Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung BAG 4 AZR 421/15 erneut zu arbeitsrechtlichen Ausschlussfristen Stellung genommen. Warum sich der Kläger Verzögerungszeiten durch die Abläufe beim Arbeitsgericht anrechnen lassen muss und warum § 167 ZPO bei einer außergerichtlichen, tariflichen Frist nicht anwendbar ist, lesen Sie hier:[…]