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Arbeitsrechtliche Betreuung der Personalabteilung durch AHS Rechtsanwälte

Die arbeitsrechtliche Betreuung Ihrer Personalabteilung durch unsere Kanzlei bietet Ihrem Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen. Neben unserem Fachwissen und der praktischen Erfahrung sind hier vor allem die Kostenersparnisse und eine individuell maßgeschneiderte und langfristige Betreuung zu nennen.

Deshalb möchten wir Ihnen im Folgenden unser Leistungsspektrum und die Betreuungsmöglichkeiten im Hinblick auf Ihre Personalabteilung vorstellen.

AHS Rechtsanwälte als externe Rechtsabteilung:

AHS Rechtsanwälte bietet zunächst allgemein die Betreuung als externe Rechtsabteilung an. Hierbei konzentrieren wir uns auf unsere Spezialisierung im Wirtschafts- und Steuerrecht.

Die gesamte rechtliche Betreuung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Unsere Spezialgebiete umfassen insbesondere das Arbeitsrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Insolvenzrecht und das Steuerrecht.

In diesen Bereichen können wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung durch Fachanwaltstitel nachweisen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen im gesamten Vertragsrecht die Qualifikation des Master of Contract Management (University of Washington).

Die rechtliche Betreuung kann hierbei vollständig oder nur in Bezug auf einzelne Sachgebiete ausgelagert werden. Weiterhin bietet sich im Einzelfall eine projektbezogene Betreuung an.

In jedem Fall erhalten Sie einen festen Ansprechpartner innerhalb unserer Kanzlei.

Neben der vollständigen Auslagerung Ihrer Personalabteilung bieten wir Ihnen auch die arbeitsrechtliche Betreuung Ihrer vorhandenen Personalabteilung an.

Arbeitsrechtliche Betreuung Ihrer Personalabteilung:

Die arbeitsrechtliche Betreuung Ihrer Personalabteilung erstreckt sich in der Regel auf die folgenden Punkte:

  • Die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen.
  • Die regelmäßige Anpassung der Arbeitsverträge an geänderte gesetzliche Voraussetzungen.
  • Die Prüfung und Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen. (Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeugnisse, Versetzung, variable Vergütung etc.)
  • Die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und die Kommunikation mit dem Betriebsrat.
  • Die rechtliche Prüfung und Koordination von Umstrukturierung, Personalabbau, Betriebsübernahme und ähnlichen betriebswirtschaftlichen Fragen.
  • Die Erarbeitung von Vergütungssystemen und einer sinnvollen Lohn- und Gehaltsstruktur.
  • Die arbeitsrechtliche Beratung und ggf. Schulung Ihrer vorhandenen Personalabteilung und Entscheidungsträger.
  • Die Durchführung und / oder Begleitung von Gesprächen mit Arbeitnehmern.
  • Die Vertretung vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten – insbesondere das Arbeitsgericht und das Finanzgericht.

Unsere Leistungspakete und Vergütung:

Die Vergütung wird individuell mit dem Leistungspaket ausgehandelt und ist einzelfallabhängig. Hierbei kommt es auf die Größe Ihres Unternehmens, die Betreuungsdauer und den Betreuungsumfang an.

Bei der außergerichtlichen Betreuung kann zwischen einer Vergütung auf Stundenbasis oder nach festen Monatspaketen gewählt werden.

Die gerichtliche Betreuung und Vertretung erfolgt in der Regel nach festen Sätzen im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Sprechen Sie uns in diesem Zusammenhang gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail an.

Wir finden dann das für Sie optimal zugeschnittene Angebot.

Zusammenfassung:

  • AHS Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich spezialisierte Kanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht.
  • Wir beraten und betreuen Ihr Unternehmen als externe Rechtsabteilung und auf Wunsch auch nur in Bezug auf einzelne Rechtsgebiete.
  • Die arbeitsrechtliche Betreuung Ihrer Personalabteilung umfasst das gesamte Leistungsspektrum von mittelständischen Unternehmen. Der jeweilige Betreuungsbedarf wird einzelfallbezogen auf Ihre Bedürfnisse vereinbart.
  • Die außergerichtliche Vergütung kann wahlweise auf Stundenbasis oder anhand fester Monatspakete erfolgen.
  • Die gerichtliche Vertretung wird in der Regel nach den festen Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet.
  • Eine persönliche Betreuung bieten wir Ihnen an unseren Kanzleistandorten in Köln und in Bonn an.

Ihre Kontaktmöglichkeiten bei weiteren Fragen:

Dr. Patrizia Antoni hat den Fachanwalt für Arbeitsrecht und den Fachanwalt für Steuerrecht. Sie berät Sie in allen arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen gerne. Nina Haverkamp ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und Fachanwältin im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Wir beraten Sie gerne persönlich in unseren Büros an den Standorten in Köln und in Bonn.

Vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin.

Sie können uns vorab für Ihre Fragen in Köln telefonisch unter 0221 9730 960 (Faxnummer 0221 9730 9625) oder in Bonn unter 0228 956 9717 (Faxnummer 0228 956 9730) erreichen.

Ihre E-Mail erreicht unser Sekretariat unter info@ahs-kanzlei.de oder Sie nutzen für Ihre Anfragen unser Kontaktformular.

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