Insolvenz & Sanierung
Sie stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand und suchen nach einer neuen Perspektive?
Profitieren Sie von zwei Jahrzenten Insolvenzberatung und Sanierungsberatung in unserem Hause. Unsere Schuldnerberatung ist persönlich und kompetent. Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist qualifiziert als Fachanwalt für Insolvenzrecht. Wir erarbeiten individuelle Lösungen mit Ihren Gläubigern oder – wenn nichts mehr geht – stellen für Sie den Insolvenzantrag für einen schuldenfreien Neuanfang.
Unsere Betreuung reicht von der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Erteilung der Restschuldbefreiung. Wir klären Fragen zur Pfändbarkeit Ihres Einkommens oder des Autos. Von uns erfahren Sie alles über den Ablauf des Insolvenzverfahrens, Ihre Pflichten und etwaige Risiken. Wir beraten zudem zur vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung und stellen alle notwendigen Anträge. Von uns erfahren Sie, wie Sie Ihr Insolvenzverfahren verkürzen können.
Beratung von Geschäftsführern wegen Insolvenzverschleppung
Geschäftsführer sind gesetzlich dazu verpflichtet, pünktlich einen Insolvenzantrag einzureichen - also sobald die Insolvenzreife eingetreten ist, im Fall von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Nach unserer Erfahrung ist praktisch jeder Insolvenzantrag verspätet, denn die "gefühlte" Insolvenz weicht von der gesetzlichen Definition ab. Die Rechtsfolgen für Geschäftsführer sind erheblich. So zum Beispiel die strafrechtliche Verfolgung, die Haftung für Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, Steuerschulden der GmbH und Ersatzpflicht gegenüber der GmbH. Der Insolvenzverwalter verfolgt unnachgiebig die Ansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführern. Wir vertreten Geschäftsführer gegenüber der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, wir verhandeln mit dem Insolvenzverwalter einen Vergleich oder vertreten Geschäftsführer im Gerichtsverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter und wir vertreten Geschäftsführer gegenüber dem Finanzamt und Krankenkassen. Und sollten alle Stricke reißen: durch eine Privatinsolvenz werden auch Geschäftsführer nach drei Jahren schuldenfrei.
Vertretung im Insolvenzverfahren
Schuldner und Gläubiger sind in Insolvenzverfahren häufig überfordert. Dies fängt beim Unverständnis über die Fachbegriffe an und betrifft immer die besonderen Regelungen, Fristen und Pflichten, die im Insolvenzverfahren gelten. Wir vertreten daher Schuldner und Gläubiger gleichermaßen in Insolvenzverfahren. Wir führen die gesamte Kommunikation mit Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter, melden Forderungen zur Insolvenztabelle an und nehmen an Gläubigerversammlungen teil.
Restschuldbefreiung
Insolvenzverfahren werden mit dem Ziel geführt, am Ende die Restschuldbefreiung zu erhalten. Für Schuldner bedeutet dies, dass besondere Pflichten während des Verfahrens erfüllt werden müssen, um restschuldbefreit zu werden. Zudem gibt es Möglichkeiten, schon vor Ablauf der Insolvenz vorzeitig restschuldbefreit zu werden. Wir beraten Schuldner während des gesamten Verfahrens, um sicher zu stellen, dass alle Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Auf Wunsch übernehmen wir sämtliche Korrespondenz mit Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter, erklären dem Schuldner die besonderen Pflichten und Fachbegriffe, so dass nichts schief gehen kann. Wir beraten zudem Gläubiger, wenn es um die Frage geht, unter welchen Voraussetzungen die Versagung der Restschuldbefreiung vereitelt werden kann. Hierzu nehmen wir Einsicht in die Insolvenzakte. Wir vertreten die Gläubiger außerdem gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Anfechtung von Zahlungen im Vorfeld der Insolvenz.
Verlassen Sie sich auf eine seriöse Beratung von qualifizierten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Insolvenzrecht, und zwar zu festen Kosten – ohne böse Überraschung. Wir werden sofort für Sie tätig, ohne Wartezeiten und halten Ihnen so den Rücken frei.
Mandantenbewertungen
Formulare Vermögensauskunft
Wird die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner betrieben, verlangt der Gerichtsvollzieher regelmäßig die Abgabe der Vermögensauskunft. Auch in Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern wollen diese häufig eine selbst ausgefüllte Vermögensauskunft erhalten, um sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu schaffen. Mit den Formularen zum Download können Sie sich auf den Besuch des Gerichtsvollziehers vorbereiten.
Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht in Köln und Bonn
Die Rechtsanwälte der Kanzlei AHS empfangen Sie gerne in den modern ausgestatteten Räumlichkeiten am Standort Köln am Kaiser-Wilhelm-Ring 34 und am Standort Bonn in der Rüngsdorfer Str. 24 . Natürlich beraten wir Sie auch per E-Mail, Videokonferenz oder telefonisch.