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Vorteile des Anwaltsinkassos gegenüber Inkassounternehmen

Wer regelmäßig Dienstleistungen erbringt, wird es früher oder später auch mit einem säumigen Schuldner zu tun bekommen. Der dadurch erforderliche zusätzliche Aufwand des Inkassos mag im Einzelfall noch vertretbar sein. Allerdings summiert sich der Aufwand mit jedem Schuldner enorm, was vor allem in Krisenzeiten der Fall ist. Vielen stellt sich dann die Frage nach der Forderungseintreibung der fälligen Forderungen. Viele Unternehmen fassen dann die Auslagerung an ein spezialisiertes Inkassounternehmen ins Auge. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, einen Anwalt zu beauftragen, der sich auf das Eintreiben von Forderungen spezialisiert hat.

Wir wollen Ihnen in diesem Blogbeitrag aufzeigen, wann die Beauftragung eines Anwalts gegenüber einem Inkassounternehmen sinnvoll ist.

Grundlegender Ablauf

Grundsätzlich liegt im Einziehen fremder Forderungen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vor. Das heißt, dass diese Tätigkeit nur von zugelassenen Rechtsanwälten erbracht werden darf.

Zusätzlich regelt jedoch § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG, dass Inkassounternehmen, aufgrund ihrer besonderen Sachkunde, Rechtsdienstleistungen im Bereich der Inkassodienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG erbringen dürfen. Dies stellt eine Ausnahme zu dem Grundsatz dar, dass Rechtsdienstleistungen nur von Anwälten erbracht werden können.

Mit Beauftragung eines Inkassounternehmens oder Anwalts tritt der Gläubiger sodann häufig seine Forderung gegen eine Beteiligung ab. Er kann aber auch lediglich eine Vollmacht für die Geltendmachung der Forderung ausstellen.

Vorteile des Anwaltsinkassos

Es kommt nicht selten vor, dass Schuldner bewusst Forderungen nicht begleichen und Erfahrung damit haben, „von der Bildfläche zu verschwinden.“ Diese wechseln häufig den Wohnort und kommen ihren Meldepflichten nicht nach.

Ein spezialisierter Anwalt verfügt über Vertragsbeziehungen zu Dienstleistern, die professionell Anschriften ermitteln und nicht jedem zugänglich sind. Ohne Adresse bzw. richtige Adresse, können rechtliche Maßnahmen nicht durchgeführt werden.

Besondere Bedeutung kommt dem psychologischen Effekt zu teil. Erfahrene Schuldner ignorieren gerne Schreiben von Inkassounternehmen und nehmen diese nicht ernst. Ein mit einem Briefkopf eines Anwalts versehenes Schreiben führt oft schon zum Erfolgsfall.

Sollte sich der Schuldner weiterhin renitent zeigen, führt kein Weg am Gericht vorbei. Spätestens an diesem Punkt muss auch ein Inkassounternehmen einen Anwalt einschalten. Dieser muss sich erst in den Sachverhalt einarbeiten. Ein von vorneherein beauftragter Anwalt, verfügt hingegen über alle erforderlichen Unterlagen aus der außergerichtlichen Tätigkeit und ist bereits mit dem Fall vertraut. Dies spart wertvolle Zeit.

Auch spart die direkte Beauftragung des Rechtsanwalts Kosten. Die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts sind im Erfolgsfall vom säumigen Schuldner zu tragen. Für die Kosten der Beauftragung eines Inkassounternehmen gilt dieses nur teilweise.

Fazit

Im Regelfall ist das Anwaltsinkasso insgesamt nicht teurer, als sonstige Inkassoleistungen und Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand -  gerade auch wenn ein Klageverfahren notwendig wird. Das spart Zeit und letztlich auch Kosten. Denn kein Anwalt wird auf seine Leistungen die außergerichtlichen Leistungen des Inkassobüros anrechnen, die Anrechnung der hälftigen Anwaltskosten ist im gleichen Fall bei jedoch nach RVG vorgeschrieben. Ein Rechtsanwalt iprüft außerdem bei Mandatsannahme die Erfolgsaussichten der Forderungseintreibung und rät ggf. davon ab, so dass von vornherein absehbar erfolglose Beitreibungen unterbleiben. Somit haben Sie einen realistischen Gesamtüberblick über Ihre Risiken und Chancen.

Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung

Wir übernehmen Ihr Inkasso und treiben Ihre Forderungen bei. Wir erbringen alle hierfür notwendigen Leistungen - von der ersten Mahnung bis hin zum Abschluss der Zwangsvollstreckung. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Funktion einer externen Rechtsabteilung. Wir beraten Sie aber auch, wenn Sie selbst in die Insolvenz rutschen oder zu rutschen drohen.

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Frau Rechtsanwältin Nina Haverkamp ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Dr. Patrizia Antoni ist Fachanwältin für Steuerrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Die Büros der Kanzlei AHS Rechtsanwälte befinden sich in Köln und Bonn.

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