Alle Beiträge zum Stichwort: Schwerbehindertenvertretung
Betriebliches Eingliederungsmanagement vor krankheitsbedingter Kündigung
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist vor jeder krankheitsbedingten Kündigung durchzuführen. Andernfalls ist die Kündigung regelmäßig unwirksam. Aber auch die Art, wie das BEM durchgeführt wurde, ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung.
Schwerbehindertenvertretung und Kündigungsschutz 2017
Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen ist seit der Änderung des SGB 9 im Jahre 2017 gestärkt. Bei jeder Kündigung im Zusammenhang mit schwerbehinderten Arbeitnehmern muss deren Vertretung nun zwingend beteiligt werden. Hier erfahren Sie die relevanten Änderung und arbeitsrechtlichen Hintergründe.
Das behördliche Zustimmungsverfahren des Integrationsamtes. (Teil 2)
Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist das Integrationsamt zu beteiligen. Wir erklären das behördliche Zustimmungsverfahren in Teil 2 der Serie „Verfahren und Mitbestimmungsrechte vor Ausspruch einer Kündigung“.