreter. Auch die Prüfung und Gestaltung internationaler Projektverträge, Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Musterverträgen.

Unsere Leistungen im Einzelnen

Eintragungen im Handelsregister, Bekanntmachungen

GmbH, AG und OHG sind zwingend im Handelsregister einzutragen sowie alle Änderungen etwa zur Vertretung der Gesellschaft oder Änderungen im Stammkapital. Im Handelsregister können Sie sich „schlau“ machen – so kann online nach entsprechender Registrierung die Liste der Gesellschafter abgerufen werden. Oder es können die Bilanzen eingesehen werden. Wir veranlassen für Sie notwendige Eintragungen und recherchieren im Handelsregister für Sie.

Geschäftsführung und Prokura

Geschäftsführer vertreten als gesetzliche Vertreter die Gesellschaft. Der Prokurist wird im gesetzlich definierten Umfang als Stellvertreter tätig. Ab wann ein Geschäftsführer oder Prokurist sein gesetzliches „Dürfen“ überschreitet, ist nicht immer leicht festzustellen. AHS Rechtsanwälte berät Sie umfassend hierzu. Wir gestalten zudem die Satzung bzw. den Anstellungsvertrag, um im Innenverhältnis Grenzen zu regeln und die Vertreter bei Überschreiten der Vertretungsbefugnis haftbar zu stellen.

Das Recht der Handelsvertreter

Das Handelsvertreterrecht ist im Handelsgesetzbuch umfassend geregelt. Wir beraten zu allen Fragen der Gestaltung des Handelsvertretervertrages, der Provision, des Ausgleichsanspruchs, des Buchauszugs, der Beendigung des Vertrages.

Gestaltung und Verhandlung von Lieferverträgen, Projektverträgen, AGB

Wir entwerfen und verhandeln (internationale) Liefverträge , Projektverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen in deutscher und englischer Sprache. Bei Bedarf ziehen wir internationale Rechtsanwaltskollegen aus unserem DIRO-Netzwerk hinzu.

AHS Rechtsanwälte: Ihr Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht in Bonn

Die Kanzlei der AHS Rechtsanwälte befindet sich im Bonner Stadtteil Bad Godesberg in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln optimal zu erreichen. Der Bahnhof Bonn Bad-Godesberg wird vom Regionalverkehr aus Köln und Koblenz direkt angefahren, die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr ist über die U-Bahn Linien 16, 63 und 67 gewährleistet. Autofahrer finden direkt vor unserer Kanzlei oder in den umliegenden Straßen in der Regel problemlos einen Parkplatz.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei AHS sind erfahren und in hohem Maße spezialisiert.

Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist zugleich Fachanwalt für Handels - und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht . Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht . Wir beraten Sie telefonisch, per E-Mail und sehr gerne persönlich in unserem Büro in Bonn, im Herzen von Bad Godesberg.

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